Bezahlbares Wohnen am Candidplatz!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Simone Burger, Christian Köning, Marian Offman, Andreas Schuster, Micky Wenngatz (SPD/Volt-Fraktion) und Paul Bickelbacher, Anna Hanusch, Angelika Pilz-Strasser, Florian Schönemann, Christian Smolka, Sibylle Stöhr, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 7.5.2024
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Der o.g. Antrag vom 7.5.2024 wurde dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung zur federführenden Bearbeitung zugeleitet. Sie beantragen, dass die städtischen Flächen bezüglich ihrer Eignung für eine vorgezogene Wohnbebauung am Candidplatz zu prüfen seien. Außerdem soll festgestellt werden, ob und wie sich ein Wohnbauprojekt realisieren lasse.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten, weil Ihr Anliegen bereits geplant ist.
Zu Ihrem Antrag vom 7.5.2024 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Wie im Antrag richtig angeführt, könnte auf einem Teilbereich des städtischen Grundstücks am Candidplatz gegebenenfalls eine für ein vorgezogenes Wohnbauvorhaben geeignete Fläche vorliegen. Für das Areal ist derzeit ein Bebauungsplanverfahren in Vorbereitung. Im Zusammenhang damit wurde in Zusammenarbeit mit der Münchner Wohnen im April 2024 mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie begonnen. Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie wird die Umsetzbarkeit verschiedener Nutzungen (z.B. Wohnen, Verwaltung, soziale Infrastruktur, Einzelhandel) aus stadtplanerischer Perspektive untersucht. Die dauerhafte Wohnraumschaffung stellt dabei eines der wesentlichen Planungsziele an dieser Stelle dar. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat den Antrag der Fraktionen bzw. die Fragestellung einer vorgezogenen Wohnbebauung bereits in die laufenden Untersuchungen eingebracht und dieser wird im Rahmen der Machbarkeitsstudie geprüft und ggf. eingearbeitet.
Gemäß Stadtratsbeschluss vom 4.7.2018 sind die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie dann in einem Eckdatenbeschluss dem Stadtrat erneut zur Entscheidung vorzulegen. Die gewonnenen Erkenntnisse aus Öffentlichkeitsbeteiligung und Machbarkeitsstudie sollen – nach entsprechender Befassung des Stadtrates – als Basis zur Auslobung eines städtebaulichenund landschaftsplanerischen Wettbewerbs und Vorbereitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Entwicklung der Flächen dienen.
Im Rahmen dieses Beschlusses soll dann auch zu den Ergebnissen der Prüfung eines vorgezogenen Wohnungsbaus berichtet werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.