Auskunft zu Verstößen von Plakatierungsauflagen im Rahmen der Europawahl 2024
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 25.6.2024
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Mit Schreiben vom 25.6.2024 haben Sie folgenden Sachverhalt geschildert:
„Im Rahmen der Europawahl am 9.6.2024 haben viele Parteien die Möglichkeit genutzt, um für sich Werbung im öffentlichen Raum zu machen. Dazu wurden von diesen entsprechenden Plakatierungserlaubnisse beantragt und vom Kreisverwaltungsreferat, mit vielen Auflagen verbunden, erteilt. Offensichtlich bestanden bei der Umsetzung dieser Auflagen durch die Erlaubnisnehmer teilweise Akzeptanzprobleme oder Verständnisprobleme. Um Potenziale für Verbesserungen zu eruieren ist in einem ersten Schritt eine Ist-Analyse indiziert.“
Sie bitten daher um folgende Auskünfte:
„1. Wie viele Verstöße gegen die Auflagen von Plakatierungserlaubnissen im Rahmen der Europawahl am 9.6.2024 wurden durch das KVR, im Zeitraum drei Monate vor dem Wahltag und 14 Tage danach, registriert. Bitte getrennt summieren nach Stadtbezirken, Erlaubnisnehmern und Verstößen gegen die folgenden Auflagen:
a) Plakatständer oder Plakate haben keinen direkten Kontakt zum Erdboden.
b) Bäume werden oder Plakatständer und Plakate berührt. c) Format von Plakatständer oder Plakate überschreitet die Größe von 1qm (DIN A0).
d) Oberkante des Plakats einschließlich des Plakatträgers liegt über der maximalen Höhe von 1,80m ab dem Erdboden.
e) Plakatständer oder Plakate an Rohren und Masten von Verkehrszeichen, die sich an den fließenden Verkehr richten.
f) Plakatständer oder Plakate an Rohren und Masten von Verkehrseinrichtungen (Lichtsignalanlagen, innenbeleuchtete Verkehrszeichen, Parkuhren, Haltestellenschilder, Leitplanken, etc.).
g) Plakatständer oder Plakate in Fußgängeraufstellbereichen von Lichtsignalanlagen sowie innerhalb eines 10-Meter-Bereichs vor und nach Fußgänger- und Schulweghelferübergängen sowie stark frequentierter Ein- und Ausfahrten.
h) Plakatständer oder Plakate bis zu 10m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen. i) Plakatständer oder Plakate auf der Länge von Haltestellen und Haltebuchten und in einem 10-Meter-Umkreis von Warte- sowie Ein- und Aus- stiegsbereichen.
j) Plakatständer oder Plakate auf der Länge von Behindertenparkplätzen und einem 5-Meter-Umkreis vor und nach den dazugehörigen Parkplatzbeschilderungen.
k) Plakatständer oder Plakate auf Mittelstreifen zwischen Fahrbahnen sowie Fahrbahnteilern.
l) Plakatständer oder Plakate auf Verkehrs- und Haltestelleninseln aller Art. m) Plakatständer oder Plakate an Autobahnen, Kraftfahrstraßen und allen Straßen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit höher als 50 km/h. n) Plakatständer oder Plakate auf Überführungen und Brücken und in Unterführungen.
o) Plakatständer oder Plakate auf Radwegen bzw. Radverkehrsanlagen jeglicher Art.
p) Plakatständer oder Plakate wo eine lichte Restgehwegbreite von mindestens 1,60m nicht gewährleistet ist.
q) Plakatständer oder Plakate wo auf Gehwegflächen ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,30m zu Fahrbahnrändern und Radwegen nicht eingehalten ist.
r) Plakatständer oder Plakate im Geltungsbereich der Altstadt-Fußgängerbereiche-Satzung und aller mit Zeichen 242. 1 und 242.2 StVO ausgewiesenen Fußgängerzonen inklusive deren Beschilderung. s) Beschädigte Plakatständer oder Plakate.
t) Nicht ordnungsgemäß befestigte Plakatierungen. u) Plakatständer oder Plakate im Umgriff der Satzungsgrenzen Viktualienmarkt, Markt am Elisabeth-Platz, Pasinger Viktualienmarkt oder Markt am Wiener Platz.
v) Plakatständer oder Plakate in öffentlichen Grünanlagen. w) Plakatständer oder Plakate in Zugangsbereichen von Friedhöfen im Stadtgebiet.
