Umgang mit Bettlern um die Heilig-Geist-Kirche
Antrag Stadtrat Hans Hammer (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 23.11.2023
Antwort Kreisverwaltungsrefentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Vielen Dank für Ihren Antrag vom 23.11.2023.
Sie beantragen, dass eine Lösung für den Umgang mit bettelnden Personen um die Heilig-Geist-Kirche erarbeitet wird. Diesbezüglich soll die Ausweitung der Altstadt-Fußgängerbereiche-Satzung (AFS) auf das Tal, die verschärfte Bestreifung bzw. Personenstandskontrollen durch die Münchner Polizei bzw. den Kommunalen Außendienst sowie eine verbesserte Ansprache und psychosoziale Betreuung der Betroffenen geprüft werden. Zur Begründung führten Sie an, dass die Nischen der Außenfassade der Heilig-Geist-Kirche sowie die umliegenden Freiflächen seit Jahren durch Bettler*innen als Aufenthaltsort, Schlafplatz und Ort für ihre Notdurft genutzt würden. Hierdurch sei zum einen die Aufenthaltsqualität und die Attraktivität des Platzes gemindert. Zum anderen würden sich die Umstände vor Ort negativ auf die Gebäudesubstanz auswirken und eine deutliche Geruchsbelästigung für Passanten darstellen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zunächst bedanke ich mich für Ihre Geduld und Ihr Verständnis. Ihr Antrag betrifft eine Vielzahl zuständiger Stellen (Mobilitätsreferat, Sozialreferat, Pfarramt Heilig Geist, Polizeipräsidium München). Um Ihnen vollumfassend antworten zu können, wurden von dort Stellungnahmen zu Ihrem Antrag und zur Einschätzung der Lage vor Ort angefordert.
Das Einholen und Zusammentragen dieser nahm entsprechend Zeit in Anspruch, weshalb Sie erst jetzt eine finale Rückmeldung erhalten.
Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen im Detail nun Folgendes mitteilen:
1. Betteln im Bereich der Heilig-Geist-Kirche
Sie thematisieren primär das vermehrte Auftreten von Bettler*innen im Bereich der Heilig-Geist-Kirche bzw. im Tal.
Betteln in „stiller Form“, d. h. in nicht störender Art und Weise unterliegt grundsätzlich dem sog. Gemeingebrauch von öffentlichen Straßen und Wegen. Unter diesem Gemeingebrauch ist nicht nur der klassische Verkehr im Sinne einer Ortsveränderung zu verstehen. Auch stilles Betteln ist hiervon umfasst, sodass diese Bettelform an sich nicht verboten ist (vgl. Art.14 Abs.1 BayStrWG). Die Ausnahme hiervon bildet u. a. der Bereich der Altstadt-Fußgängerbereiche-Satzung (AFS), in der das Betteln aufgrund der örtlichen Verhältnisse in jeglicher Form verboten ist.
Anders zu betrachten ist aggressives, verkehrlich behinderndes und bandenmäßiges bzw. organisiertes Betteln. Diese Bettelformen unterliegen nicht mehr dem Gemeingebrauch von öffentlichen Straßenflächen und stellen daher im gesamten Stadtgebiet einen Verstoß gegen Art.18 Abs.1 Satz 1 BayStrWG und damit gemäß Art.66 Nr.2 BayStrWG eine Ordnungswidrigkeit dar, die entsprechend geahndet werden kann.
Seit Jahren gibt es gelegentlich Mitteilungen über verbotene Bettelaktivitäten im Bereich des Tals. Hierzu liegen dem Kreisverwaltungsreferat aktuell nur vereinzelnd Erkenntnisse vor. Auch das diesbezügliche Beschwerdeaufkommen der letzten Jahre ist nicht übermäßig.
Zur besseren Einschätzung der aktuellen Lage im Bereich des Tals habe ich ferner sowohl das Polizeipräsidium München als auch die Pfarrgemeinde Heilig-Geist um Stellungnahme gebeten, die wie folgt eingingen:
Polizeipräsidium München:
Das Polizeipräsidium München teilte mit, dass das Aufkommen an obdachlosen und bettelnden Personen um die Heilig-Geist-Kirche seit Jahren auf gleichbleibendem Niveau ist, größere Schwankungen können seitens der zuständigen Polizeiinspektion 11 (PI 11) weder in der Anzahl der sich dort aufhaltenden Personen noch in der Beschwerdehäufigkeit festgestellt werden.
