„Fast Lane“ für ausländische Pflegekräfte – Stand in München
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Michael Dzeba, Alexandra Gaßmann und Professor Dr. Hans Theiss (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 27.6.2024
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 27.6.2024 führten Sie als Begründung aus: „Laut Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder, MdL, haben sich die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für die Anerkennung von ausländischen Pflegekräften durch die Einführung der sogenannten ‚Fast Lane‘ um ein Drittel reduziert, obwohl es deutlich mehr Bewerber als früher gibt. Angesichts des Pflegekräftemangels, auch bei der München Klinik gGmbH, sind dies gute Nachrichten.“
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können – nach Einholen von Beiträgen städtischer Referate sowie Tochtergesellschaften – wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Sind die vom Ministerpräsidenten genannten Effekte bei der Landeshauptstadt München (LHM) angekommen bzw. spürbar? D.h. sind durch die „Fast Lane“ Pflegekräfte mehr und schneller bei der LHM eingestellt worden?
Antwort:
Auskunft des Gesundheitsreferats:
Nach Auswertung der Datenbank durch das Landesamt für Pflege (LfP) mit dem Kriterium „beabsichtigter Arbeitsort München“ ergibt sich seit der Zentralisierung der Verfahren am LfP ab 1.7.2023 folgendes Bild:
767 Anträge auf Anerkennung ihres Berufsabschlusses wurden von ausländischen Pflegekräften gestellt, davon waren 672 Anträge bearbeitungsfähig (d.h. keine Doppelanträge oder Anträge, die noch in der Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern liegen und an diese verwiesen wurden). Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Antragssteller*innen auch noch nach der Antragsstellung für oder gegen eine Tätigkeit in München entschieden haben. Dies kann anhand der vorhandenen Daten nicht abgebildet werden, da eine solche Entscheidung nicht beim LfP angezeigt werden muss, solange die Tätigkeit weiterhin im Freistaat Bayern beabsichtigt ist.Ein Vergleich zu den Vorjahreszahlen ist nicht möglich, da die Datenbank der zuvor zuständigen Anerkennungsbehörde Regierung von Oberbayern nicht über das Auswertungsmerkmal „Berufstätigkeit in der Landeshauptstadt München“ verfügt.
Die beiden städtischen Tochtergesellschaften MÜNCHENSTIFT GmbH sowie München Klinik gGmbH nehmen wie folgt zu Frage 1 Stellung:
Auskunft der MÜNCHENSTIFT:
Da die MÜNCHENSTIFT in den vergangenen Monaten ihre Maßnahmen zur Personalgewinnung auf allen möglichen Kanälen verstärkt hat, hat das Unternehmen die Stellenbesetzungsquote verbessern können. Die MÜNCHENSTIFT verzeichnet aktuell Bewerbungseingänge von potenziellen Mitarbeitenden aus dem Ausland, vorrangig aus EU-Staaten, die bereits den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. In Einzelfällen greift die MÜNCHENSTIFT auf Dienstleister*innen mit dem Schwerpunkt der Akquise ausländischer Pflege- und Pflegefachkräfte zurück und kann daher zur „Fast Lane“ keine Erfahrungen aus erster Hand beisteuern. Die MÜNCHENSTIFT begrüßt die Initiative „Fast Lane“ für ausländische Pflegekräfte dennoch sehr, um dem Bedarf an Mitarbeitenden in der Pflege Rechnung zu tragen, den Arbeitsmarkt weiter zu öffnen und die damit einhergehenden bürokratischen Hürden für Bewerber*innen zu minimieren.
Auskunft München Klinik gGmbH:
Die München Klinik gGmbH (MüK) hat mitgeteilt, dass die „Fast Lane“ bedingt positiven Einfluss auf die Anzahl der ausländischen Pflegekräfte in der MüK hatte, da die Integrationsvorbereitung der aufnehmenden Einheiten (Einsatzbereiche) maßgeblich mitbefördert werden muss und wird. Durch die Digitalisierung der Anerkennungsverfahren im Rahmen der Zentralisierung am LfP seien die verkürzten Bearbeitungszeiten jedoch deutlich sichtbar und die Standardisierung (Einheitlichkeit der einzureichenden Unterlagen, einheitliche Standards für die Anpassungsmaßnahmen, einheitliche und umsetzbare Bescheidstruktur) erleichtere das Anerkennungsverfahren für die MüK.
Das Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen merkt an, dass die Fast Lane begrüßenswert ist und bereits beschleunigende Effekte zeigt. Es bleibt jedoch eine Herausforderung, Anpassungslehrgänge für diejenigen zu finden, deren Abschluss nur teilweise anerkannt wird. Um auch deren Potenziale für Münchner Pflegeeinrichtungen zu erschließen, müsste das Angebot ausgeweitet werden.Die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München) nimmt zur Frage 1 folgendermaßen Stellung: Die vom Ministerpräsidenten genannten Effekte sind in der Stadtverwaltung der LHM nicht angekommen bzw. können auch gar nicht spürbar sein.
Das Bayerische Modell der „Fast Lane“ bezieht sich auf schnellere Anerkennungsverfahren für Pflegefachkräfte (dieses Angebot soll zukünftig auch für Pflegehilfskräfte gelten).
Mit der neuen „Fast Lane“ für Pflegefachberufe wird das Zusammenspiel zwischen der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) und der Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) optimiert.
