Halbjährliche Sperrmüll-Abholung einführen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Hans-Peter Mehling und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 6.11.2023
Antwort Kommunalreferentin Jacqueline Charlier:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie den Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) auf, eine halbjährliche Sperrmüllabholung in ganz München einzurichten. Die dadurch entstehenden Kosten seien durch eine Erhöhung der Gebühren für einzeln bestelltes Sperrmüllabholen zu kompensieren, da dieses dann nicht mehr zwingend notwendig sei.
Sie begründen den Antrag damit, dass es leider immer wieder dazu komme, dass große Mengen von Sperrmüll das Stadtbild Münchens verunzieren. Dies sei insbesondere um Wertstoffinseln herum auffällig häufig der Fall. In vielen Kommunen und Landkreisen funktioniere die turnusgemäße Sperrmüllabholung sehr gut und sorge dafür, dass sich die Anzahl an illegalen Sperrmüllablagerungen dort in engen Grenzen halte. Zudem hätten nicht alle Münchner*innen ein eigenes Auto, um selbst zum Wertstoffhof zu fahren und dort ihren Sperrmüll abzuliefern.
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch ein „laufendes“ Geschäft, dessen Besorgung nach Art.88 Abs.3 Satz 1 GO i.V.m. der Betriebssatzung des jeweiligen Eigenbetriebes dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 6.11.2023 teile ich Ihnen Folgendes mit:
1. Grundlagen und Rahmenbedingungen
Der AWM sieht sich als der zentrale zertifizierte Entsorger für den Bereich der Landeshauptstadt München (LHM), nicht nur für den Hausmüll, sondern auch für den sogenannten Sperrmüll als erster Ansprechpartner für die Münchner Bevölkerung. Zum Sperrmüll zählen ausgediente Haushaltsgegenstände, die auch nach einer zumutbaren Zerkleinerung aufgrund ihrer Größe nicht in eine 80-Liter-Restmülltonne passen, wie beispielsweise Möbelstücke, Lampen, Öfen, Herde, Wasch-, Spül- und Nähmaschinen, Matratzen, Teppiche und Sportartikel.Gemäß §20 KrWG i.V.m. §17 KrWG hat der AWM im Rahmen der Daseinsvorsorge die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung der in den Stadtgrenzen angefallenen und überlassenen Abfälle sicherzustellen. Der sog. Sperrmüll stellt eine besondere Form dieser „Abfälle“ dar. Dieser ist oft schwer zu transportieren, fällt jedoch im Gegensatz zu anderen Abfallfraktionen (z.B. „Restmüll“) seltener bei den Bürger*innen an.
Im Rahmen der Aufgaben des AWM besteht die Verpflichtung, auch für diese besondere Abfallfraktion die ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen und eine adäquate Entsorgungsmöglichkeit anzubieten. Unabhängig von der rechtlichen Einordnung des „Sperrmülls“ i.S.v. §17 KrWG, haben die Bürger*innen stets die Möglichkeit, den kommunalen Entsorgungsbetrieb und seine Verwertungswege zu nutzen. Den AWM trifft damit im Bereich der Sperrmüllentsorgung eine sog. Reserve- oder Vorhaltefunktion (vgl. Landmann/Rohmer Umweltrecht §20 KrWG, Rn.13).
Der Kommune bleibt überlassen, in welcher Form eine solche Entsorgung angeboten wird. Dies kann durch einen besonderen Service „Sperrmüllabholung“ geschehen, aber auch durch ein dichtes Netz an Anlieferstellen in Form von Wertstoffhöfen oder einer Kombination daraus. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, u.a. Art.7 Abs.1 S.2 BayAbfG, normieren lediglich die Mindeststandards. Den gesetzlichen Verpflichtungen wird durch das Einrichten und Unterhalten von Wertstoffhöfen Rechnung getragen.
