Münchner:innen gestalten U-Bahn: MVG gestattet partizipatives Kunstprojekt!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 29.4.2024
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem o.g. Antrag fordern Sie, dass die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) einen älteren, betriebsfähigen U-Bahnwagen für ein partizipatives Aktiv-Kunstprojekt zur Verfügung stellt. Der U-Bahnwagen soll im Rahmen des Projekts generationenübergreifend künstlerisch gestaltet werden. Der Wagen soll nach der Gestaltung in den U-Bahnfahrbetrieb voll integriert bleiben.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die o.g. Thematik fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der MVG. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Hierzu haben wir eine Stellungnahme der dafür zuständigen MVG erbeten, die uns Folgendes mitteilte:
„Die SWM/MVG setzen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für ein attraktives Stadtbild ein. Dazu gehört selbstredend auch das Erscheinungsbild der ÖPNV-Infrastruktur und der Fahrzeuge. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile des vorgeschlagenen Kunstprojektes müssen wir jedoch aus den folgenden Gründen ablehnen:
Sicherheitsbedenken:
Es handelt sich beim ÖPNV und seiner Fahrzeuge um kritische Infrastruktur, Eingriffe durch dritte Personen sind daher grundsätzlich nicht erlaubt. Externes Personal ist zudem nicht ausreichend mit betrieblichen Anforderungen des U-Bahn-Systems vertraut.
Regulatorische Beschränkungen:
Bei Änderungen (aller Art, auch im Erscheinungsbild) an Fahrzeugen entfällt die Fahrzeugzulassung – ein neues Zulassungsverfahren wäre erfor-derlich. Hierfür sind weder auf Seiten SWM/MVG noch auf Seiten der Behörden Personal- und Finanzressourcen vorhanden.
Erscheinungsbild/Image MVG:
Eine umgestaltete U-Bahn entspricht nicht mehr dem einheitlichen Erscheinungsbild unserer U-Bahnen. Aus Fahrgastsicht ist dies im Regelfall nicht positiv zu bewerten. Letztlich wäre zudem die Attraktivität eines Kunstprojekts schwierig zu bewerten. Kunst liegt auch im Auge des Betrachters – darüber streiten lässt sich mithin trefflich.
Kosten:
Es ist gerade in der sehr angespannten finanziellen Lage der SWM/MVG (und auch der LHM) kein Budget für den Umbau der U-Bahn eingeplant.
Koordinationsaufwand:
Es ist keine Werkstattinfrastruktur für „Sonderprojekte“ vorhanden, die nicht für den Betrieb der Fahrzeuge relevant sind.
Wir bitten um Verständnis für die Ablehnung und hoffen, die Gründe hierfür nachvollziehbar dargelegt zu haben.“
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.