Bleibt die „autoreduzierte Stadt“ für Menschen mit Gehbehinderung erreichbar?
Anfrage Stadtrat Hans Hammer (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 16.6.2023
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchten wir um Entschuldigung bitten, dass Sie bisher noch keine Rückmeldung von uns erhalten haben.
In Ihrer Anfrage vom 16.6.2023 legen Sie folgenden Sachverhalt zu Grunde:
„Der von Grün/Rot beschlossene Umbau Münchens hin zur sog. ‚autoreduzierten Stadt‘ schreitet immer weiter voran. Vielerorts werden Parkplätze umgewidmet oder ersatzlos gestrichen. Insbesondere Menschen mit Gehbehinderung sind jedoch zur weiteren Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, sowie für Besorgungen, Behördengänge und Arztbesuche auf die Möglichkeit der Anreise mit dem Pkw angewiesen.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wie viele Behindertenparkplätze gibt es derzeit in der gesamten Landeshauptstadt München?
Antwort:
Die Landeshauptstadt München informiert über den städtischen Behindertenparkplatzfinder über die vorhanden allgemeine Behindertenparkplätze: https://stadt.muenchen.de/service/info/behindertenparkplaetze/1063832/n0/. Dort sind im Juli 2024 539 Behindertenparkplätze verzeichnet.
Frage2:
Wird der Bedarf und die Belegung der Behindertenparkplätze evaluiert und was ist das Ergebnis?
Antwort:
Die Praxis des Mobilitätsreferates bei der Einrichtung von allgemeinen Behindertenparkplätzen richtet sich regelmäßig am Bedarf bzw. der Nachfrage dafür. Der Bedarf vor Ort ergibt sich in der Regel durch Hinweise bzw. Antragstellung von Menschen mit Behinderung selbst, Initiativen, Verbänden, Bezirksausschüssen oder bspw. aus Bürgerversammlungen.Die Einrichtung von allgemeinen Behindertenparkplätzen erfolgt dann durch das Mobilitätsreferat in Abstimmung mit der Polizei und dem lokalen Bezirksausschuss an Orten, an denen der Bedarf entsprechend hoch ist: Beispielsweise an Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Arztpraxen oder in den Stadtzentren. Die Hinweise bzw. Anträge sind grundsätzlich erforderlich, da dem Referat keine genauen Kenntnisse vorliegen, wo und in welcher Anzahl Behindertenparkplätze benötigt werden. Eine Evaluation unabhängig von diesem Prozess erfolgt nicht.
Zudem gibt es für Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, am Hauptwohnsitz einen personenbezogenen Sonderparkplatz zu beantragen. Auch hier erfolgt die Genehmigung nur auf Antragstellung durch die betroffene Person.
Frage 3:
Wie viele Behindertenparkplätze wurden seit Beginn dieser Legislaturperiode des Stadtrats gestrichen?
Frage 4:
Wie viele Behindertenparkplätze sollen nach Abschluss aller Maßnahmen in München insgesamt entfallen bzw. erhalten bleiben?
Antwort:
Da Behindertenparkplätze bedarfsorientiert eingerichtet werden, gibt es keine städtische Zielzahl für Behindertenparkplätze. Auch über die Anzahl der Behindertenparkplätze, die in einem definierten Zeitraum aufgelöst wurden, führt das Mobilitätsreferat keine Statistik.
In Projekten, bei denen Behindertenparkplätze betroffen sind, wird immer ein ortsnaher Ersatz gesucht. Dabei wird in Abstimmung mit dem städtischen Behindertenbeirat der neue Standort und ggf. auch der Bedarf nach neuen Behindertenparkplätzen abgestimmt. In einzelnen Fällen kann auf Hinweis ein Behindertenparkplatz aufgelöst werden, z.B. wenn eine Arztpraxis den Standort wechselt. Grundsätzlich kann jedoch gesagt werden, dass in Gänze wesentlich mehr Behindertenparkplätze eingerichtet als aufgelöst werden.
Frage 5:
Wie viele Behindertenparkplätze sollen im Bereich der Innenstadt und insbesondere im Tal durch die Umsetzung der Maßnahmen zur „autoreduzierten Stadt“ im Vergleich zu 2019 gestrichen, erhalten oder sogar neu geschaffen werden?
