Internationale Münchner Friedenskonferenz weiter fördern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 6.2.2024
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie fordern das Kulturreferat auf, die Förderung der „Internationalen Münchner Friedenskonferenz“ fortzusetzen. Da die jährliche Konferenz bislang projektbezogen mit einem Betrag bis zu 6.500 Euro bezuschusst wurde, betrifft der Inhalt Ihres Anliegens eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art.37 Abs.1 GO und§ 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 6.2.2024 teile ich Ihnen Folgendes mit:
In der Vergangenheit unterstützte das Kulturreferat vereinzelt Veranstaltungen mit mehr oder weniger politischen Anteilen, sofern sich der nach Ziffer 1 der Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus Kulturförderungsmitteln der Landeshauptstadt München notwendige fachlich anerkannte Beitrag zur Pflege der Kultur und der kulturellen Bildung nach Maßgabe des dem Kulturreferat übertragenen Aufgabenspektrums erkennen ließ.
Infolge von Corona, Ukrainekrieg und gestiegener Kosten u.a. durch die Inflation und den damit verbundenen Umsatzeinbußen im kulturellen Bereich sowie konjunkturbedingter Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der Stadt musste das Kulturreferat spürbare Einsparungen vornehmen. Die Einsparsumme für das Kulturreferat im Jahr 2024 beträgt insgesamt 11,9 Mio Euro. Die für die Förderung der Friedenskonferenz 2024 zuständige Abteilung hat davon 150.000 Euro einzusparen. Dieser Betrag wird kleinteilig auf 18 Positionen verteilt. Um das umsetzen zu können, müssen die eingereichten Kunst- und Kulturprojekte priorisiert werden und dabei die Förderrichtlinien und Förderkriterien im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel enger ausgelegt werden. Organisator*innen von friedenspolitischen Projekten sowie diskursiven Formaten wurden wiederholt darauf hingewiesen, dass eine Förderung durch das Kulturreferat einen den Veranstaltungscharakter prägenden Kulturanteil voraussetzt, indem z.B. künstlerische Positionen mit einbezogen werden. Das Programm der Internationalen Münchner Friedenskonferenz konzentriert sich in erster Linie auf diskursive Beiträge. Es gibt zwar begleitende musikalische bzw. kulturelle Darbietungen, jedoch keinen den Veranstaltungscharakter prägenden Kulturanteil. Bei einer aufgabenkritischen Hinterfragung hat deshalb eine Unterstützung aus dem Kulturetat keinen hinreichenden Anknüpfungspunkt mehr. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den bisherigen Zuwendungen für friedenspolitische Veranstaltungen um projektbezogene – und nicht um institutionelle – Förderungen handelte. Auch bei der beantragten Unterstützung für die Friedenskonferenz 2024 handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die ohne Rechtsanspruch in der Vergangenheit gewährt wurde. In diesem Kontext sei darauf verwiesen, dass das Kulturreferat auch reine Kulturveranstaltungen ablehnen muss. Angesichts der Vielzahl an Projektanträgen, deren Antragssummen das begrenzte Jahresbudget übersteigen, muss jeweils eine Auswahl bzw. Priorisierung erfolgen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.