Da die Heilig-Geist-Kirche außerhalb des Geltungsbereiches der AFS liegt, ist hier das sog. Demutsbetteln nicht verboten. Insbesondere vor dem Eingangsbereich der Heilig-Geist-Kirche in Richtung Viktualienmarkt halten sich die bettelnden Personen auf. Hinweise auf eine organisierte Struktur der dort bettelnden Personen ergaben sich bislang nicht. Aufgrund des hohen Personenaufkommens von Einheimischen, aber auch von Touristen ist der Kreuzungsbereich im Tal/Viktualienmarkt natürlich äußerst attraktiv für diese Personen.
Mit den Verantwortlichen der Heilig-Geist-Kirche, sowohl Pfarrer als auch Mesner, steht die PI 11 seit Jahren wegen der angesprochenen Problematik in regem Austausch. Seitens des Mesner werden die Obdachlosen immer wieder angesprochen, welche auch den Aufforderungen den Platz zu räumen oder wenigstens ihren Hausstand zu reduzieren, nachkommen.
Die dort aufhältigen Personen werden von den Beamten der PI 11 regelmäßig kontrolliert. Auch wird bei den Kontrolltätigkeiten das Verrichten der Notdurft immer wieder festgestellt.
Allerdings handelt es sich dabei regelmäßig nicht um die anwesenden Personen aus der Bettler- und Obdachlosenszene, sondern um Passanten, welche sich nach Gaststättenbesuchen auf dem Heimweg befinden. Diese werden auch konsequent verfolgt und gebührenpflichtig verwarnt.
Im Herbst 2023 tat sich eine Person durch aggressives Verhalten gegenüber Passanten hervor. In Zusammenarbeit mit dem Kreisverwaltungsreferat wurde gegen diese Person ein Aufenthaltsverbot erwirkt, welches seit Januar 2024 gültig ist. Verstöße gegen dieses werden nun durch das Kreisverwaltungsreferat gemäß dem LStVG geahndet.
Weitere polizeiliche Maßnahmen sind mit der geltenden Rechtslage nicht möglich.
Katholisches Stadtpfarramt Heilig Geist:
Ferner hat auch das Katholische Stadtpfarramt Heilig Geist Stellung zu Ihrem Antrag und der Lage vor Ort genommen.
Vor dem Hintergrund, dass die Pfarrgemeinde Heilig Geist bereits seit Gründungszeiten des Heilig-Geist-Spitals dem Schutz von Not und Verelendung der ärmeren Stadtbevölkerung sowie der Reisenden und Pilger dient, hat die Pfarrgemeinde nie Einwände dagegen erhoben, dass vier Männer, die schon seit vielen Jahren bekannt sind, an der Talseite der Kirche (zwischen 20:00Uhr – 8:00Uhr) übernachten. Insgesamt ist die Pfarrgemeinde dankbar für die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Polizei, die in der Vergangenheit aufkommende Konflikte immer schnell lösen konnte, auch mit Hilfe von Streetworkern und Dolmetschern. Diesbezüglich erwartet sich die Pfarrgemeinde von der von Ihnen thematisierten Ausweitung der AFS auf das Tal eher eine Verlagerung des Problems der Obdachlosigkeit als eine Lösung.
Anders verhält es sich mit den bettelnden Personen, die sich tagsüber entlang des Hauptportals der Kirche (Westseite) und an den beiden Seiteneingängen aufhalten. Es wird angenommen, dass diese Personen gemeint sind, wenn im Antrag von „professionellen Bettelbanden“ die Rede ist.Ihre Zahl hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen und es musste leider festgestellt werden, dass nicht nur an den Eingängen, sondern auch innerhalb der Kirche gebettelt wird und die Gläubigen beim Gebet gestört werden. Wenn dies auffällt, werden die bettelnden Personen sofort der Kirche verwiesen.
Ein weiteres Problem stellt die permanente Vermüllung der Eingangsbereiche dar. Pappe, die tagsüber als Sitz-Unterlage dient, Nahrungsreste und Kaffeebecher, die von den bettelnden Personen über Nacht zurückgelassen werden, u.v.a.m. müssen fast täglich von den Mesnern beseitigt werden. Auf die Gebäudesubstanz wirkt sich vor allem das Urinieren negativ aus, wobei hier auch die Gäste der umliegenden Gastronomien als Verursacher benannt werden müssen. Es wurde seitens der Pfarrei bereits ein Unternehmen beauftragt, hier wenigstens monatlich mit einem Dampfstrahler die Geruchsbelästigung ein wenig einzudämmen. Insgesamt ist eine differenzierte Betrachtung und Vorgehensweise angezeigt, die einerseits dem historischen Erbe des Heilig-Geist-Spitals als Ort gelebter Nächstenliebe gerade für die Armen und Obdachlosen der Stadtgesellschaft gerecht wird, andererseits den Kirchenbesuchern und Touristen einen ungestörten Zugang und Aufenthalt in der Kirche sowie einen Moment der Stille und Einkehr ermöglicht und zudem unser Kirchengebäude schützt.
