1 Jahr Bürgerbegehren „Grünflächen erhalten“ 1: Der Stadtrat bekennt sich weiterhin zu den Zielen!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 27.2.2024
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
In Ihrem Antrag Nr.20-26/A 04659 vom 27.2.2024 forderten Sie, der Münchner Stadtrat möge sich auch nach dem Jahrestag des Bürgerbegehrens „Grünflächen erhalten“ dazu bekennen, sich dessen Ziel und Intention verpflichtet zu fühlen.
Begründet hatten Sie Ihren Antrag damit, dass ein Bürgerentscheid laut Gesetz nur ein Jahr Bestand habe und binnen dieser Frist nur durch ein neues Plebiszit geändert werden dürfe. Aus Ihrer Sicht fühlten sich die Mehrheitsfraktionen aber schon im vergangenen Jahr – trotz der Übernahme des Bürgerbegehrens „Grünflächen erhalten“ – meist trotzdem nicht verpflichtet, Grünflächen im großen Stil vor Bebauung und Betonierung zu schützen. Die Verfahren seien oftmals schon zu weit fortgeschritten gewesen, so die Begründung. Daher rufe die Fraktion ÖDP/ München-Liste nun dazu auf, den Bürger*innen ein Signal zu geben, dass der Münchner Stadtrat ihre Forderungen ernst nimmt und auch umsetzt. Das Bürgerbegehren „Grünflächen erhalten“ soll nach Wortlaut des o.g. Antrags künftig noch mehr zur Planungsmaxime werden.
Der Antrag Nr.20-26/A 04659 vom 27.2.2024 wurde zunächst als Dringlichkeitsantrag in die Sitzung der Vollversammlung vom 28.2.2024 eingebracht. Mit Beschluss der Vollversammlung vom 28.2.2024 wurde die Dringlichkeit gegen die Stimmen der Fraktion ÖDP/München-Liste nicht zuerkannt, der Antrag Nr.20-26/A 04659 vom 27.2.2024 ist in der Folge als regulärer Antrag durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bis zum 27.8.2024 geschäftsordnungsgemäß zu erledigen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Nr.20-26/A 04659 vom 27.2.2024 Folgendes mit:
Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 1.3.2023 (Sitzungsvorlage Nr.20-26/V 09071) wurde die Forderung des Bürgerbegehrens „Grünflächen erhalten“ vom Stadtrat übernommen. Ab diesem Zeitpunkt lief für ein Jahr die Bindungswirkung nach Art.18 Abs.14 S.2, Art.18 Abs.13 Satz 2 GO, wonach während dieser Zeit von dem Übernahmebeschluss durch den Stadtrat grundsätzlich nicht abgewichen werden durfte.Zu Ihrem Antrag Nr.20-26/A 04569 vom 27.2.2024 teilen wir Ihnen mit, dass der Intention Ihres Anliegens bereits durch die nachstehenden Ausführungen entsprochen wurde:
Auch wenn der Stadtrat nach Ablauf des Jahres nicht mehr gehindert ist, abweichende Entscheidungen zu treffen, so bleibt die Wirksamkeit eines einem Bürgerbegehren entsprechendem Gemeinderatsbeschluss zunächst, d.h. bis zu einer abweichenden Beschlussfassung, unberührt. Will der Stadtrat von der Übernahme, also seinem Beschluss vom vergangenen Jahr abweichen, muss er dies entsprechend beschließen. Bislang gibt es keinen solchen neuen Beschluss, somit gilt der Stadtratsbeschluss und damit das Stadtratsbekenntnis vom letzten Jahr auch ohne ein erneutes gesondertes Stadtratsbekenntnis per Beschluss wie im Antrag gefordert, weiter.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.