Lokale Verkehrskonzepte in allen Stadtbezirken
Antrag Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Nikolaus Gradl, Roland Hefter, Lars Mentrup, Christian Müller, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Andreas Schuster, Felix Sproll, Christian Vorländer, Micky Wenngatz (SPD/Volt – Fraktion) und Paul Bickelbacher, Mona Fuchs, Anna Hanusch, Sofie Langmeier, Gudrun Lux, Florian Schönemann, Christian Smolka, Sibylle Stöhr (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 12.11.2020
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Sie hatten mit o.g. Antrag das Mobilitätsreferat gebeten, bis 2024 in allen Stadtbezirken mit dem jeweiligen Bezirksausschuss lokale Verkehrskonzepte mit Nahmobilitätsschwerpunkt zu entwerfen und sowohl mit den BAs als auch mit den Bürgerinnen und Bürgern zu diskutieren. Für die verspätete Beantwortung des Antrags bitten wir um Entschuldigung.
Wir erlauben uns, Ihren Antrag als Brief zu beantworten, zumal er inhaltlich im Wesentlichen der mittlerweile vorliegenden Beschlusslage der Landeshauptstadt München entspricht. Leider haben wir es versäumt, den Antrag darin mit abzuarbeiten.
Mit Beschluss „Mobilitätsstrategie 2035“ vom 23.6.2021 (Sitzungsvorlage Nr.20-26/V 03507) wurde im Kapitel 4.10 „Mobilitätskonzepte in der Quartiersentwicklung, in Städtebau (Neubau) und Stadtsanierung (Bestand)“ bereits festgestellt, dass die baulichen Rahmenbedingungen von Siedlungsgebieten wesentlichen Einfluss auf Erreichbarkeit, Aufenthaltsqualität, Verkehrssicherheit und die vielen weiteren Teilziele der Mobilität haben.
Dabei wurde weiter ausgeführt, dass es u.a. elementares Ziel ist, eine ÖPNV-affine Stadtstruktur zu schaffen, die beispielsweise hochwertige ÖPNV-Achsen von Anfang an berücksichtigt oder sich im Idealfall daran orientiert.
Ziel dieser Strategie ist die Entwicklung und Umsetzung von Verfahren und Konzepten zur Förderung einer möglichst nachhaltigen Nutzung des Umweltverbunds durch Bewohner*innen, Gäste und Institutionen in neuen Stadtentwicklungs- und Stadtsanierungsgebieten.
Alle Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit bekommen, volle Mobilität ohne eigenes Auto realisieren zu können. Dabei ist die Zielsetzung frühzeitig und von Anfang an in allen Phasen der Siedlungsentwicklungmitzudenken. Auch bei Maßnahmen u.a. zur Stadtsanierung in Bestandsgebieten ist diese Zielsetzung zu berücksichtigen.
Auf räumlicher Ebene eignen sich insbesondere die Quartiere zur systematischen Implementierung nachhaltiger Mobilität.
Wesentliche Parameter sind die Dichte, Nutzungsmischung und eine gewisse Durchlässigkeit der baulichen Struktur insbesondere für den Fuß- und Radverkehr. Hinzu kommen Straßenbreiten und Stellplatzkapazitäten im privaten wie öffentlichen (Straßen-)Raum, innovative Ansätze, wie Quartiersgaragen und Mobilitätshäuser, attraktive Erdgeschosszonen und die Erschließung mit einem attraktiven Angebot des Umweltverbunds. Nicht zuletzt zählt dazu auch ein Mobilitätskonzept, das Entwickler*innen, Bewohner*innen, Institutionen und Unternehmen im Gebiet zusammen mit weiteren innovativen Maßnahmen, z.B. der Kommunikation und des Quartiersmanagements, mit einbezieht.
Mit weiteren Beschlüssen des Stadtrats wurden dem Mobilitätsreferat auch die zur Erarbeitung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen in Stadtquartieren (u.a. Anpassungen Verkehrserschließungskonzepte/ Mobilitätskonzepte auf Privatgrund) notwendigen Personalressourcen bewilligt u.a. aus dem „Grundsatzbeschluss II Klimaneutrales München 2035: Von der Vision zur Aktion“ Sitzungsvorlage Nr.20-26/V 05040.
