Nutzung der Fläche des ehemaligen Allacher Sommerbades zum Bau eines Hallenbades
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Leonhard Agerer, Heike Kainz, Winfried Kaum, Hans-Peter Mehling und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 29.9.2022
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 29.9.2022 führten Sie als Begründung aus: „Der Antrag ‚Schwimmbad für den Münchner Westen – Revitalisierung des Allacher Sommerbades oder adäquater Ersatz‘ Antrag Nr. 14-20/A 04393 von Frau StRin Heike Kainz, Frau StRin Alexandra Gaßmann, Herrn StR Frieder Vogelsang, Herrn StR Johann Sauerer vom 17.8.2018 wurde Mitte Juli 2022 mit Antwortschreiben bearbeitet. Im Ergebnis ist eine Revitalisierung sowie der Neubau eines Freibades am Standort des ehemaligen Allacher Sommerbades aus diversen, nachvollziehbaren Gründen nicht möglich. Ein wichtiges und nachvollziehbares Argument, das gegen die Nutzung der Fläche als Freibad spricht, ist laut Stadtwerke München GmbH, die geringe Quadratmeterzahl, die mit 17.000 qm ange- geben wurde. In der Antwort zum Antrag ‚München braucht ein weiteres Schwimmbad‘ Antrag Nr. 14-20/A 06104 von Frau StRin Ulrike Grimm, Frau StRin Dorothea Wiepcke, Frau StRin Alexandra Gaßmann, Frau StRin Sabine Bär, Frau StRin Dr. Manuele Ohlhausen vom 24.10.2019 – veröffentlicht in RU 152/2022 am 10.8.22 – heißt es seitens der SWM: ‚Für ein ganzjährig nutzbares Hallenbad wird mindestens eine Gesamtfläche von ca. 6.000 - 10.000 qm benötigt. Demnach könnte die vorhandene Fläche des ehemaligen Allacher Sommerbades zur Errichtung eines Hallenbades ausreichend sein.“
Zu dem dargestellten Sachverhalt und zu den in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können wir nach Rücksprache mit den SWM Ressort Bäder, der Stadtkämmerei, dem Referat für Bildung und Sport sowie dem Planungsreferates der Landeshauptstadt München Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Sind die 17.000 qm des ehem. Allacher Sommerbades zur Errichtung eines Hallenbades ausreichend? Wenn nein, wie erklärt sich das im Vergleich zur Antwort auf unseren Stadtratsantrag vom 24.10.2019?
Antwort:
Um ein Hallenbad mit einer Mindestausstattung (Schwimmer-, Nichtschwimmer- und Planschbecken) erstellen zu können, ist eine Grundflächevon ca. 6.000 bis 10.000 qm notwendig. Bei dieser Flächenangabe sind Parkplätze, Liegewiese, Außenspielplätze usw. noch nicht berücksichtigt. Somit ist das Grundstück des Freizeitparks Allach inkl. Flußbadestelle mit 17.000 qm grundsätzlich groß genug, um ein Hallenbad darauf errichten zu können.
Frage 2:
Wurde der Standort im Rahmen der Standortsuche der SWM GmbH gemeinsam mit dem Referat für Bildung und Sport bereits untersucht?
Antwort:
Nachdem das Freibad Allach für den Freibadbetrieb geschlossen wurde, ist das Grundstück an die LHM übertragen worden. Anschließend wurde auf dem Grundstück ein Freizeitpark mit Flussbadestelle errichtet.
Für die Fläche des ehemaligen Allacher Sommerbades (Flurstück 44/0 Gemarkung Allach) gilt der Bebauungsplan Nr. 236a vom 28.6.1974. Dieser setzt eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „städtisches Freibad Allach“ fest. Es sind somit nur bauliche Anlagen zulässig die in direktem Zusammenhang mit einer Freibadnutzung stehen wie z.B. Schwimmbecken, Umkleide, Kassenhaus.
Das Grundstück liegt zudem im Landschaftsschutzgebiet „Würmniederung“ und es ist in großen Teilbereichen als Überschwemmungsgebiet kartiert.