Bei der Abwägung zwischen einer Sperrmüllabholung und einem reinen Wertstoffhofsystem muss Folgendes berücksichtigt werden:
Die Bürger*innen trifft als Abfallerzeuger*innen die Grundpflicht, die ordnungsgemäßen Maßnahmen zur Beseitigung und Verwertung ihrer Abfälle zu ergreifen (vgl. Fluck, §17 KrWG Rn.63ff.). Diese Mitwirkungspflicht der Bevölkerung spricht dafür, dass ein Verbringen des Sperrmülls an die Wertstoffhöfe grundsätzlich möglich ist. Dieses Bringsystem dient damit gleichzeitig dem Interesse der Bevölkerung an der Einsparung von Gebühren und senkt damit die häuslichen Nebenkosten. Durch die Anlieferung von Sperrmüll auf den Wertstoffhöfen wird außerdem eine sortenreine Trennung der Abfallarten gewährleistet, womit eine ordnungsgemäße und umweltschonende Verwertung durch den AWM sichergestellt wird. Die Grenzen für die Beschränkung auf ein reines Wertstoffhofsystem für die Sperrmüllentsorgung ergeben sich durch die Grundsätze der Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit.
2. Bestehendes System
2.1 Im Rahmen seiner Verantwortung unterhält der AWM zwölf Wertstoffhöfe (der Wertstoffhof in der Truderinger Straße wird derzeit neu errichtet und nach derzeitigem Stand in 2025 als dritter „Wertstoffhoff plus“ wieder eröffnet).
Auf den Wertstoffhöfen besteht für private Haushalte die Möglichkeit zur kostenfreien Abgabe von bis zu zwei Kubikmeter Sperrmüll pro Anlieferung. Größere Mengen an Sperrmüll werden am Wertstoffhof plus gegen Gebühr angenommen. Pro 1.000kg werden 151,54 Euro berechnet. Bei Mengen unter 200kg wird eine Pauschalgebühr von 22,56 Euro erhoben. Die Beschäftigten des AWM auf den Wertstoffhöfen überwachen hierbei die Anlieferung und Sortierung des Sperrmülls und separieren gut erhaltene Wertstoffe, die für die Wiederverwendung geeignet sind. Im Jahr 2023 wurden an den Wertstoffhöfen von ca. 2 Millionen Anliefernden ca. 17.839t Sperrmüll angenommen.
2.2 Ergänzend zum Service der Wertstoffhöfe wird die Möglichkeit einer kostenpflichtigen Sperrmüllabholung durch den AWM angeboten. Die Gebühren bestehen hier aus einer Anfahrtspauschale von 45 Euro sowie einer Mengengebühr von 20 Euro je Kubikmeter.
3. Kosten
3.1 Kosten des aktuellen Systems
Bei der Sperrmüllabholung durch den AWM sind derzeit 15 Personen in Vollzeit im Außendienst (zehn Lader*innen und fünf Kraftfahrer*innen) eingesetzt. Von den Fahrzeugen sind jeweils täglich vier im Einsatz (zwei Kastenwägen und zwei Pressfahrzeuge). Hinzu kommt eine interne Stelle in der Auftragsdisposition, die durch eine bereichsinterne Vertretung ergänzt wird.
Durch die Sperrmüllabholung werden aktuell jährlich etwa 1.700 Abholaufträge ausgeführt und dabei ca. 900t Sperrmüll abgeholt. Die jährlichen Kosten für die Sperrmüllabholung, einschließlich der Umlagen, betragen derzeit knapp 1,45 Millionen Euro (hiervon ca. 300.000 Euro Fahrzeugkosten).
Gemäß Beschluss des Stadtrats vom 24.11.2016, basierend auf einem Defizit der Sperrmüllabholung aus den Jahren 2011 bis 2015 von zwischen 2,02 Millionen Euro bis 2,82 Millionen Euro, wurde festgelegt, dass dieses Defizit um mindestens 1,5 Millionen Euro zu reduzieren sei. Somit ergibt sich für den Bereich der Sperrmüllabholung die Vorgabe eines maximalen Defizits von durchschnittlich ca. 1,32 Millionen Euro als Obergrenze. Dieser Beschluss ließ inflationsbedingte Kostensteigerungen außer Acht. In 2023 fielen für den Bereich Sperrmüll ca. 1,75 Millionen Euro an. Diesen Kosten standen Erlöse aus Gebühreneinnahmen von knapp 500.000 Euro gegenüber. Somit betrug das Defizit aus der Sperrmüllabholung etwa 1,25 Millionen Euro und lag damit im vorgegebenen Rahmen.
