Status der Rolltreppen und Aufzüge in den ÖPNV-Stationen der MVG und DB zentral zur Verfügung stellen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Hans Hammer, Hans-Peter Mehling, Veronika Mirlach, Manuel Pretzl und Thomas Schmid (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 29.1.2024
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie, den Status der Rolltreppen und Aufzüge in den ÖPNV-Stationen der MVG und DB zentral zur Verfügung zu stellen:
„Das Mobilitätsreferat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der MVG, der S-Bahn-München und dem MVV den jeweils aktuellen Status der Aufzüge und Rolltreppen an den Stationen nicht nur auf den jeweiligen Internetseiten, sondern auch in allen Apps und Fahrzeugen zur Verfügung zu stellen. Nach Möglichkeit soll hierfür DEFAS Bayern (Durchgängiges Elektronisches Fahrgastinformations- und Anschlusssicherungs- System Bayern) genutzt werden, um in jeder App Informationen der gleichen Qualität zur Verfügung zu haben und auch weiteren Anbietern den Zugriff auf die jeweils aktuellen Daten zu ermöglichen.“
Nach §60 Abs.9 Geschäftsordnung (GeschO) dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) und der Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG).
Hierzu haben wir um Stellungnahmen der dafür zuständigen MVG mbH und BEG mbH erbeten, die uns Folgendes mitteilten:
Antwort MVG mbH:
„Seit dem neuen Release unserer MVGO Ende Juni 2024 sind der Status von Rolltreppen und Aufzügen bei der Verbindungsauskunft bei unseren Haltestellen abrufbar. Die Ertüchtigung der Schnittstelle für die Integration in DEFAS Bayern ist in Planung.
Eine Anzeige in der Fahrgastinformation der Fahrzeuge der SWM/MVG ist nicht möglich.“
Antwort BEG mbH:
„Die Schnittstelle von DB InfraGo Stationen ist bereits an DEFAS Bayern angeschlossen. Die BEG testet die Daten gerade, allerdings mit der Einschränkung, dass die BEG keine verlässliche Vergleichsgrundlage zur Bewertung der Datenqualität zur Hand hat.
Die Daten werden im Laufe des Jahres zweistufig live gehen:
1) stationsbezogener Hinweistext auf defekten Aufzug oder Rolltreppe, in dem die Lage der Einrichtung beschrieben wird, z.B. ‚Aufzug vom UG zu Gleisen 4/5 außer Betrieb‘.
2) Einbindung ins Verbindungsrouting mit der Option, dass die Auskunft Fußwege und Umstiege mit defekten Aufzügen und Rolltreppen bei der Verbindungsberechnung ausschließt.“
Antwort Mobilitätsreferat:
DEFAS Bayern ist das Online-Reiseinformationssystem für den Öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr in Bayern, welches von der BEG betrieben wird. DEFAS Bayern ist eine zentrale und diskriminierungsfreie Plattform, um alle öffentlichen Verkehrsmittel in Bayern minutengenau zu überblicken und Fahrgästen somit durchgehende Reiseinformationen bieten zu können. Die Informationen basieren auf der aktuellen Betriebslage, d. h. sie erfolgen in Echtzeit, sofern die Verkehrsmittel an ein Rechnergestütztes Betriebsleitsystem angeschlossen sind. Die Funktion der gegenseitigen Anschlusssicherung und Weitergabe von Reiseinformationen steht allen teilnehmenden Verkehrsunternehmen offen.
Das Mobilitätsreferat weist darauf hin, dass die Verbesserung der Fahrgastinformation im MVV-Raum, unter anderem die Bereitstellungen der Informationen über Ausfälle der technischen Infrastruktur, im Handlungsfeld „Übergreifende Maßnahmen für den Verbundraum“ im Beschluss „Weiterentwicklungen MaaS und Mobilitätsplattformen“ (Sitzungsvorlage Nr.20-26/V 10915) beschrieben wurde. Eine Umsetzung der Schnittstelle für die Bereitstellung der MVG-Daten in DEFAS Bayern ist in Vorbereitung und soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein.
Wir bitten Sie, von den vorstehenden Ausführungen der MVG, BEG und des Mobilitätsreferats Kenntnis zu nehmen und hoffen, dass wir Ihren Antrag zufriedenstellend beantworten konnten und dieser als erledigt gelten darf.