2. Wie viele Verstöße gegen Plakatierungsauflagen zu den Europawahlen wurden durch Mitarbeiter des KVR registriert und wie viele durch Hinweise von Dritten?
3. Wie viel mehr Verstöße gegen die Plakatierungsauflagen wurden im Vergleich zu den 2023er Landtags- und Bezirkswahlen durch das KVR registriert?
4. Worin liegen laut Ansicht des KVR die Ursachen für die Zunahme der erfassten Verstöße gegen Plakatierungsauflagen?“Zu Ihren konkreten Fragen möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie viele Verstöße gegen die Auflagen von Plakatierungserlaubnissen im Rahmen der Europawahl am 9.6.2024 wurden durch das KVR, im Zeitraum drei Monate vor dem Wahltag und 14 Tage danach, registriert. Bitte getrennt summieren nach Stadtbezirken, Erlaubnisnehmern und Verstößen gegen die folgenden Auflagen:
Antwort:
Die Anzahl der einzelnen Verstöße kann für das gesamte Stadtgebiet aufgeschlüsselt nach Erlaubnisnehmer*innen der nachfolgenden Auswertung entnommen werden (eine Aufschlüsselung nach Stadtbezirken ist leider nicht möglich):
Frage 2:
Wie viele Verstöße gegen Plakatierungsauflagen zu den Europawahlen wurden durch Mitarbeiter des KVR registriert und wie viele durch Hinweise von Dritten?
Antwort:
Von den insgesamt stadtweiten 1.517 Verstößen wurden 1.292 durch das Kreisverwaltungsreferat selbst festgestellt und 225 von Dritten gemeldet.
Frage 3:
Wie viel mehr Verstöße gegen die Plakatierungsauflagen wurden im Vergleich zu den 2023er Landtags- und Bezirkswahlen durch das KVR registriert?
Antwort:
Im Zusammenhang mit der Landtags- und Bezirkswahl am 8.10.2023 wurden insgesamt 925 Verstöße festgestellt, sodass zur Europawahl 2024 bis jetzt insgesamt 592 Verstöße mehr vorlagen.
Frage 4:
Worin liegen laut Ansicht des KVR die Ursachen für die Zunahme der erfassten Verstöße gegen Plakatierungsauflagen?
Antwort:
Durch die Bezirksinspektionen wurden aufgestellte Plakate auch in der Vergangenheit im Rahmen des Außendienstes kontrolliert und Beschwerden nachgegangen. Dennoch musste ein stetiger Anstieg von Verstößen verzeichnet werden. Deshalb wurden die Parteien mit Schreiben vom 2.5.2023 und einem damit versendeten Merkblatt bereits zur Landtags- und Bezirkswahl über die Regelungen zur Plakatierungsverordnung proaktiv informiert.
Ebenso wurden die Parteien nochmals zur Europawahl durch ein entsprechendes Schreiben inklusive eines Merkblattes auf die bestehenden Regelungen aufmerksam gemacht.
Trotz der in der Vergangenheit erfolgten Kontrollen, Monierungen und wiederholten Informationsschreiben an die Parteien nahmen die Verstöße und Beschwerden in Bezug auf nicht ordnungsgemäß aufgestellte Wahlplakate kontinuierlich zu.
Daher hat das Kreisverwaltungsreferat seine Verwaltungspraxis angepasst und Verstöße bzw. Beschwerden werden noch konsequenter kontrolliert und geahndet.