Verkehrliche Neuordnung und mehr Aufenthaltsqualität in der Prielmayerstraße
Antrag Stadtrats-Mitglieder Heike Kainz und Professor Dr. Hans Theiss (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 3.11.2021
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchten wir um Entschuldigung bitten, dass Sie bisher noch keine Rückmeldung von uns erhalten haben.
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie ein Konzept zur verkehrlichen Neuordnung der Prielmayerstraße mit dem Ziel einer gesteigerten Aufenthaltsqualität vor allem für Fußgänger*innen (z.B. als Shared Space). Die Zufahrten der Tiefgaragen bzw. zum Justizpalast soll hierbei erhalten bleiben. Der Wegfall von oberirdischen Parkplätzen soll im Rahmen des Neu-/Umbaus des Karstadt-Kaufhof-Komplexes an der Prielmayer-/Schützenstraße unterirdisch kompensiert werden.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag teilen wir Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen durch die laufenden Planungen rund um den Bahnhofplatz und den Planungen zur Sonnenstraße entsprochen werden soll.
Es bestehen Planungsaufträge für die beiden maßgeblichen Knotenpunkte der Prielmayerstraße einerseits mit der Sonnenstraße im Rahmen der Prüfung des Umbaus der Sonnenstraße und dem Altstadtradlring sowie andererseits mit dem Bahnhofplatz, wo im Rahmen der Planungen rund um den Neubau des Hauptbahnhofs die verkehrlichen Funktionen neu geordnet werden. Bei diesen beiden Untersuchungen wird die Prielmayerstraße intensiv in alle Überlegungen einbezogen. Die gewünschten Ziele der Förderung der Aufenthaltsqualität sowie der Gewährleistung der Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen und Fahrrädern sind dabei die Planungsgrundlage. Das geforderte Angebot an Parkplätzen im Projekt des südlich angrenzenden Verfahrens zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2168 „Karstadt am Bahnhofplatz“ zu realisieren, wurde im Rahmen der Möglichkeiten im Verfahren eingebracht. Derzeit ist dieses Projekt allerdings aufgrund der finanziellen Lage des dortigen Investors mit einem Planungsstopp versehen.
Eine separate Betrachtung der Prielmayerstraße ist aufgrund der vielschichtigen Abhängigkeiten, insbesondere mit den Knotenpunkten an denbeiden Enden der Straße sowie der unklaren Planungsperspektive des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2168, aktuell nicht zielführend.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.