Beschlussvorlagen einheitlich gestalten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Hans-Peter Mehling, Manuel Pretzl und Rudolf Schabl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄH-LER) vom 30.4.2024
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Vielen Dank für Ihren Antrag vom 30.4.2024.
Sie beantragen, dass die Verwaltung der Landeshauptstadt München aufgefordert wird, in Beschlussvorlagen den Punkt „Antrag der Referentin/des Referenten“ einheitlich zu gestalten und führen dazu an, dass folgende Punkte zu berücksichtigen sind:
- Querverweis mit Seitenzahl und Gliederungspunkt zur entsprechenden Ausführung des betreffenden Antragspunktes
- bei „… ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.“ der Zusatz des Ergebnisses (z. B. „Der Empfehlung der Bürgerversammlung wird entsprochen/nicht entsprochen“)
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Das Direktorium hat den Referaten und Eigenbetrieben überarbeitete Beschlussmuster-Vorlagen im städtischen Vorlagensystem zur Verfügung gestellt, in die auch Ihre Vorschläge eingearbeitet wurden.
Zu „II. Antrag der Referentin/des Referenten“ finden sich im Muster folgende Bearbeitungshinweise:
- Der „Antrag der Referentin/des Referenten“ muss so präzise formuliert sein, dass die beantragte Willensäußerung des Stadtrats unmissverständlich erkennbar ist.
- Ein allgemeiner Hinweis auf den Vortrag genügt dieser Anforderung nicht, z. B. nicht: „Der Stadtrat stimmt dem Entscheidungsvorschlag in Nr. 5 des Vortrags zu.“
- Ein Verweis auf einen erläuternden Abschnitt im Vortrag kann aber optional aufgenommen werden, z. B. „vgl. Abschnitt x.y im Vortrag“ oder „vgl. S. 4“.
- Ein Antragspunkt mit Formulierungen wie z. B. „Der Stadtrat nimmt den Vortrag zur Kenntnis.“ wird nicht aufgenommen.
In der Mustergliederung der Beschlussvorlage wurde bei dem Punkt „Behandlung eines Stadtratsantrages bzw. eines Antrags eines Bezirksausschusses bzw. einer Empfehlung einer Bürgerversammlung“ im Vortrag der Referentin/des Referenten nach der fachlich-inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Antrag/der Empfehlung folgende Tabelle eingefügt:
Die Kopfzeile wird automatisch angepasst, je nachdem ob es sich um einen Stadtratsantrag, einen Antrag eines Bezirksausschusses oder um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt.
Der Stadtrat trifft mit der Beschlussfassung zu einem Antragspunkt eine fachlich-inhaltliche Entscheidung. Die Aussage, ob damit dem Antrag/der Empfehlung ganz oder teilweise entsprochen wird, ist lediglich eine „Feststellung“, sie beinhaltet aber keine „beschlusspflichtige Entscheidung“. Eine Aufnahme in den Antrag der Referentin/des Referenten ist daher nicht möglich.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.