Wie die Stellungnahmen zeigen, gibt es diverse Probleme im Bereich der Heilig-Geist-Kirche bzw. im Tal, die sich nicht ausschließlich auf bettelnde Personen beziehen, sondern bspw. auch durch Gastronomiebesucher*innen verursacht werden.
Kommt es nun zu verbotenen Bettelaktivitäten im öffentlichen Raum, kann die Polizei einzelfallabhängig Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstellen und diese an die Bußgeldstelle des Kreisverwaltungsreferates weitergeben (Art.66 Nr.2 BayStrWG). Auf Privatgrund, wie bspw. innerhalb der Heilig-Geist-Kirche, obliegt es den Eigentümer*innen ggf. mit Unterstützung der Polizei von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.
Bestehen hingegen andere Rechtsverstöße im öffentlichen Raum, wie bspw. Urinieren, kann auch ein solches Verhalten einzelfallabhängig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Liegen darüber hinaus konkrete Anhaltspunkte vor, dass einzelne Personen vermehrt und wiederkehrend entgegen der geltenden Rechtslage betteln oder auch andere Rechtsverstöße begehen und dadurch eine konkrete Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht, kann dasKreisverwaltungsreferat sicherheitsrechtliche Bescheide erlassen, mit denen bspw. einzelnen Personen zeitlich befristet der Aufenthalt in bestimmten Bereichen untersagt wird. Verstöße gegen solch ein erlassenes Aufenthaltsverbot werden grundsätzlich mit Zwangsgeld geahndet. Beispielsweise wurde im Januar ein Aufenthaltsverbot für eine Person erlassen, die vermehrt im Bereich um die Heilig-Geist-Kirche durch aggressive Verhaltensweisen, Straftaten und sonstige Ordnungs- und Sicherheitsstörungen aufgefallen ist.
Mithin ist festzuhalten, dass Sicherheits- und Ordnungsstörungen im Bereich der Heilig-Geist-Kirche bereits seit Jahren auftreten. Allerdings sind diese nicht nur auf Bettler*innen zu beziehen. Auch andere Personen, wie Besucher*innen der ansässigen Gastronomie sorgen bspw. für Vorfälle wie das Urinieren gegen Gebäudewände im genannten Bereich. Solche Verhaltensweisen müssen allerdings nicht geduldet werden, vielmehr können diese als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Insgesamt ist darüber hinaus im Vergleich zu den Vorjahren aufgrund der Erkenntnisse des Kreisverwaltungsreferates und des Polizeipräsidiums München kein verstärktes Aufkommen von Bettler*innen festzustellen. Zu betonen ist, dass stilles Betteln außerhalb der AFS und damit im öffentlichen Bereich des Tals bzw. der Heilig-Geist-Kirche grundsätzlich nicht verboten ist, da dies dem Gemeingebrauch von öffentlichen Straßen und Wegen unterfällt, sodass solche Verhaltensweisen geduldet werden müssen. Sollte es hingegen zu verbotenen Bettelaktivitäten bspw. in aggressiver Art und Weise oder allgemein im Bereich der AFS kommen, kann auch dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden oder im Einzelfall sicherheitsrechtliche Maßnahmen wie Aufenthaltsverbote erlassen werden. Auf Privatgrund haben die Eigentümer*innen durch ihr Hausrecht die Möglichkeit, bettelnde Personen zum Gehen aufzufordern oder ggf. auch die Polizei zur Durchsetzung ihrer Rechte hinzuziehen.
