Auskunft zu Meldungen und Einsätzen der Münchner Feuerwehren und des Technischen Hilfswerk wegen Grundwasseranstieg bis in Kellern von Gebäuden im Stadtgebiet München im Zeitraum von 30.5.2024 bis 4.6.2024
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD)
Antwort Kreisverwaltungreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
In Ihrer Anfrage vom 12.6.2024 führen Sie Folgendes aus:
„Im Zeitraum vom 30.5.2024 bis 4.62024 ist auf Grund des Unwetters mit starkem Dauerregen in etlichen Quartieren im Münchner Stadtgebiet der Grundwasserspiegel so stark angestiegen, dass dieses sogar in Kellergeschosse eingedrungen ist. Am 1.6.2024 allein sollen es 80 Liter auf den Quadratmeter gewesen sein. Wie der Presse und Mitteilungen der Münchner Feuerwehren zu entnehmen ist, ist es zu vielen Unwettereinsätzen gekommen.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1a:
Zu wie vielen Einsätzen wurden die Münchner Feuerwehren und das Tech- nischen Hilfswerk wegen eindringenden Grundwasser in Kellern im Stadtgebiet München im Zeitraum vom 30.5. bis 4.6.2024 gerufen?
Antwort:
Die Feuerwehr wurde zu 351 Einsätzen gerufen.
Frage 1b:
Zu wie vielen Einsätzen sind die Münchner Feuerwehren und das Technischen Hilfswerk wegen eindringenden Grundwasser in Kellern im Stadtgebiet München im Zeitraum vom 30.5. bis 4.6.2024 gefahren, um dort zu helfen?
Antwort:
Die Feuerwehr ist zu 337 Einsätzen gefahren. Nicht in allen Fällen war Grundwasser als Ursache vermerkt. Alle Einsätze standen jedoch im Zusammenhang mit Regen.
Frage 2a:
Wie verteilen sich die Anrufe, aus 1.a), auf das Münchner Stadtgebiet? (Bitte Anzahl getrennt nach Stadtbezirk und Stadtbezirksteilen)
Antwort:
Frage 2b:
Wie lauten die Adressen zu denen die Münchner Feuerwehren und das Technische Hilfswerk zu Einsätzen, siehe 1.a), gerufen wurden? (Bitte Liste getrennt nach Stadtbezirken mit Straßenname und Hausnummer)
Antwort:
Die Branddirektion München hat die Adressen der von dem Unwetter am 30.5.2024 und den folgenden Tagen betroffenen Personen gemäß Art.6 Abs.1 Satz 1 Buchstabe c DSGVO i.V.m Art.4 Abs.1 BayDSG und Art.1 Bay-FWG für die Beseitigung der Unwetterschäden verarbeitet. Diese Verarbeitung deckt die Herausgabe der Adressdaten über eine Stadtratsanfrage an eine Partei nicht ab, da dies gegen den Art.5 Abs.1 Buchstabe a DSGVO (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung) verstoßen würde. Gleiches gilt für die Herausgabe der Lagekarte, wenn auf dieser eindeutig Einsatzadressen hervorgehen.
Frage 3:
Gibt es eine Lagekarte des Münchner Stadtgebiets zu Örtlichkeiten zu denen die Münchner Feuerwehren und das Technische Hilfswerk wegen eindringenden Grundwasser in Kellern, siehe 1.a), gerufen wurde? Wenn ja, wo kann diese eingesehen werden? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort 2b.
Eine datenschutzkonforme Lagekarte ist als Anlage beigefügt.Über die Einsatztätigkeit des THW liegen bei der Branddirektion des Kreisverwaltungsreferates keine auswertbaren Daten vor.
Die Anlage kann abgerufen werden unter:
https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/8496358