Schneller Ersatz für Taxistand am Münchner Hauptbahnhof
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Mona Fuchs, Sofie Langmeier, Gudrun Lux, Florian Schönemann, Christian Smolka und Sibylle Stöhr (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 29.11.2023
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchten wir um Entschuldigung bitten, dass Sie bisher noch keine Rückmeldung von uns erhalten haben.
In Ihrem Schreiben vom 29.11.2023 fordern Sie die Stadtverwaltung auf, zeitnah und in enger Abstimmung mit dem Münchner Taxigewerbe/der Taxi e.G. und der DB Station & Service einen neuen Taxistand am Südausgang des Hauptbahnhofs ab 1.1.2024 einzurichten.
Nach §60 Abs.9 Geschäftsordnung (GeschO) dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages einen neuen Taxistand einzurichten, betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art.37 Abs.1 Gemeindeordnung (GO) und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zur Begründung führen Sie an, dass der Taxistand der Taxi München e.G. in der Bayerstraße, am südlichen Ausgang des Hauptbahnhofs, durch die Bahn am 21.11.2023 zum 31.12.2023 ersatzlos gekündigt worden sei und die Fläche spätestens bis zum 22.1.2024 geräumt sein müsse.
Ein kurzfristiger Ersatz in Sichtweite des südlichen Bahnhofsausgangs sei deshalb dringend erforderlich, damit für alle Reisenden, die auf ein Taxi angewiesen sind, ein angemessenes Angebot dauerhaft bereitgestellt werden könne. Dies gälte insbesondere für Fernreisende und Reisende mit Mobilitätseinschränkungen. An einer solch zentralen Mobilitätsdrehscheibe müsse die Taxiinfrastruktur durchgehend gewährleistet sein.
Zu Ihrem Antrag nimmt das Mobilitätsreferat wie folgt Stellung:
Der direkt am Südausgang des Hauptbahnhofs befindliche Taxistandplatz mit ca.25 Stellplätzen kann seit dem 22.1.2024 nicht mehr genutzt werden. Am Südausgang des Hauptbahnhofs haben am 22.1.2024 Bauarbeiten für einen Interimsbahnhof und ein Zugangsbauwerk für die U9 inklusive des Abbruchs eines Bunkerbauwerks begonnen.Seitens der DB wurden im Rahmen der fünften Planänderung im Planfeststellungsabschnitt 1 der 2.S-Bahn-Stammstrecke bereits Ersatzstellplätze für die Taxis abgestimmt. Sie befinden sich vor dem Anwesen Bayerstraße 39, dem Hotel Meridien.
Das Mobilitätsreferat hat darüber hinaus geprüft, ob weitere Stellplätze in der Umgebung des Südausgangs des Bahnhofs ermöglicht werden können. Das Ergebnis dieser Prüfung stellen wir Ihnen im Einzelnen vor:
In der Bayerstraße sind wegen des Platzbedarfs der Baustelleneinrichtung und der dadurch bedingten Verkehrsführung leider keine weiteren Taxistellplätze in der Nähe des Südausgangs möglich.
In der Mittererstraße konnten durch eine Verzögerung des Baubeginns an einer dort vorgesehenen Baumaßnahme am 24.4.2024 über 30 Stellplätze eingerichtet werden, die aber nur vorübergehend genutzt werden können, da die Fläche künftig für die Baustelle benötigt wird.
In der Goethestraße gibt es einzelne Senkrechtparkplätze, die aus Sicht des Mobilitätsreferats eine mögliche Alternative darstellen könnten, die jedoch von der Taxi e.G. als Taxistandplatz wegen der notwendigen Ein- und Ausparkvorgänge abgelehnt werden.
Die auch erwogene Einrichtung einer Einbahnregelung in der Goethestraße wurde nach ausführlicher Prüfung verworfen.
In der Senefelderstraße fehlt die Sichtbeziehung zum Hauptbahnhof. Sie ist zudem zu eng und aufgrund zahlreicher Hotelanfahrtszonen nur sehr eingeschränkt nutzbar.
Die Schillerstraße ist wegen einer Hochbaustelle noch bis Ende 2024 gesperrt.
Nach Auffassung des Mobilitätsreferats ist es, auch nach Rücksprache mit der Taxi e.G. aus den vorgenannten Gründen nicht möglich, auf der Südseite des Hauptbahnhofs weitere Taxistandplätze als die in der Mittererstraße einzurichten.
Das Mobilitätsreferat hat daher geprüft, ob auf der Nordseite des Hauptbahnhofs eine Einrichtung von zusätzlichen Taxistellplätzen durchführbar ist und ist dabei zum folgenden Ergebnis gekommen:Zum Zeitpunkt der Kündigung des Stellplatzes auf der Südseite des Hauptbahnhofs befanden sich zehn Stellplätze auf beiden Seiten und auf ganzer Länge der Pfefferstraße, sowie fünf Stellplätze auf der Südseite der Hirtenstraße zwischen der Lämmerstraße und der Pfefferstraße und weitere drei Stellplätze auf der Westseite der Lämmerstraße, gegenüber dem Anwesen Lämmerstraße 5. (vgl. Abb.1)
Das Mobilitätsreferat hat Ersatzstellplätze in der Lämmerstraße auf ganzer Länge und beidseitig eingerichtet. Dadurch entsteht Raum für 18 zusätzliche Taxis. (vgl. Abb.2)
Um diese zusätzlichen Taxistandplätze einrichten zu können, war es erforderlich, die Lämmerstraße in Fahrtrichtung Süden einbahnzuregeln und eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h einzurichten. Eine Öffnungder Einbahnregelung für den Radverkehr war möglich. Es entfallen dafür die vorhandenen Parkplätze.
Die Vorteile dieser Lösung liegen nach Meinung des Mobilitätsreferats in einer einheitlichen Nachrücklinie für die Taxifahrer, einer Bündelung der Taxis auf einem Standort und einer guten Erreichbarkeit für Fahrgäste auf der Nordseite des Hauptbahnhofs. Über den bereits vorhandenen Fußgängerüberweg können Fahrgäste die gut erkennbaren Taxis einfach, schnell und sicher erreichen. Die Taxis können über die Arnulfstraße unkompliziert das Hauptstraßennetz erreichen. Dieser Lösung haben die Taxi e.G. und die Vorsitzende der Taxikommission Frau Stadträtin Stöhr (Grüne) in einem gemeinsamen Termin mit dem MOR am 22.1.2024 zugestimmt.
Der Platz rund um den Hauptbahnhof ist durch die Baustellen und die zahlreichen verschiedenen Nutzungsinteressen sehr begrenzt. Eine hundertprozentige Kompensation der entfallenden Stellplätze ist angesichts auch anderer berechtigter Interessen wie z.B. Behindertenstellplätze oder Fahrradabstellanlagen aus Sicht des Mobilitätsreferats leider nicht möglich. Das Mobilitätsreferat ist aber zuversichtlich, mit der gefundenen Lösung die Probleme, die sich durch die Bauarbeiten für das Taxigewerbe ergeben, bestmöglich abgemildert zu haben.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.