Hindernisse für Blinde in der Stadt – wo bleibt das Verständnis der Stadt?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Hans-Peter Mehling und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 16.11.2023
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
In Ihrer schriftlichen Anfrage vom 16.11.2023 führen Sie Folgendes aus:
„In einem großen Artikel der Bild vom 16. Oktober 2023 wird darüber berichtet, vor welchen Problemen Blinde stehen, wenn sie sich durch die Landeshauptstadt München (LHM) bewegen wollen. Unter anderem werden taktile Führungsrillen im S-Bahn-Zwischengeschoss am Hauptbahnhof beschrieben, die häufig durch Rollcontainer/Rollbehälter oder Kundschaft von Verkaufsständen blockiert werden. Laut des Artikels möchte das städtische Baureferat die Rille aber trotzdem nicht versetzen, was dem Problem abhelfen würde. Außerdem wird davon berichtet, dass die Stadt ein Anbringen von Hinweisschildern an Laternen ablehnt, die zum Ziel haben, dass Fahrräder in Zukunft nicht mehr an der entsprechenden Straßenlaterne abgestellt werden, was für Blinde zu einer Stolperfalle werden kann.“
Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:
Frage 1:
Welche Begründung hat das Baureferat, die taktile Führungsrille am Hauptbahnhof nicht zu versetzen, auch wenn dies das derzeit bestehende Problem lösen würde?
Antwort:
Das S-Bahn-Zwischengeschoss am Hauptbahnhof befindet sich nicht
in der Zuständigkeit des Baureferates, sondern in der der DB-Station & Service. Dementsprechend haben wir die DB-Station & Service gebeten, Ihnen die Frage zur Versetzung der taktilen Führungsrille direkt zu beantworten.
Frage 2:
Wie kann sichergestellt werden, dass die dortige taktile Führungsrille in Zukunft nicht mehr blockiert wird? Welche Alternativen würde es zu einer mittig versetzten Rille geben?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Wurden tatsächlich „ästhetische Gründe“ als Begründung genannt, warum die genannten Hinweisschilder an Laternen nicht aufgehängt werden können?
Antwort:
Zur besseren taktilen Erfassbarkeit des Leitsystems für blinde und sehbehinderte Menschen wurde 2020 im Teilabschnitt der Sendlinger Straße zwischen Färbergraben und Hackenstraße das Einfräsen von Rippen (entsprechend der Bodenindikatoren) in den vorhandenen Bestand getestet. Bei der bestandsorientierten Lösung lässt sich aufgrund des vorhandenen geringen Abstandes vom Beleuchtungsmast zur taktilen Rinne (Rippenstreifen) leider nicht verhindern, dass die Nutzung des Leitsystems durch angekettete Fahrräder eingeschränkt ist. Ein Versetzen der Beleuchtungsmasten wurde aufgrund des großen baulichen Eingriffs in die Fußgängerzone verworfen.
Die Initiative für das Pilotprojekt zur Kennzeichnung des Blindenleitsystems in der Sendlinger Straße ging vom städtischen Beraterkreis für barrierefreies Planen und Bauen und dem Büro des Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München im Sozialreferat sowie vom Verein Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB) aus.
Zur Abstimmung des Pilotprojektes fand am 21.9.2021 ein Ortstermin des Beraterkreises und des BBSB mit dem Baureferat und dem Mobilitätsreferat statt. Dabei wurden die Piktogramme neben dem Leitsystem besprochen. Gemäß Protokoll des Beraterkreises zum Ortstermin wird vorerst auf die Anbringung von (Straßen-)Schildern an den Laternenmasten verzichtet, da die Schilder laut DIN Norm 18040-3 mindestens in einer Höhe von 225 cm angebracht werden müssten und in dieser Höhe vermutlich nicht beachtet würden.
Das Baureferat hat die Asphaltaufkleber mit Piktogrammen und der Aufschrift „Leitsystem freihalten“ am 30.6.2022 aufgebracht.
Der Beraterkreis machte mit einer Pressemitteilung am 7.7.2022 darauf aufmerksam (siehe RU vom 7.7.2022 und AZ vom 8.7.2022):
„Die Landeshauptstadt München macht im Rahmen eines Pilotprojektes in einem Teilstück der Sendlinger Straße zwischen Hermann-Sack-Straße undRosental auf das Blindenleitsystem aufmerksam. Die blauen Aufkleber mit der Darstellung einer blinden Person und der Aufschrift ‚Leitsystem freihalten‘ haben die Größe einer Gehwegplatte und befinden sich bei jeder Straßenlaterne direkt neben dem Blindenleitstreifen. Das Projekt soll nach einem Jahr evaluiert werden.“
Da die Haltbarkeit der vom Beraterkreis vorgeschlagenen Asphaltaufkleber nicht so gut wie erwartet war, hat das Baureferat im Sommer dieses Jahres die blauen Aufkleber durch Heißplastik ersetzt.
Frage 4:
Sind „ästhetische Gründe“ wirklich wichtiger als die unfallfreie Fortbewegung von sehbehinderten Menschen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3.
Frage 5:
Welche Alternativen zu einem Hinweisschild auf dem Boden bzw. an der Laterne direkt sind noch denkbar?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3.