Wärmefonds auch für Menschen in Ausbildung
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 8.3.2024
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, die Antragstellung für den Wärmefonds für Menschen in Ausbildung mit eigenem Haushalt und einem Einkommen, das unter der aktuell geltenden Einkommensschwelle für freiwillige Leistungen liegt, zu ermöglichen.
Der Inhalt des Antrages betrifft eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Aufgrund der aktuellen Aufgabenfülle im Sozialreferat erhalten Sie eine auf die wesentlichen Aspekte konzentrierte Antwort.
Zu Ihrem Antrag vom 8.3.2024 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Bei den Mitteln aus dem Wärmefonds handelt es sich um eine Spende von Seiten der Stadtwerke München GmbH (SWM), die in Kooperation mit der Landeshauptstadt München und den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege an Menschen mit geringem Einkommen ausgereicht werden. Da die Mittel begrenzt sind, wurden in einem gemeinsamen Lenkungskreis die Rahmenbedingungen zum antragsberechtigten Personenkreis festgelegt. Dabei waren selbstverständlich auch die Zielsetzungen des Spenders zu berücksichtigen.
Insgesamt wurden neben den Einkommensgrenzen für die Freiwilligen Leistungen der Landeshauptstadt München auch die Zugangsvoraussetzungen des München-Passes herangezogen.
Mittel aus dem Wärmefonds werden seit Januar 2023 ausgegeben, das Projekt wird in 2024 mit vollständiger Ausgabe der Spendenmittel auslaufen. Eine Ausweitung des Personenkreises ist zum jetzigen Zeitpunkt im Hinblick auf die begrenzten Mittel nicht vorgesehen.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.