Aus wirtschaftlicher Sicht ist das derzeitige Verhältnis aus Aufwand und Kosten noch vertretbar und im Bereich des rechtlich Zulässigen. Der Mengenanteil an Sperrmüll, der über den Abholservice generiert wird, ist gemessen an der insgesamt entsorgten Sperrmüllmenge marginal (ca. 2%). Die private Nachfrage an diesem speziellen Angebot der Daseinsvorsorge ist im Vergleich zu den restlichen Leistungen des AWM marginal. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass der AWM in München über ein gut angenommenes Leistungsangebot zur Sperrmüllentsorgung auf den Wertstoffhöfen mit langen Öffnungszeiten verfügt.
3.2 Kosten einer halbjährlichen Straßenabholung
Eine zusätzliche halbjährliche Sperrmüllabholung in den 25 Münchner Bezirken mit etwa 6.800 Straßen würde einen signifikanten personellen und finanziellen Mehraufwand erfordern. Überschlagsweise würden für die halbjährliche stationäre Sammlung mindestens zwei zusätzliche „Tandems“ pro Bezirk von je einem Pressfahrzeug und einem Kastenwagen benötigt. Bei ca. 6.800 Straßen aufgeteilt auf Münchens 25 Stadtbezirke ist mit etwa 270 Straßen je Bezirk zu kalkulieren. Dies würde etwa zehn Straßensammlungen pro Woche je Bezirk erforderlich machen. Einschließlich einer Fahrzeugreserve von 20% würden bei durchschnittlichen jährlichen Fahrzeugkosten je Fahrzeug von ca. 30.000 Euro für 60 Kastenfahrzeuge und 60 Pressfahrzeuge (gesamt 120 Kraftfahrzeuge) Fahrzeugmehrkosten von ca. 3,6 Millionen Euro anfallen. Eine Nutzung der Müllfahrzeuge des AWM ist aus technischen Gründen (Müllfahrzeuge sind im Gegensatz zu Sperrmüllpressfahrzeugen für die Aufnahme von Behältnissen konzipiert) nicht möglich.
Pro Tandem zur Sperrmüllabholung aus Pressfahrzeug und Kastenwagen sind mindestens zwei Kraftfahrer*innen (eingewertet in E6 TVÖD) sowie drei Lader*innen (eingewertet in E4 TVÖD) einzuplanen. Bei 50 Tandems (zwei je Bezirk) würde dies einen zusätzlichen Bedarf von 100 Kraftfahrer*innen und 150 Lader*innen bedeuten. Dadurch ergibt sich ein geschätzter Personalkostenmehrbedarf im Bereich Außendienst von 13,4 Millionen Euro pro Jahr.Für die Disposition der zusätzlichen Einsätze im gesamten Stadtgebiet und weitere zusätzlich anfallende Aufgaben (z. B. Führungskräfte) würden zusätzlich zwölf Fachkräfte (E9a TVÖD) im Innendienst benötigt. Hierfür wären zusätzlich nochmals ca. 0,8 Millionen Euro zu veranschlagen.
Die Entsorgungskosten des Sperrmülls können außer Betracht bleiben, da diese unabhängig davon anfallen, ob auf den Wertstoffhöfen angeliefert wird oder vor Ort abgeholt wird. Allerdings dürfte sich ein erhöhter Aufwand zur Trennung einzelner Wertstofffraktionen ergeben, da auf dem Wertstoffhof bereits bei Anlieferung eine Sortierung in unterschiedliche Fraktionen erfolgen kann. Zudem ergibt sich ein deutlich geminderter Anteil an zur Wiederverwendung geeigneten Gegenständen, weil brauchbare Gegenstände bei der Straßensammlung der Witterung ausgesetzt sind bzw. bereitgestellte Gegenstände unberechtigt mitgenommen werden könnten.
Zusammenfassend ist hinsichtlich einer Mehrkostenabschätzung festzustellen, dass die anfallenden Mehrkosten etwa 17,8 Millionen Euro betragen würden. Da diese aus den Gebühreneinnahmen der Hausmüllgebühren zu kompensieren wären, würde dies bei Gebühreneinnahmen von ca. 155 Millionen Euro eine Gebührenerhöhung im Hausmüllbereich um ca. 11,5% nötig machen. Dies erscheint nicht vertretbar.
3.3 Möglichkeiten einer Kompensation durch Gebührenerhöhung für die Terminabholung
In dem o. g. Stadtratsantrag wurde vorgeschlagen, die Mehrkosten für die Straßensammlung (zumindest anteilig) durch höhere Gebühren für die Terminabholungen zu finanzieren.