Seit Anfang 2024 sind alle Personalzuschaltungen besetzt und seitens des Mobilitätsreferats können kontinuierlich lokale Verkehrskonzepte in den Stadtbezirken bzw. Quartieren bearbeitet werden. Neben der rein verkehrsplanerischen Sicht stimmen wir uns mit den anderen Fachreferaten ab, um durch eine integrierte Bearbeitung möglichst hohe Synergien zu erreichen.
Im Rahmen des bestehenden Personals wurden bereits in jüngerer Vergangenheit zahlreiche lokale Verkehrskonzepte vorangetrieben:
22. Stadtbezirk Aubing- Lochhausen-Langwied
Der erwartete Bevölkerungs- und Arbeitsplatzzuwachs aufgrund der städtebaulichen Neuentwicklungen, insbesondere in Freiham, waren Anlass für die genauere Betrachtung der verkehrlichen Situation im 22. Stadtbezirk. Mit Beschluss vom 6.12.2017 (Sitzungsvorgangs-Nr.14-20/V 07546) wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung (Abt. Verkehrsplanung, später Mobilitätsreferat) beauftragt, ein Verkehrskonzept inklusive einer Stärken- und Schwächeanalyse für den 22. Stadtbezirk in Auftrag zu geben undHandlungsziele auszuarbeiten. Ziel des Verkehrskonzeptes ist es, Maßnahmen zu entwickeln, die den Verkehr im 22. Stadtbezirk verträglicher und leistungsfähiger abwickeln und dabei den Umweltverbund zu stärken. Für die Maßnahmenentwicklung wurden die drei wesentliche Handlungsfelder, Kfz-Verkehr, ÖV und Fuß- und Radverkehr (Nahmobilität), betrachtet. Im Jahr 2022 fand zudem eine sechswöchige Online-Beteiligung statt, bei der es die Möglichkeit gab, Kommentare und Vorschläge zu den drei Handlungsfeldern abzugeben und eigene Ideen einzubringen. Die insgesamt 459 Kommentare und 103 Vorschlägen flossen anschließend in das Verkehrskonzept ein, welches im Jahr 2023 vor Ort den interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt wurde. Es ist geplant, die Ergebnisse noch im Jahr 2024 dem Stadtrat vorzustellen.
23. Stadtbezirk Allach-Untermenzing
Durch den stetigen Bevölkerungszuwachs bei gleichzeitig teils noch dörflichen Grundstrukturen ist der 23. Stadtbezirk Allach-Untermenzing einem hohen Verkehrsdruck ausgesetzt. Die Angebote des Umweltverbundes sind im Vergleich zu anderen Stadtbezirken noch deutlich unterrepräsentiert und der MIV-Anteil verhältnismäßig hoch. Durch die Erarbeitung des stadtteilbezogenen Nahmobilitätskonzeptes sollen zusätzlich zu den stadtweiten Konzeptionen Maßnahmen entwickelt werden, um den Stadtbezirk vom selbstgemachten Autoverkehr zu entlasten und um die Möglichkeiten, Wege ohne Kfz zurückzulegen, auszubauen und zu verbessern. Um die Bedürfnisse der Bürger möglichst treffend integrieren zu können und um die Akzeptanz späterer Maßnahmen schon frühzeitig zu erhöhen, soll begleitend eine Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. Am 3.7.2024 wurde vom Stadtrat der Vergabebeschluss zur Erstellung des Nahmobilitätskonzeptes und die Durchführung der Bürgerbeteiligung beschlossen (Sitzungsvorgangs-Nr.20-26/V 12514). Nun kann das Vergabeverfahren für die externen Leistungen eingeleitet werden.
24. Stadtbezirk Feldmoching-Hasenbergl
Der 24. Stadtbezirk erfährt auch in den kommenden Jahren eine hohe Wachstumsdynamik. Durch die Lage am Stadtrand ist der Stadtbezirk in besonderem Maße durch Quell-, Ziel- und Durchgangsverkehre aus bzw. in die angrenzenden Kommunen betroffen. Auch in Feldmoching – Hasenbergl selbst besteht ein sehr hoher Anteil des motorisierten Individualverkehrs bei der Verkehrsmittelnutzung.
