Kulturelle Zwischennutzung am ehemaligen Branntweinareal ermöglichen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Roland Hefter, Lars Mentrup, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor (SPD/Volt-Fraktion) und Paul Bickelbacher, Beppo Brem, Mona Fuchs, Nimet Gökmenoglu, Anna Hanusch, Marion Lüttig, Dr. Florian Roth, Christian Smolka, David Süß (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 20.5.2022
Antwort Kommunalreferat:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München (LHM), Kommunalreferat (KR), auf, gemeinsam mit Kulturreferat und Sozialreferat ein Konzept für die Ausschreibung einer kulturellen Zwischennutzung des ehemaligen Branntweinareals in Berg am Laim zu erstellen. Dieses soll umgesetzt werden, sobald die Grundstücksübergabe von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) an die Stadt München erfolgt ist.
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art.37 Abs.1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zunächst möchte ich mich für die gewährten Fristverlängerungen bedanken.
Zu Ihrem Antrag vom 20.5.2022 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Das Gelände wurde zwischenzeitlich bis auf eine Halle, in der noch zu entsorgende Stoffe gelagert werden, an die BImA zurückgegeben, in deren Eigentum die Fläche immer noch ist. Alle Funktionen auf dem Areal sind stillgelegt. Strom, Wasser und Heizung sind nicht mehr vorhanden. Es gibt Bereiche, die aus Sicherheitsgründen nicht befahren oder betreten werden können, weil Einsturzgefahr besteht. Nach Angaben der BImA müsste mit einem hohen siebenstelligen Betrag gerechnet werden, um das Gelände nutzbar und verkehrssicher zu machen.
Zudem liegt seitens des Referats für Bildung und Sport eine baldige Nutzungserwartung vor, um den auf dem Areal geplanten Schulneubau realisieren zu können.Der Erwerb hat sich aufgrund unterschiedlicher Einschätzungen über die bewertungsrelevante Qualität der Grundstücke seitens des städt. Bewertungsamts und der Sachverständigen der BImA verzögert. Zwischenzeitlich wurden die Verhandlungen seitens des KR unter Einbindung des Herrn Oberbürgermeisters und des Vorstands der BImA fortgeführt und befinden sich auf einem guten Weg. Sobald die Preisfindung final abgeschlossen ist und die weiteren Eckdaten verhandelt sind, kann dem Stadtrat der Grundstückserwerb zur Entscheidung vorgelegt werden.
Die bereits jetzt geforderte „Konzepterstellung für die Ausschreibung einer kulturellen Zwischennutzung“, die unmittelbar nach Grundstücksübergabe umgesetzt werden soll, ist aktuell nicht möglich. Nach erfolgter Grundstücksübergabe an die LHM muss zunächst das Gelände gründlich untersucht werden. Auf Basis der dann vorliegenden Ergebnisse kann entschieden werden, ob und ggf. welche Nutzungen überhaupt ermöglicht werden können, welche Maßnahmen dazu erforderlich wären und mit welchem finanziellen Aufwand gerechnet werden muss. Erst dann kann dem Stadtrat ein Konzept mit Finanzierungsumfang vorgestellt werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.