Es ließe sich zwar durch Anpassung der Gebühren für die kostenpflichtigen Terminabholungen (ca. 630 der 1.700 Abholungen) ein Beitrag zur Deckung erzielen, der jedoch vernachlässigbar wäre, da bereits bei der letzten sehr moderaten Preisanpassung ein deutlicher Nachfrageeinbruch die Folge war. Wenn Bürger*innen die Möglichkeit haben, aus ihrer Sicht eine kostenlose Sammlung zu bekommen, werden sie eine kostenpflichtige Terminabholung nur im Ausnahmefall beauftragen. Die Frage der möglichen Mehreinnahmen kann somit nur hypothetisch beantwortet werden.
Selbst wenn vernachlässigt würde, dass eine Gebührenerhöhung im Bereich Terminabholungen mit einem nicht unerheblichen Nachfragerückgang einherginge (hohe Preiselastizität), würde eine nicht unerhebliche Erhöhung um z.B. 100 Euro lediglich 63.000 Euro an Mehreinnahmen erzielen können. Die in Punkt 3.2 berechneten Mehrkosten in Höhe von 17,8 Millionen Euro stehen dagegen. Die im Antrag gestellte Forderung, die Kosten für eine halbjährliche Sperrmüllsammlung in ganz München durch eine Gebührenerhöhung für die Terminabholung zu kompensieren, geht somit wirtschaftlich nicht auf.
3.4 Outsourcing („make or buy“)
Selbst unter der Annahme, dass ein externer Dienstleister eine günstigere Kostenstruktur böte, die angenommen 20% unter der des AWM läge, wäre immer noch von Mehrkosten von ca. 14 Millionen Euro auszugehen. Hierbei wäre zusätzlich zu bedenken, dass sowohl der Koordinationsaufwand als auch die letztendliche Entsorgung zu Lasten des AWM gingen. Bei einem gewerblich tätigen Dritten beschränkt sich das Interesse an der Wiederverwendung zudem auf gewinnversprechende Anteile der Sperrmüllabholung. Probleme, die bei der Durchführung der Sperrmüllabholung durch Dritte entstehen, fallen analog zu den Wertstoffinseln auf den AWM zurück. Somit kann Outsourcing aus Sicht des AWM keine zielführende Alternative sein.
4. Nachteile der Straßensammlung
Auf dem Gebiet der LHM, geprägt als großstädtischer Bereich mit hoher Erwerbsquote und universitäres Zentrum mit damit verbundener Wohnungsfluktuation, ist mit einem vergleichsweise hohen Aufkommen an Sperrmüll zu rechnen. Zusätzlich zeichnete sich in den letzten Jahren ein zunehmender Trend einer „Fast-furniture“ oder Wegwerf-Kultur bei Möbeln und sonstigen Haushaltsgegenständen mit zunehmend geringerer Wertigkeit ab.
Wie in anderen Großstädten stellt sich zunehmend das Problem der illegalen Entsorgung, speziell im Bereich Sperrmüll. Es stellt sich die Frage, ob und wie diesem entgegengewirkt werden kann.
Der Anteil an Münchner Bürger*innen, die keine eigene Transportmöglichkeit besitzen, nicht günstige bestehende Carsharing-Angebote nutzen können oder möchten und für die auch das sehr niedrigpreisige (und keinesfalls kostendeckende) Angebot der Sperrmüllabholung durch den AWM keine Option darstellt, werden vermutlich auch Schwierigkeiten haben, ein halbjährliches Angebot einer nahegelegenen Sperrmüllsammlung wahrzunehmen, da sie häufig nicht die Möglichkeit haben, ihren Sperrmüll fußläufig zu transportieren. In den meisten Wohnungen ist zudem kein Platz, um Sperrmüll über sechs Monate zwischenzulagern.Es ist deshalb zu befürchten, dass es immer einen Bevölkerungsanteil gibt, der Dinge einfach „vor die Tür“ stellt, in der Hoffnung, die Sperrmüllabholung sammelt diese ein. Häufig geschieht dies innerhalb von Wohnanlagen oder an öffentlichen Plätzen. Dass diese Dienstleistung nur an bestimmten Terminen stattfindet, wird von diesem Personenkreis nicht berücksichtigt. Aus anderen Landkreisen ist bekannt, dass die Reinigung der Straßen, Gehwege und öffentlichen Plätze nach einer straßenweisen Sperrmüllabfuhr zunehmend aufwendiger wird. Die Straßenreinigung rückt häufiger aus, was zusätzliche Kosten hierfür verursacht. Zu nicht hinnehmbaren Situationen an den Wertstoffinseln kommt es, wenn Sperrmüll im Umfeld abgestellt wird. Es kommt leider auch häufig vor, dass Abfall, der auch nicht durch die Sperrmüllabfuhr abgeholt werden würde, an den Wertstoffinseln abgeladen wird. Dies sind z.B. Bauschutt, Waschbecken, Fensterglas, Autoreifen, Problemmüll, Restmüll, Grün- und Gartenabfälle. Da die Wertstoffinseln regelmäßig gereinigt werden, wird somit auch dieser Müll entsorgt. Das Problem von illegalen Müllablagerungen an den Wertstoffinseln ist somit weitgehend unabhängig von dem Angebot der Sperrmüllabholung.