Im Sinne einer langfristigen und nachhaltigen Entwicklung wurde daher ein verkehrsmittelüber-greifendes Verkehrskonzept für den Stadtbezirk Feldmoching – Hasenbergl entwickelt, das die Belange aller Verkehrsmittel sowie deren Verknüpfung berücksichtigt. Unter Berücksichtigung derzeitstattfindender baulicher Entwicklungen sowie bereits beschlossener Maßnahmen wurden noch bestehende Handlungsbedarfe identifiziert und geeignete Maßnahmen entwickelt. Das Verkehrskonzept soll somit das Bindeglied zwischen dem verkehrlichen Handlungsbedarf der kleinteiligen Entwicklungen und dem weiteren Handlungsbedarf durch die größeren baulichen Entwicklungen darstellen. Das Verkehrskonzept soll – nach erneuter und eingehender Vorstellung im BA 24 – dem Stadtrat voraussichtlich Ende 2024 unterbreitet werden.
Künftige lokale Verkehrskonzepte in den Stadtbezirken werden in einem quartiersbezogenen Rahmen weiterverfolgt.
Dabei wurden bislang zwei Projekte begonnen und haben die Konzeptphase (nahezu) vollständig durchlaufen.
16. Stadtbezirk Ramersdorf Süd
Bei Ramersdorf Süd handelt es sich um ein sehr frühes Projekt aus dem integrierten Quartiersansatz. Die Münchner Wohnen (zu Projektbeginn die Gewofag) plant hier ein klimaneutrales Quartier mit Vorbildcharakter. Neben der energetischen Sanierung der Bestandsgebäude wird auch nachverdichtet. Das Quartier soll an das Fernwärmenetz angeschlossen werden. Ein ambitioniertes Mobilitätskonzept mit Fokus auf Fahrradparken, Sharing und Verbesserung der Erreichbarkeit der benachbarten Parkanlage ist ebenfalls geplant. Die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Durchwegung sind ebenfalls zentrale Aspekte. Der Endbericht zum Konzept wurde intern im Jahr 2023 vorgestellt.
14. Stadtbezirk St. Michael / Maikäfersiedlung
Die Phase der Konzepterstellung zum Quartier St. Michael ist nahezu beendet und befindet sich in der ersten Nachbesserungsschleife. Das Konzept fiel noch unter das KFW432-Programm. Neben Eigentum der
Münchner Wohnen gibt es in diesem Quartier auch eine private Eigentümergruppe.
Weitere Projekte
Daneben gibt es folgende, im Lenkungskreis Quartier beschlossene Quartiere, bei denen die Federführung beim Referat für Klima und Umwelt oder Referat für Stadtplanung und Bauordnung liegt und das Mobilitätsreferat dem integrierten Ansatz folgend die Mobilitätsthemen einbringt:
• Parkstraße – Westend (BA8): Das Quartier Parkstraße befindet sich momentan in der Konzepterstellung.
• Hinterbärenbadstraße (BA7): Das Quartier Hinterbärenbad befindet sich momentan ebenfalls in der Konzepterstellung.
• Harkortweg (BA12): Die Vorbereitungen für die Konzepterstellung für das Quartier Harkortweg laufen momentan.
• Schluderstraße – Neuhausen-Nymphenburg (BA9)
• Volkartstraße – Neuhausen-Nymphenburg (BA9)
• Truderinger Straße – Berg am Laim (BA14)
• Scharfreiterplatz – Obergiesing Fasangarten (BA17)
• Martin-Luther Straße – Obergiesing Fasangarten (BA17)
• Österreicher Viertel – Pasing Obermenzing (BA21)
Ein weiteres Quartier im 16. Stadtbezirk im Sanierungsgebiet Neuperlach Nord unter Federführung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung befindet sich ebenfalls in Vorbereitung.
Des Weiteren wird im Rahmen der „Altstadt für alle“ ebenfalls der integrierte Quartiersansatz verfolgt.
Wir planen zukünftig sukzessive im gesamten Stadtgebiet lokale Verkehrskonzepte zu erarbeiten.
Wir bitten um Kenntnisnahme der obenstehenden Ausführungen und gehen davon aus, dass der Antrag damit als erledigt gelten darf.