Die unabhängige Expertenkommission zur Aufarbeitung der Geschehnisse in Heimen, Pflege- und Adoptivfamilien hat ein Konzept und Verfahren zur Auszahlung von Anerkennungsleistungen an Betroffene erarbeitet, das am 21. August dem Feriensenat des Stadtrats zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Der veranschlagte Mittelbedarf für die Anerkennungsleistungen beläuft sich auf insgesamt 35 Millionen Euro. Bürgermeisterin Verena Dietl: „Wir hoffen, mit der Auszahlung der Anerkennungsleistungen an Betroffene von Gewalt und Missbrauch in ihrer Kindheit nicht nur eine finanzielle Erleichterung im Leben der Betroffenen zu erreichen, sondern auch, dass diese Schicksale in der Öffentlichkeit wahrgenommen und von ihr anerkannt werden. Um eine möglichst faire und unabhängige Aufarbeitung der damaligen Taten und Missstände zu erreichen, muss die Aufarbeitung jedoch von übergeordneter Stelle zur Pflicht werden. Die Stadt München hat an dieser Stelle bereits viel Einsatz und Engagement gezeigt und setzt mit den Anerkennungsleistungen als freiwilligen Leistungen ein deutliches Zeichen. In allen bisher beantragten Mitteln im Rahmen der Aufarbeitung von Heimerziehung, Pflege und Adoption ist der Stadtrat geschlossen den Empfehlungen der Expertenkommission gefolgt. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass der Stadtrat der Beschlussvorlage zustimmen wird.“
Im Herbst 2021 wurde vom Stadtrat die unabhängige Kommission zur Aufarbeitung der Geschehnisse in den Heimen, Pflege- und Adoptivfamilien eingesetzt. Ein großes Anliegen von Seiten des Stadtrates und der Verwaltung war die Konzeptionierung und Auszahlung von Anerkennungsleistungen an Betroffene. Für Soforthilfen an Betroffene hat die Expertenkommission von der Stadt München bereits Mittel in Höhe von insgesamt 4,3 Millionen Euro aus dem kommunalen Haushalt erhalten.
Ab Dezember 2023 hatte die Kommission unter der Zuhilfenahme von weiteren Expert*innen aus dem Fachbereich Trauma- und Psychotherapie, dem Opferschutz und der Rechtsmedizin an der Konkretisierung von Kriterien gearbeitet, anhand derer die Anerkennungsleistungen ausgereicht werden sollen. Dem Stadtrat wird nun ein Mittelbedarf in Höhe von 35 Millionen Euro für die Anerkennungsleistungen vorgelegt, die durch ein spezielles Prüfungsgremium und in anonymisierter Form unter Einbezug des Stadtrates an Betroffene ausgereicht werden sollen.
Ignaz Raab, Vorsitzender der Expertenkommission: „Da eine rein pauschale Beurteilung von Missbrauchs- und Gewalterfahrungen jedoch nie den individuellen Schicksalen von Betroffenen gerecht werden kann, wird die Ausreichung der Anerkennungsleistungen auch unter der Maßgabe eines extra dafür eingerichteten Prüfungsgremiums erfolgen. Die Expertenkommission bittet deshalb um Verständnis, dass die Kriterien nicht an die Öffentlichkeit weitergegeben werden.“
Die Anerkennungsleistungen richten sich wie die Soforthilfen an Betroffene, die durch das Stadtjugendamt in Heimen, Pflege- oder Adoptivfamilien untergebracht wurden und die noch heute unter der dort erfahrenen Gewalt leiden.
Benno Oberleitner, Vorsitzender des Betroffenenbeirates: „Eine Gerechtigkeit können wir leider unmöglich erreichen, aber die Anerkennungsleistungen sollen für Betroffene ein spürbarer Betrag und auch ein Schuldeingeständnis von Seiten der Täterorganisation sein. Als Betroffenenbeirat haben wir alles versucht dazu beizutragen, dass es ein faires System gibt, dass Betroffenen in ihrem Leben noch eine spürbare Erleichterung ermöglicht.“ Betroffene können Anträge auf Soforthilfen und Anerkennungsleistungen bei der Anlaufstelle einreichen per E-Mail an anlaufstelle@kinderschutz.de, per Telefon 089-231716-9170 oder unter www.kinderschutz.de/anlaufstelle.