Darüber hinaus führt das Abstellen des Sperrmülls in Wohngebieten auf öffentlichem Verkehrsgrund, wie z.B. auf Gehwegen, zu massiven Behinderungen und sogar Gefährdungen, die bei dem Verkehrsaufkommen in einer Großstadt wie München herausfordernd sind. Eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit ist gegeben. Auch bzgl. des Brandschutzes könnten sich Probleme ergeben. Wenn Sperrmüll auf öffentlichem Verkehrsgrund steht, werden die Abfälle außerdem häufig auseinandergerissen und verstreut. Diese Problematik ist in kleinen Kommunen, denen mangels entsprechender Infrastruktur (zu wenige, zu kleine oder zu selten geöffnete Wertstoffhöfe) keine andere Möglichkeit zur Sperrmüllentsorgung zur Wahl steht, hinreichend bekannt und allseits beklagt.
Ein weiteres Problem, das sich bei einer Sperrmüllstraßensammlung ergibt, ist zum einen die Ablagerung von Gegenständen, die kein Sperrmüll sind, wie z. B. Altreifen, Gefahrstoffen und Hausmüll. Diese müssten getrennt entsorgt werden und hierbei entstehen zusätzliche nicht gedeckte Kosten.
Es besteht zudem die Gefahr, dass sog. „Sperrmüllpiraten“ den bereitgestellten Sperrmüll plündern oder zunächst für die Wiederverwendung noch geeignete Gegenstände durch Witterungseinflüsse zerstört werden. Somit ließen sich bei einer Straßensammlung wesentlich weniger Gegenstände über das Gebrauchtwarenkaufhaus Halle 2 oder Pop-Up-Stores noch ökologisch und wirtschaftlich verwerten. Bei stark durchnässten, zusammengefrorenen oder schneebedeckten Sperrmüllhaufen gerät die Möglichkeit einer sinnvollen Straßensammlung an ihre Grenzen.
In Deutschland bietet derzeit keine weitere Großstadt mehr eine periodische Straßensammlung an. Auch die Mittelzentren, welche diese in der Vergangenheit noch angeboten hatten, nehmen zunehmend Abstand hiervon oder bieten diese nur noch auf Anforderung oder etwa ausschließlich für Elektro-Großgeräte (z.B. Waschmaschinen) an. Hauptgrund hierfür ist das Ziel, untragbare Zustände der Vermüllung im Rahmen von Straßensammlungen zu vermeiden. Auch der Fachausschuss Entsorgungslogistik im Verband der kommunalen Abfallwirtschaft und Stadtreinigung e.V. (VKU) empfiehlt schon seit 1999 in Großstädten von der straßenweisen Sperrmüllsammlung Abstand zu nehmen und nur die Terminabfuhr zur Sperrmüllentsorgung zu praktizieren.
5. Alternative: Schließung der Wertstoffhöfe zur Kostenkompensation
Um die Kosten einer halbjährlichen Straßensammlung von Sperrmüll zu kompensieren, könnte eine Schließung der Wertstoffhöfe in Betracht kommen.
