Gemeinnützige Arbeit für Asylbewerber und -bewerberinnen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Michael Dzeba, Hans Hammer, Dr. Evelyne Menges und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 5.3.2024
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Sie beantragen, dass die Verwaltung die Einsatz- und Umsetzungsmöglichkeiten von Asylbewerbern und -bewerberinnen für gemeinnützige Tätigkeiten prüft und diese in die Praxis umsetzt. Dem Stadtrat wird entsprechend berichtet.
Bei dem Einsatz von Asylbewerber*innen zu sog. Arbeitsgelegenheiten handelt es sich um den Vollzug einer gesetzlichen Aufgabe, die in § 5 AsylbLG geregelt ist.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Aufgrund der aktuellen Aufgabenfülle im Sozialreferat erhalten Sie eine auf die wesentlichen Aspekte konzentrierte Antwort.
Zu Ihrem Antrag vom 5.3.2024 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Aufgrund einer Gesetzesänderung des § 5 AsylbLG bestehen jetzt mehr Möglichkeiten, Arbeitsgelegenheiten (AGH) einzurichten.
Das Kriterium der Zusätzlichkeit ist entfallen; bislang durfte eine AGH nur dann wahrgenommen werden, wenn die Arbeit sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde. Es ist erforderlich, dass das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient.
Aufgrund dessen ist die für das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zuständige Stelle des Sozialreferats, Amt für Wohnen und Migration, dabei, Möglichkeiten zu eruieren, wie ein Ausbau der Arbeitsgelegenheiten in Unterkünften erfolgen kann.
Durch ein niedrigschwelliges Genehmigungsverfahren werden die Einrichtungsleitungen bei der Einrichtung neuer Arbeitsgelegenheiten unterstützt. Ein Leitfaden wurde erstellt und an die Einrichtungsleitungen verschickt. Dazu haben bereits erste Gespräche mit dem Fachbereich Steuerung des Betriebs der dezentralen Unterkünfte und mit den Unterkunftsleitungen stattgefunden.
Auch soll z.B. mit Plakaten auf die Möglichkeit der Arbeitsgelegenheit aufmerksam gemacht werden.Ein Austausch zum Ausbau der Arbeitsgelegenheiten fand im Vorfeld auch mit den Einrichtungsleitungen der staatlichen Unterkünfte statt. In einem monatlichen Austausch mit externen Gremien wie z.B. der Fachbasis Asyl (Sozialarbeiter*innen in den Unterkünften) wurde für die Besetzung der bereits bestehenden Arbeitsgelegenheiten geworben. Das Thema wird kontinuierlich in den nächsten Besprechungen weiterverfolgt. Bezüglich externer Arbeitsgelegenheiten wird eine Möglichkeit gesucht, die bestehenden Kontakte der kommunalen Steuerung des SGB II und Hilfen zur Beschäftigung SGB XII zu den gemeinnützigen Trägern, die Arbeitsgelegenheiten anbieten, auch für die Leistungsberechtigten nach AsylbLG zu gewinnen.
Es wird auf Freiwilligkeit gesetzt. Die Geflüchteten sollen nicht gezwungen werden, die ihnen angebotenen Arbeitsgelegenheiten anzunehmen.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.