Maßnahmen gegen Verkehrsrowdies auf Rad- und Fußwegen
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 10.11.2023
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Wir bitten die verspätete Beantwortung zu entschuldigen. Die Geschäftsordnungsfrist konnte aufgrund personeller Engpässe und erforderlicher Abstimmungen leider nicht eingehalten werden.
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Alle Antworten beschränken sich nur auf das Gebiet der Landeshauptstadt München. Der Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums umfasst darüber hinaus den Landkreis München und kleine Teile des Landkreises Starnberg.
Die in Ihrem Antrag aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1 bis 3:
Wie viele Unfälle, an denen Fußgänger, Fahrräder und E-Roller beteiligt waren (ohne Beteiligung von PKWs und LKWs!) wurden in den Jahren 2020 bis 2023 registriert? Bitte die Zahlen nach den jeweiligen Kalenderjahren einzeln aufführen.
Wie viele von den unter Ziff. 1 genannten Unfällen sind mit Personenschäden einhergegangen? Bitte die Zahlen nach den jeweiligen Kalenderjahren einzeln aufführen.
Für wie viele Personen sind diese Unfälle tödlich ausgegangen? Bitte die Zahlen nach den jeweiligen Kalenderjahren einzeln aufführen.
Antwort:
Frage 4:
In wie vielen Fällen konnten die Unfallverursacher festgestellt und zur Rechenschaft gezogen werden?
Antwort:
In den Jahren 2020 bis 2023 wurden 67.260 Unfälle (ohne Kleinunfälle) polizeilich erfasst. Davon waren an 60.854 Unfällen mehr als eine Person beteiligt (übrige: Alleinunfälle). Bei 38.837 dieser Unfälle kam es zu einer Unfallflucht. Bei 14.814 dieser Unfälle wurde die Unfallflucht aufgeklärt.
Frage 5:
Wie hoch ist das Durchschnittsalter der Unfallverursacher, insbesondere des Personenkreises mit E-Rollern?
Antwort:
In den Jahren 2020 bis 2023 war das Durchschnittsalter der polizeilich aufgeklärten Unfallverursacher*innen 45,44 Jahre, das der polizeilich aufgeklärten Unfallverursacher*innen auf E-Tretrollern war 29,42 Jahre.
Frage 6 und 7:
Wie lange laufen die Verträge mit den Verleihern noch? Ist eine Verlängerung der Laufzeit geplant?
Antwort:
Es gibt seitens des Mobilitätsreferates keine Verträge mit Roller-Anbietern, sondern seit 2019 lediglich eine Selbstverpflichtungserklärung, welche die Abstellsituation regelt.
Frage 8.
Wie plant die Stadt, noch gezielter gegen Fahrradrowdies vorzugehen, um die übrigen Verkehrsteilnehmer zu schützen
Antwort:
Der Münchner Stadtrat hat 2019 ein dauerhaftes Budget für die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Verkehrssicherheit beschlossen. Mit der Verkehrssicherheitskampagne „Merci Dir“ adressiert die Landeshauptstadt München alle Verkehrsteilnehmer*innen unabhängig von deren Verkehrsmittelwahl und wirbt aktiv für ein gelassenes und rücksichtsvolles Miteinander bspw. mit Slogans wie „Denn unsere Stadt ist viel zu schön zum Granteln“ (https://muenchenunterwegs.de/mercidir).
Fragen 9 und 10:
Mit Antrag Nr. 20-26/A 01918 der AfD vom 20.9.2021 hat die Stadtratsgruppe die Einführung der Kennzeichnungspflicht von Fahrradfahrern gefordert, was u.a. mit der Begründung abgelehnt wurde, dass die Bürokratie Bürger vom Umstieg auf das Fahrrad abhalten könnte.Welche Maßnahmen gedenkt die Stadt einzuführen, um die Aufklärungsquote im Zusammenhang mit der hohen Quote von Fahrerflucht durch die Unfallverursacher, einzudämmen, damit die Geschädigten Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen können?
Kann hierfür mehr Polizei bzw. andere Ordnungskräfte eingesetzt werden?
Antwort:
Die Aufklärung von Straftaten obliegt der Polizei, dies beinhaltet auch solche nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB). Ebenso der diesbezügliche Ressourceneinsatz.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.