Antwort:
Das vom Stadtrat beschlossene „Parkraumkonzept Innenstadt“ im Rahmen der Altstadt für alle sieht die Reduktion von Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum zugunsten einer Neugestaltung des öffentlichen Raums für Aufenthalt, Fußverkehr und heute unterrepräsentierten Verkehrsarten vor. Das Mobilitätsreferat erarbeitet derzeit ein Konzept für den Parkraum in der Altstadt. Behindertenparkplätze können dabei – sofern Bedarf besteht – verlegt werden, sollen jedoch nicht entfallen. Die Fläche, die künftig nicht mehr von parkenden Kfz belegt wird, steht für andere Nutzungen zu Verfügung. Dazu wird auch eine Ausweitung von Behindertenparkplätzen gehören. Eine Zielzahl an Behindertenparkplätzen gibt es für die Planungen nicht. Insgesamt sollen aber ausreichend Behindertenstellplätze vorgesehen werden.
Frage 6:
Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass Menschen mit Gehbehinderung auch zukünftig in die Münchner Innenstadt gelangen können und welche Maßnahmen sind geplant um diesen Menschen eine Teilhabe zu ermöglichen?
Antwort:
Die Erreichbarkeit der Münchner Innenstadt mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln aus München und dem Umland bleibt bestehen. Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt München ist, in Abstimmung mit den Verkehrsträgern und Vertreter*innen des Behindertenbeirats, kontinuierlich bestrebt, die Barrierefreiheit des ÖPNVs, wo noch nicht vorhanden, zu verbessern.
Für den Bereich innerhalb des Altstadtrings hat der Stadtrat den Test von Mikrobussen im Linienbetrieb sowie E-Rikschas im On-Demand-Betrieb zur öffentlichen Feinerschließung der Altstadt beschlossen. Die SWM/ MVG führt seit Juli 2024 einen kostenfreien Testlauf durch. Die Mikrobusse verkehren während der Pilotphase von Mittwoch bis Sonntag von 8 bis 22 Uhr im ca. 10-Minuten-Takt auf einer Ringlinie zwischen zentralen Punkten. Zusätzlich sollen E-Rikschas zwischen 7 und 24 Uhr eine flexible und an den individuellen Bedarf angepasste Mobilität innerhalb des Altstadtrings ermöglichen. Geplant ist, dass E-Rikschas zum Einsatz kommen, die einen stufenfreien Einstieg bieten. Darüber hinaus soll eine separate Rikscha für den Transport von Menschen im Rollstuhl vorgehalten werden.Ein weiterer städtischer Service steht bereits seit Oktober 2023 allen Bürger*innen und Tourist*innen kostenfrei zur Verfügung, die die Altstadt nicht zu Fuß erlaufen können oder eine Mobilitätseinschränkung haben. Der Elektromobil-Verleih in der Altstadt befindet sich hinter dem Neuen Rathaus, direkt neben dem S- und U- Bahnaufgang „Marienhof“. Die Ausleihe ist von Montag bis Samstag, 10 bis 18 Uhr, möglich. Das Mobilitätsreferat und das Referat für Arbeit und Wirtschaft setzen den Elektromobil-Verleih in der Altstadt gemeinsam mit dem Projektträger anderwerk in enger Abstimmung mit dem städtischen Behindertenbeirat um. Das Projekt wird durch das Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm (MBQ) sowie durch das Mobilitätsreferat gefördert. Mehr unter http://www.anderwerk.de/e-mobil/#city
Weiterhin gibt es den städtischen Bus- und Bahn-Begleitservice, der Menschen durch den öffentlichen Personennahverkehr begleitet und an der Haustür abholt und bis zur Haustür des persönlichen Termins (Ärzt*in oder einem anderen Termin) begleitet. Der Bus- und Bahn-Begleitservice richtet sich an Fahrgäste, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und ist ein kostenfreies Angebot, das durch das MBQ gefördert wird.
Die städtischen Mobilitätsprojekte wie der Elektromobil-Verleih in der Altstadt oder der Bus- und Bahn-Begleitservice haben vielfachen kommunalen Nutzen, indem sie zur mobilen Teilhabe für alle beitragen, zur Inklusion und Mikromobilität.
Zugleich werden damit ehemals langzeitarbeitslose Menschen qualifiziert und damit ein Beitrag zur sozialen Teilhabe am Arbeitsmarkt geleistet. Kurzum: Die Projekte setzen soziale, inklusive und klimafreundliche Ziele um.
Die Zielsetzung des Mobilitätsreferates ist eine weitere Erhöhung der „direkten“ Zugänglichkeit der Fußgängerzone für vulnerable Bevölkerungsgruppen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.