Dies scheidet aus Sicht des AWM jedoch im Wesentlichen aus folgenden Gründen aus:
Neben Sperrmüll werden auf den Münchner Wertstoffhöfen eine zunehmende Vielzahl von Fraktionen (aktuell mehr als 30), die getrennt einer Verwertung im Rahmen des Stoffkreislaufs zuzuführen sind, gesammelt. Zu nennen wären hier z. B. Eisenschrott, Buntmetalle, Bauschutt, Problemstoffe und Grünabfälle. Die Fraktionen sind zu einem großen Teil nicht für ein Holsystem geeignet. Um Fehlwürfe zu vermeiden und eine optimale Verwertung all dieser Fraktionen zu gewährleisten, ist es aus Sicht des AWM erforderlich, dass ausgebildetes Fachpersonal bei der Entsorgung Hilfe leistet. Dies ist nur in einem Bringsystem, wie z. B. auf Wertstoffhöfen, möglich. Eine Sortierung in die verschiedenen Fraktionen vor Ort bei einer Abholung oder nach der Abholung bei einem Verwertungsbetrieb würde einen extremen Personalmehraufwand erfordern, der nicht vertretbar wäre.
Die Münchner Wertstoffhöfe sind an sechs Tagen die Woche geöffnet. Münchner*innen haben demnach die Möglichkeit, ihre gesammelten Wertstoffe sehr zeitnah zu entsorgen. Häufig fehlt es, gerade im dicht besiedelten München, an räumlichen Kapazitäten, um die Wertstoffe bis etwa zu einer halbjährlichen Straßensammlung aufzubewahren. Auch dies zeigt, dass die Wertstoffhöfe in München unverzichtbar sind.
6. Zusätzliche Angebote des AWM/Prozessevaluierungen
Der AWM ist laufend bemüht, im Sinne der Bürgernähe, den Bedürfnissen der privaten Haushalte entgegenzukommen. Eine hohe Kundenzufriedenheit bei allen angebotenen Dienstleistungen ist dem AWM wichtig. Entsprechend werden laufende Prozesse wie die Sperrmüllabholung stets mit dem Ziel der Optimierung unter Beachtung technischer, sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Entwicklungen hinterfragt.
Um eine noch einfachere und schnellere Entsorgung von Sperrmüll zu gewährleisten, hat der AWM in der Vergangenheit verschiedene Dienstleistungen selbst erprobt bzw. in anderen Großstädten genauer beobachtet.
6.1 Nachbarschaftstage
Im Rahmen seiner Strategiearbeit sucht der AWM im Hinblick auf qualitativ hochwertige Erfassung von Wertstoffen nach zusätzlichen Lösungen für eine wirtschaftliche und quartiersbezogene Optimierung des Sperrmüllabholdienstes. So wurden z.B. im Sommer und Herbst 2023 erste Pilotversuche zu den Nachbarschaftstagen durchgeführt. Bei den Nachbarschaftstagen können die Bürger*innen Münchens an ausgewählten Standorten (Innenhöfe von Wohnanlagen, zentrale Plätze im Stadtviertel) an Samstagen ihren Sperrmüll, Elektroschrott und Wertstoffe zur Wiederverwendung fußläufig vor Ort abgeben oder bestenfalls mit anderen tauschen. Die Nachbarschaftstage sind von den Bürger*innen sehr positiv angenommen worden.
Mit diesen Nachbarschaftstagen wird den Bürger*innen eine haushaltsnahe Abgabe ihres Sperrmülls ermöglicht. Sie stellen einen weiteren wichtigen Ansatz zur Steigerung der Wiederverwendungsquote dar. Zur weiteren Erprobung sind im Jahr 2024 zunächst nur wenige weitere dieser, allerdings organisatorisch aufwendigen Aktionstage, geplant. Nach Evaluierung der Pilotversuche Ende 2024 wird der AWM über eine eventuelle dauerhafte Einführung dieser Nachbarschaftstage entscheiden.
6.2. Nachbarschaftshilfe per „TipTapp“-App
Im Rahmen seiner unablässigen Bestrebungen, die qualitativ hochwertige Erfassung von Wertstoffen weiter zu verbessern, sucht der AWM nach weiteren zusätzlichen Lösungen, wie zum Beispiel eine Zusammenarbeit mit der Community-App „TipTapp“. Die „TipTapp-App“ ist ein digitaler Marktplatz, der schnell und einfach Hilfe beim Transport von Gegenständen jeder Größe bietet. Über die App können sich Privathaushalte schnell und einfach miteinander vernetzen und in Eigeninitiative Fahrten zu Wert- oder Recyclinghöfen organisieren. Die digitale Nachbarschaftshilfe reduziert unnötige Einzelfahrten und wirkt sich zugleich auf die Eindämmung vonillegalen Ablagerungen aus. In Berlin wird dieses Instrument bereits sehr erfolgreich genutzt. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) berichtet, dass zwischen Auftragserteilung und Abholung des Sperrmülls ca. 20 - 40 Minuten liegen. Die App kommt in anderen Großstädten wie Stockholm, London oder Lissabon ebenfalls sehr erfolgreich zum Einsatz.