2. Obdachlosigkeit
In Ihrem Antrag beziehen Sie sich zudem auf verfestigte Schlafplätze. Nachdem auch seitens der Pfarrgemeinde Heilig-Geist und des Polizeipräsidiums München das Thema Obdachlosigkeit aufgegriffen worden ist, möchte ich hierauf kurz eingehen:
Wohnungslosigkeit als solches lässt sich in einer Großstadt wie München leider nicht vermeiden. Trotz vieler Hilfsangebote gibt es immer wieder Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen wohnungslos werden. Den Herausforderungen der Wohnungslosigkeit im öffentlichen Bereichwird in München in erster Linie durch Streetwork und darüber hinausgehende Hilfsangebote des Gesundheitsreferates und der Zentralen Wohnungslosenhilfe des Sozialreferates begegnet.
Das Sozialreferat bietet wohnungslosen Menschen in Zusammenarbeit mit den freien Wohlfahrtsverbänden ein breites Hilfsangebot an, das von aufsuchender Beratung der Wohnungslosen auf der Straße sowie an bekannten Plätzen über Angebote zum Tagesaufenthalt bis hin zur Unterbringung in Wohnheimen reicht. Kein Mensch muss in München auf der Straße schlafen, es stehen ausreichend Schlafplätze zur Verfügung. Den wohnungslosen Menschen bleibt es nach geltender Rechtslage selbst überlassen, die Hilfsangebote anzunehmen. Manche Personen entscheiden auch selbstbestimmt vorhandene Angebote nicht anzunehmen und stattdessen „draußen“ zu nächtigen.
In diesem Zusammenhang wurde die Arbeitsgruppe „Wildes Campieren“ gegründet, die beim Sozialreferat angesiedelt ist. Die stadtweite Arbeitsgruppe soll ein abgestimmtes Vorgehen der städtischen Referate sicherstellen und die Beratung, Hilfsangebote und auch eventuelle ordnungsrechtliche Maßnahmen gemeinsam koordinieren. Dabei soll es nicht zur Diskriminierung oder gar Kriminalisierung der Betroffenen kommen, sondern im Rahmen eines rechtmäßigen Vollzugs des Ordnungsrechts um Prävention gegen soziale Notlagen gehen. Parallel zur konsequenten Beendigung illegaler Lager erhalten die betroffenen Personen – soweit möglich und gewünscht – Hilfsangebote.
Allerdings betrifft dieses Vorgehen lediglich verfestigte Schlafplätze im öffentlichen Bereich. Sollten sich derartige Lagerstätten auf Privatgrund bilden, müssten diese durch die Eigentümer*innen (ggf. mit Unterstützung der Polizei) entsprechend aufgelöst werden.
3. Ausweitung der Altstadt-Fußgänger-Bereiche-Satzung (AFS)
Darüber hinaus baten Sie um Ausweitung der AFS auf das Tal. Ob eine Straße in den Geltungsbereich der AFS aufgenommen werden kann, richtet sich zunächst nach der Eigenart der Straße, was sich insb. aus der Widmung ergibt. Bereits dem Wortlaut nach gilt die Satzung nur für Fußgängerbereiche. Darunter sind solche Straßen zu fassen, die als „beschränkt-öffentliche Wege, d.h. Fußgängerbereiche“ zu qualifizieren sind. Das Tal ist aktuell allerdings kein Fußgängerbereich, sondern vielmehr eine Ortsstraße. Aus rechtlichen Gründen kann das Tal derzeit daher nicht in die AFS aufgenommen werden.
4. Verschärfte Bestreifung/Personenstandskontrollen durch die Polizei bzw. den KAD
Ferner schlugen Sie die verschärfte Bestreifung bzw. Personenstandskontrolle durch die Münchner Polizei bzw. den KAD vor.
Die zuständige Polizeiinspektion ist bereits verstärkt im Bereich des Tals tätig und insbesondere hinsichtlich der Thematik der Bettelei sensibilisiert. Falls verbotene Bettelaktivitäten oder andere Rechtsverstöße festzustellen sind, werden einzelfallabhängig entsprechende Maßnahmen, wie bspw. Verwarnungen oder Ordnungswidrigkeitenanzeige, veranlasst.
Darüber hinaus kann im Tal keine Kontrolle durch den KAD erfolgen, da dieser Bereich nicht von dessen Einsatzgebiet umfasst ist. Im Rahmen des Reformprojektes wurden unter anderem Überlegungen zur Erweiterung des Einsatzgebietes des KAD angestellt. Mit dem Stadtratsbeschluss vom Oktober 2023 wurde das bisherige Einsatzgebiet des KAD, welches sich rund um den Hauptbahnhof erstreckt, bestätigt. Zudem wurde anlässlich dieses Stadtratsbeschlusses das Einsatzgebiet des KAD auf die Bereiche der Isar zwischen Reichenbachbrücke und Brudermühlbrücke als vorübergehendes Pilotprojekt erweitert. Hingegen ist der Bereich des Tals nicht vom Einsatzgebiet des KAD umfasst und wurde im Rahmen dieses Stadtratsbeschlusses auch nicht thematisiert.
