„Münchner Müllberge“ – die Münchner Stadtverwaltung muss ihre internen Abstimmungsprozesse verbessern
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 15.2.2024
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem Antrag fordern Sie, dass die Verwaltung ihre internen Abstimmungsprozesse bezogen auf eine Folgenabschätzung von Maßnahmen verbessert. Sie fordern außerdem, dass der Oberbürgermeister den Vorfall im Käthe-Bauer-Weg zum Anlass nimmt, dem Stadtrat darzustellen, an welchen Stellen die Kommunikation nicht funktioniert hat und wie er sie verbessern will.
Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftwege zu beantworten:
Im Rahmen des Bauprojektes „Tram West-Tangente“ wurden im Zeitraum 22.1.2024 – 1.3.2024 Arbeiten am unterirdischen Leitungsnetz im Bereich Fürstenrieder Straße, auf Höhe des Kärntner Platz, durchgeführt. Hierzu war es zeitweise nötig die Zufahrt zum Kärntner Platz von der Fürstenrieder Straße aus zu sperren.
Am 1.2.2024 informierte Frau Maier, zuständige stellvertretende Betriebshofleiterin der AWM, erstmalig das Mobilitätsreferat, dass Müllfahrzeuge im Käthe-Bauer-Weg nicht wenden und daher den Müll nicht abholen können.
Nachdem am 5.2.2024 seitens des AWM eine Skizze mit der genauen Örtlichkeit für ein erforderliches Haltverbot vorgelegt wurde, hat sich das Mobilitätsreferat mit dem Genehmigungsnehmer in Verbindung gesetzt. Die Bauleitung hat das Mobilitätsreferat am 6.2.2024 darüber informiert, dass die Sperre des Käthe-Bauer-Wegs am 13.2.2024 aufgehoben werden kann. Nach Rücksprache mit Frau Maier am 6.2.2024 wurde seitens des AWM in Ansehen der kurzen Aufstelldauer auf das Haltverbot verzichtet.
Der Müll im Käthe-Bauer-Weg wurde umgehend nach Aufhebung der Vollsperre abgeholt.
Das Mobilitätsreferat achtet bei der Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen stets darauf, dass neben den Anwohnern auch Fahrzeuge aller Art, insbesondere Rettungsfahrzeuge und Fahrzeuge der AWM in allen Bauphasen zu jeder Zeit an Anwesen im Baustellenbereich gelangen können. Bei der Planung größerer Bauvorhaben werden die Polizei, dieBranddirektion und der AWM in der Regel frühzeitig eingebunden. Die Polizei und die Branddirektion erhalten bei Straßensperrungen standardmäßig Abdrucke der verkehrsrechtlichen Anordnungen. Der AWM bei entsprechender Betroffenheit. Eine Auflage in der den Arbeiten zu Grunde liegenden verkehrsrechtlichen Anordnung vom 17.1.2024 war, dass der Genehmigungsnehmer neben der Polizei und der Feuerwehr auch den AWM über Art, Dauer und Umfang der Arbeiten unterrichtet.
Das Mobilitätsreferat hat den vorliegenden Fall zum Anlass genommen, die Vorgehensweise hinsichtlich der Einbindung weiterer Dienststellen zu prüfen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Änderung des Verfahrens dem Grunde nach nicht notwendig ist. Gleichwohl prüfen der AWM und das Mobilitätsreferat derzeit gemeinsam, ob der Datenaustausch mit den vorhandenen IT-Lösungen, ohne Verlängerung der Bearbeitungszeiten der Baustellenanträge und unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Belange verbessert werden kann.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.