„Stille Stunde“ in München ausweiten
Antrag Stadträtin Alexandra Gaßmann (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 12.2.2024
Antwort Referat für Arbeit und Wirtschaft:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie fordern in Ihrem Antrag vom 12.2.2024 das Referat für Arbeit und Wirtschaft zusammen mit dem Gesundheitsreferat auf, auf den Handelsverband Oberbayern und den örtlichen Einzelhandel zuzugehen, um das Konzept der „Stillen Stunde“ in München weiter bekannt zu machen und für eine Umsetzung vor Ort zu werben. Es ist Aufgabe der Wirtschaftsförderung, Initiativen wie die vorliegende, die in die Verantwortung der privaten Wirtschaft fallen, an diese heranzutragen. Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit:
Das Gesundheitsreferat weist darauf hin, dass im medizinisch-wissenschaftlichen Sinn keine relevanten Gesundheitsrisiken für Personen, die an Epilepsie, Autismus, Migräne oder Depression leiden, bekannt sind, die durch übliche Beleuchtung und Geräuschkulisse eines Supermarktes bzw. Warenhauses hervorgerufen werden.
Bei einem geringen Anteil aller Patient*innen mit Epilepsie können Anfälle durch eine Flackerlicht-Stimulation hervorgerufen werden. In seltenen Ausnahmefällen können auch durch jeweils individuelle, alltagsimmanente Auslöser, selbst „normale“ Musik, epileptische Anfälle ausgelöst werden.
Gleichwohl zeigen Erfahrungen aus Lebensmittel- und Drogeriemärkten, dass eine „Stille Stunde“ für manche neurodivergente wie auch psychisch erkrankte Personen subjektiv als wichtige Entlastung ihres Alltags empfunden wird.
Das Gesundheitsreferat würde es daher – auch im Sinne der Förderung inklusiver Maßnahmen – sehr begrüßen, wenn sich mehr Geschäfte dieser Aktion anschließen würden, für die dieses Angebot auch aus Sicht des Gesundheitsreferates eher geeignet erscheint. Sicherheitsaspekte, z. B. imHinblick auf eine ausreichende Beleuchtung, sind selbstverständlich weiterhin zu berücksichtigen.
Ebenso unterstützt der Facharbeitskreis (FAK) Mobilität im Behindertenbeirat der Stadt München in Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten, Herrn Oswald Utz, den Antrag in vollem Umfang.
Mein Referat hat aufgrund Ihres Antrags darüber hinaus Kontakt mit dem Handelsverband Bayern, CityPartnerMünchen e.V. und den Betriebsräten des Innenstadtkreises des Einzelhandels aufgenommen und diese ebenfalls nach ihrer Meinung und zu den Umsetzungsmöglichkeiten einer „Stillen Stunde“ gefragt. Dabei hat sich das folgende differenzierte Meinungsbild des Einzelhandels gezeigt:
Der innerstädtische Fachhandel hat bereits seit Jahren viel in die Schaffung einer angenehmen Einkaufsatmosphäre mit dezentem Licht, angenehmen Farben und vielem mehr investiert. Auch Werbedurchsagen und Ähnliches erfolgen insbesondere in den Fachgeschäften der Innenstadt vielfach nicht, da hier die jeweils individuelle Atmosphäre des Ladens und ein für alle Kundinnen und Kunden angenehmes Einkaufserlebnis im Vordergrund stehen.
Die Betriebsräte des Innenstadtkreises des Einzelhandels weisen jedoch darauf hin, dass in einem großen Warenhaus, wie beispielsweise der Galeria am Marienplatz mit bis zu 60.000 Besucher*innen täglich, allein die Basis-Maßnahmen zur Einführung der „Stillen Stunde“ – wie mindestens einmal in der Woche das Licht zu dimmen, keine Durchsagen oder Musik zu schalten, keine lauten Telefongespräche zu führen und keinerlei Displays aktiv zu schalten – sehr schwierig umzusetzen sind. Im Hinblick auf eine Reduzierung der Geräuschkulisse sind hier als Hauptverursacher die Rolltreppen und die Lüftungsanlage zu nennen, die aber während der Betriebszeiten eines Warenhauses grundsätzlich nicht abgeschaltet werden können. Aus Sicherheitsgründen kann auch die Beleuchtung nicht ohne Weiteres gedimmt werden, da allein zur Unfallverhütung jede Etage gut ausgeleuchtet sein muss. Auch das Aus- und Aufräumen, z.B. der Umkleidebereiche, muss in einem Warenhaus kontinuierlich erfolgen.
Um ein reizärmeres Kauferlebnis zu ermöglichen, müssten in einem Warenhaus in einer Dimension des Galeria-Kaufhauses schätzungsweise zehn Prozent weniger Kundschaft eingelassen werden. Dies ist nicht wirklich umsetzbar und würde enorme Umsatzeinbußen hervorrufen.Die in dem Stadtratsantrag thematisierten Angebote für neurodiverse Kundengruppen sind eher in großen Lebensmittel- oder Drogeriemärkten oder den Großmärkten am Stadtrand anzutreffen. Im Gegensatz zu der Situation in Fachgeschäften, z.B. im Bekleidungsbereich, ist sicherlich die Geräuschkulisse im Lebensmitteleinzelhandel auch deutlich lauter.
Die Einführung der „Stillen Stunde“ im Einzelhandel sollte aus Sicht des Handelsverbandes auch weiterhin ein freiwilliges Angebot bleiben. Die Nachfrage und der Zuspruch der Kundschaft auf vorhandene Angebote zur „Stillen Stunde“ werden darüber entscheiden, ob sich ein solches Angebot weiter durchsetzen wird.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.