Der Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung (FNP) weist die Fläche entsprechend dem Bebauungsplan als Grünfläche mit Sportanlagen aus. Hinzu kommt noch die Lage in einem regionalen Grünzug und eine entlang der Würm verlaufende übergeordnete Grünbeziehung.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes stehen somit der Bebauung des Areals mit einem Hallenbad entgegen. Hinzu kommen die landschaftsplanerischen Kartierungen wie Landschaftsschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet und regionaler Grünzug, die selbst eine Bebauung mit einem Freibad weiter einschränken würden.
Frage 3:
Mit welchen Kosten ist für die Errichtung eines Hallenbades an diesem Standort zu rechnen? Ist eine finanzielle Unterstützung der SWM GmbH über den städtischen Haushalt möglich und vorgesehen?
Antwort:
Um ein Hallenbad neu zu errichten und den Anforderungen an ein
Stadtteilbad gerecht zu werden (Schul-, Vereinsschwimmen sowie öffentlicher Schwimmbetrieb), ist mindestens ein Schwimmbecken, ein Lehrschwimmbecken und ein Planschbecken inkl. der notwendigen Infrastruktur wie Umkleiden, Sanitärräume, Betriebsräume Technik usw. zu erstellen. Um die Planung und Ausführung eines solchen Hallenbades durchführen zu können, muss mit einer Summe von ca. 30 bis 40 Millionen Euro gerechnet werden. Hierin sind keine Kosten für Grundstücke, Erschließung sowie infrastrukturelle Anbindungen enthalten. Unter Annahme der aktuellen Eintrittspreise würde ein weiteres Münchner Bad für die SWM ein zusätzliches Defizit von mindestens 2 Millionen Euro Betriebskosten pro Jahr bedeuten.
Die Stadtkämmerei führte hierzu aus, dass die im Betreff genannte Maßnahme weder zu den Großen- und Sonstigen Vorhaben in den kommenden Jahren für 2021 noch zur Fortschreibung 2022 und auch nicht zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2022 - 2026 sowie zum Haushaltsplanverfahren 2023 angemeldet wurde. Da es sich zudem um eine rein freiwillige Maßnahme handelt, sieht die Stadtkämmerei angesichts der angespannten Haushaltssituation bis auf weiteres keinen Spielraum für eine Aufnahme in den Haushalt.
Frage 4:
Wäre der Standort geeignet, den zweifelsfrei bestehenden Bedarf an wetterunabhängigen Schwimmmöglichkeiten im Münchner Norden deutlich besser zu decken?
Antwort:
Auf die Ausführungen unter Frage 3 wird verwiesen.
Frage 5:
Wäre an diesem Standort Schulschwimmen möglich?
Antwort:
Da die Bebauung mit einem für Schulschwimmen geeigneten Hallenbad den Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegensteht (vgl. hierzu Antwort zu Frage 2), ist Schulschwimmen am Standort des ehemaligen Allacher Sommerbades nicht möglich.
Das Referat für Bildung und Sport führte jedoch weiter aus, dass die Bedarfsüberlegungen der SWM für ein Öffentliches Bad sowie des Referats für Bildung und Sport für ein Schulschwimmbad bereits miteinander abgestimmt wurden. Es hat sich ein übereinstimmender Bedarf im Münchner Westen ergeben.Zu verweisen ist hier auf den Beschluss 20-26/V 09721 des Sportausschusses vom 20.9.2023 bzw. 4.10.2023, in dem über die Sportentwicklungsplanung im Münchner Norden entschieden wurde. Das Referat für Bildung und Sport wurde beauftragt, die Umsetzung von sport- und bewegungsaktivierenden Maßnahmen für den Münchner Norden voranzutreiben.
In einem gemeinsamen Planungsverfahren zusammen mit den Stadtwerken München (SWM) werden mögliche Synergien, z.B. gemeinsame Nutzung notwendiger Betriebsräume, zwischen der „Bezirkssportanlage der Zukunft“ am Modellstandort BSA-Moosach und einem neuen öffentlichen Bad geprüft und in die Konzeption für den Neubau einer Bezirkssportanlage an der Grenze zwischen den Stadtteilen Allach-Untermenzing und Moosach einbezogen (S. 38 der Beschlussvorlage). Eine ca. 4 ha große Sportvorbehaltsfläche (vgl. Anlage 4 zum Beschluss 20-26/ V 09721; Entwicklungsprojekt 4) ist mittelfristig für eine bauliche Entwicklung gesichert.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.