Einen Vorteil dieser Kooperation sieht der AWM darin, dass der gesamte logistische Prozess unabhängig vom AWM ablaufen würde und dadurch dem AWM keine zusätzlichen Kosten im Holsystem entstehen.
6.3 Angebot 24/7 Wertstoffhoff
Ein weiterer Ansatz, um den Münchener Bürger*innen einen noch besseren Service zu bieten, ist die derzeitige Prüfung hinsichtlich der Ausweitung von Öffnungszeiten an den Wertstoffhöfen. Im Hinblick auf den allgemeinen Personalmangel sowie die deutlich gestiegenen Personalkosten fokussieren sich hierbei die Überlegungen darauf, welche Wertstoffe unter welchen baulichen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Abgabe an allen Tagen und zu jeder Uhrzeit geeignet wären. Mittels einer digitalen „MAEX-App“ können sich Bürger*innen einen Termin bei einem Wertstoffhof außerhalb der regulären Öffnungszeiten für ca. 15 Minuten buchen. Das Tor zum Wertstoffhof wird für registrierte Personen mittels der App geöffnet und bestimmte Wertstofffraktionen (z.B. Sperrmüll) können rund um die Uhr abgeben werden.
Die Anlieferung und Abgabe werden mit Videokameras überwacht, so dass illegale Ablagerungen immer nachverfolgt werden können. Neben der Stadt Freiburg wird diese neue Sperrmüllanlieferung auch vom Landkreis Starnberg geprüft.
6.4 Wohnortnahe Abgabemöglichkeiten
Neben den zwölf Wertstoffhöfen im Stadtgebiet kann man an zwei weiteren Stellen gut erhaltenen Sperrmüll abgeben. In der Halle 2 in Pasing (Peter-Anders-Straße) und in dem neu eröffneten Pop-Up-Store in der Hohenzollernstraße in Schwabing können gut erhaltene Möbelstücke u. a. mit dem Zweck der Wiederverwendung abgegeben werden. Dies zielt darauf ab, das Sperrmüllaufkommen zu verringern und die Wiederverwendungsquote zu erhöhen. Insbesondere die Abgabe im Pop-Up-Store in Schwabing wird sehr gut angenommen.
7. WasteWatcher
Der Einsatz von sog. „WasteWatchern“ nach dem Vorbild von Hamburg könnte das Problem illegaler Sperrmüllablagerungen ebenso wirksameindämmen. Aufgrund der verschiedenen Zuständigkeiten innerhalb der LHM, der Existenz von mehreren städtischen Außendiensten und vor allem aufgrund der Komplexität der Thematik (bestreifende Außendiensteinheit mit hoheitlichen Befugnissen, die deeskalierend und präventiv die Sauberkeit im öffentlichen Raum verbessern soll), wird eine Organisationsuntersuchung durch die Einheit consult.in.M des POR durchgeführt, um die bestmögliche Ansiedlung und Durchführung von WasteWatchern bei der Landeshauptstadt München sicherzustellen. Nach Abschluss der Organisationsuntersuchung wird der Stadtrat in geeigneter Weise über deren Ergebnisse und das weitere Vorgehen informiert.
8. Zusammenfassung
Eine halbjährliche Sperrmüllabholung würde exorbitant hohe Kosten verursachen und bringt auch viele einschlägige Nachteile mit sich. Der AWM betreibt seit vielen Jahren ein System für die Sperrmüllentsorgung (kostenloses Bringsystem an den Wertstoffhöfen und das mit geringen Gebühren beaufschlagte Holsystem durch den Sperrmüllabholdienst), welches bundesweit als optimal bewertet ist. Daneben prüft der AWM aktuell mehrere Maßnahmen, um seinen Service hinsichtlich Sperrmüllentsorgung noch bürgerfreundlicher und haushaltsnäher zu gestalten. Die Einführung einer halbjährlichen Sperrmüllabholung ist daher aus Sicht des AWM nicht angezeigt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.