Schülerausweise und Zeugnisse in Münchner Schulen digitalisieren!
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄH-LER) vom 28.7.2023
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen die Digitalisierung der Schülerausweise und Zeugnisse in den Münchner Schulen. Eine Prüfung, ob dies ermöglicht werden sollte, auch nach Kontaktaufnahme mit dem Deutschen und Bayerischen Städtetag, ist erfolgt. Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art.37 Abs.1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 28.7.2023 teile ich Ihnen gerne Folgendes mit: Die Initiative Digitale Bildung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF/https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/digitalisierung-und-mint-bildung/digitalisierung-und-mint-bildung_node.html) hat sich zum Ziel gesetzt, die Kompetenzentwicklung in einer digital geprägten Welt zu fördern. Lernen, Unterrichten, Lehren und Ausbilden soll über den gesamten Bildungsweg hinweg verbessert werden. In diesem Zusammenhang wird im Handlungsfeld „Digitaler Bildungsraum“ im Bereich „Digitale Ablage“ beschrieben, dass es im vollendeten Digitalen Bildungsraum möglich sein soll, individuelle Bildungsleistungen (u.a. Zeugnisse, Zertifikate) digitalisiert abzulegen und Bildungsprofile zu hinterlegen. Dies soll datenschutzkonform und über die gesamte Bildungsbiografie hinweg ermöglicht werden.
Vor dem Hintergrund, dass es seitens des BMBF bereits entsprechende Planungen gibt, sehen wir keine Notwendigkeit eine Initiative über den Bayerischen und Deutschen Städtetag zu starten.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.