5. Verbesserte Ansprache und psychosoziale Betreuung der Betroffenen
Ihr Vorschlag, die Ansprache und psychosoziale Betreuung zu verbessern, wurde an das zuständige Sozialreferat (Amt für Wohnen und Migration, Abteilung Wohnungslosenhilfe und Prävention) weitergegeben, die sich wie folgt zurückmeldeten:
„Auf Nachfrage beim Evangelischen Hilfswerk München gGmbH (EHW) hat der Träger mitgeteilt, dass die beiden Teams der Streetworker*innen von Migrationsberatung „Schiller 25“ und der Einrichtung Teestube „komm“ die Örtlichkeit an der Heilig-Geist-Kirche sowie die umliegenden Freiflächen regelmäßig aufsuchen.
In der trägerinternen Dokumentation der Einsätze im Stadtgebiet ist diese Örtlichkeit als „regelmäßig zu begehen“ angelegt.Bei Antreffen dort befindlicher obdachloser Personen werden diese auf Wunsch vor Ort beraten. Zudem ergeht mit dem Aufsuchen immer das Angebot einher, in entsprechende Übernachtungsangebote gebracht zu werden oder sich dort selbstständig zu melden.
Das EHW hatte dort zuletzt im Januar wiederholte Einsätze mit dem Wärmebus. Dabei wurden einige Klient*innen angetroffen, die dem EHW seit Jahren bekannt sind. Allerdings wurden von diesen sehr häufig alle Angebote zur Unterbringung oder zur Beratung abgelehnt.
In letzter Zeit lagen dem Träger allerdings keine aktuellen oder akuten Meldungen vor, dass dort obdachlose Personen vor Ort nächtigen. Das EHW wird mit seinen Streetworker*innen-Teams die Örtlichkeit aber auch weiterhin fortgesetzt aufsuchen und im Blick behalten.“
6. Zusammenfassung
Insgesamt ist festzuhalten, dass die Themen Betteln und Obdachlosigkeit im Tal in der gesamten Stadtverwaltung als auch bei der Polizei und bei den weiteren Betroffenen wie der Pfarrgemeinde Heilig Geist im Fokus stehen. Hierzu befindet sich das Kreisverwaltungsreferat im laufenden Austausch mit dem Polizeipräsidium München und dem Sozialreferat.
Sofern verbotene Bettelaktivitäten oder auch andere Rechtsverstöße festgestellt werden, können diese entsprechend zur Anzeige gebracht und Bußgeldverfahren eingeleitet werden, sodass bei derartigen Beobachtungen die unmittelbare Kontaktaufnahme zur Polizei zu empfehlen ist. Darüber hinaus können seitens Kreisverwaltungsreferat Einzelfallmaßnahmen getroffen werden, wenn bspw. vermehrt Rechtsverstöße und dadurch eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegen.
Zudem ergreift die Pfarrgemeinde Heilig Geist bereits entsprechende Abhilfemaßnahmen auf dem Gebiet ihres Privatgrundes, wie bspw. die Aufforderung zum Verlassen der Kirche oder das Säubern der Außenwände. Die Pfarrgemeinde arbeitet im Rahmen dessen eng mit der zuständigen Polizeiinspektion zusammen, sodass in der Vergangenheit im einschlägigen Falle durch diese schnell Abhilfe geschaffen werden konnte.
Eine Ausweitung der AFS kommt zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Betracht. Ob und wenn ja in welcher Art und Weise dies in Zukunft erfolgen kann bzw. wird, bleibt abzuwarten, da dies insbesondere vom weiteren Verlauf und der weiteren Behandlung der beim MOR anhängigen Bezirksaus-schuss-/Stadtrats-Anfragen bzw. -Anträge zum Thema der Umgestaltung des Tals abhängt.
Zudem ist vor Ort bereits für ausreichend psychosoziale Betreuung gesorgt.
Alle beteiligten Stellen bleiben auch weiterhin im engen Austausch, sodass im Einzelfall mit geeigneten Maßnahmen reagiert werden kann. Eines überarbeiteten Lösungskonzeptes bedarf es aufgrund dessen nicht.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.