Konkret bedeutet das für die Alten- und Pflegeheime sowie die Kliniken, dass sie in Zukunft im Rahmen des Beschleunigten Fachkräfteverfahrens nur noch eine Ansprechpartnerin sowohl für die aufenthaltsrechtliche Prüfung als auch im Rahmen des Anerkennungsverfahren haben, nämlich die ZSEF. Die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München) ist nicht für das Anerkennungsverfahren zuständig und wird regelmäßig erst im Rahmen von Visaverfahren durch das Bundesverwaltungsamt eingebunden.
Frage 2:
Wenn ja, wie viele Pflegekräfte, die bei der LHM beschäftigt sind, sind über die „Fast Lane“ eingestellt worden?
Antwort:
Auskunft München Klinik gGmbH:
Die MüK hat mitgeteilt, dass seit dem 1.7.2023 88 Einstellungszusagen an ausländische Pflegekräfte erteilt worden seien; davon hätten bereits 28 Mitarbeitende ihren Dienst angetreten.
Für die Auskunft der MÜNCHENSTIFT siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Welche Bereiche der Verwaltung der LHM außerhalb der Pflege könnten noch von berufsspezifischen „Fast Lanes“ profitieren bzw. wo wäre eine Einführung sinnvoll?
Antwort:
Die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München) nimmt zu Frage 3 folgendermaßen Stellung:Bezugnehmend auf die Antwort in Frage 1 ist klarzustellen, dass die Anerkennungsstellen der ZSEF und KuBB kein organisatorischer Teil der städtischen Verwaltung sind. Der in der Stadtratsanfrage positiv beschriebene Effekt kommt daher nicht unmittelbar bei der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München) an. Eine Einschätzung über den Nutzen und die Erleichterungen der „Fast Lanes“ kann daher nicht abschließend getroffen werden.
Gleichwohl ist festzuhalten, dass die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München) selbst die Vorteile einer Spezialisierung in bestimmten Bereichen erkannt und umgesetzt hat:
So wurde u.a. zum 17.6.2024 im Rahmen der Umorganisation der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München) der Bereich „Pflege“ zentralisiert. Die entsprechenden Anträge werden nun in einem dafür spezialisierten Team bearbeitet. Durch die zentralisierte Bearbeitung und Spezialisierung in diesem Themenbereich wird gewährleistet, dass die Fälle zeitnah und effizient bearbeitet werden und für Arbeitgeber*innen in der Pflege die Kontaktaufnahme zur Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München) erleichtert wird. So kann ein effizienter Beitrag zur Bekämpfung des Pflegenotstands geleistet werden.
Außerdem hat die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München) bereits 2013 eine Spezialisierung für hochqualifizierte Fachkräfte und Sonderaufenthalte vorgenommen, um eine effizientere Antragsbearbeitung zu gewährleisten. In dieser Organisationseinheit wurden neben dem Bereich der Wissenschaft und Forschung noch weitere berufsspezifische Fallgruppen zentralisiert.
So bot sich für den Personenkreis der Selbstständigen und Freiberufler eine gebündelte Bearbeitung in einem Sachgebiet an. Bei diesen Fällen handelt es sich um sehr zeitintensive und aufwändige Prüfungen. Die Sachbearbeitung benötigt die Fähigkeit aus Businessplänen, Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) und Steuerbescheiden, die für die Prüfung notwendigen Daten herauszulesen, für andere zu beteiligende Stellen aufzubereiten, sich in verschiedene Unternehmensformen einzudenken und letztlich eine Prognoseentscheidung zu treffen.
Der Fachbereich für Internationale Studierende, Wissenschaft und Forschung der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München) betreut als Sonder-zuständigkeit ausländische Ärzt*innen, die ihre Qualifikation in Deutschland anerkennen lassen sowieÄrzt*innen, die mit bereits anerkannter Qualifikation berufstätig sein wollen.
Zudem bietet der genannte Fachbereich unter dem Stichwort „Fachberatung Hochschulen, Wissenschaft und Forschung“ ein gesondertes Gruppenpostfach an, welches den Hochschulen und Instituten einen eigenen Kommunikationsweg für Notfälle und allgemeine Anfragen eröffnet. Seit diesem Jahr werden Anfragen in dringenden Anliegen innerhalb von sieben Werktagen beantwortet, allgemeine Anfragen innerhalb von zwei bis drei Wochen.
Schließlich haben im Rahmen des letztgenannten Beratungsangebots bereits einige Vernetzungstreffen mit der TU München, der LMU München und der Max-Planck-Gesellschaft stattgefunden. Diese Treffen werden jährlich ins Leben gerufen und dienen dem direkten und offenen Austausch zwischen den Personal- und Beratungsstellen mit dem Fachbereich.
Seitens des Referats für Arbeit und Wirtschaft ist in diesem Zusammenhang allgemein anzumerken, dass alle weiterführenden Bestrebungen rund um die Beschleunigung der Verfahren innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung vor dem Hintergrund des sich zuspitzenden Fachkräftemangels sehr zu begrüßen sind.
Im Rahmen einer aktuellen Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht und der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung des KVR sowie des Trägerverbundes „Personalsituation Behindertenhilfe“ können über ein gemeinsames Projekt Pflegefachkräfte aus dem Ausland durch eine zentralisierte, beschleunigte Bearbeitung zügig in Beschäftigung kommen.
Eine solche Zentralisierung bzw. Spezialisierung zur beschleunigten Bearbeitung ist für weitere Berufsgruppen wünschenswert, sowohl im Hinblick auf die Fachkräftegewinnung für den Wirtschaftsstandort München im Allgemeinen (z.B. Transport- und Logistikberufe wie Berufskraftfahrer*innen, Berufe im Handwerk und der Industrie) als auch für die Stadt München als Arbeitgeberin im Besonderen. Hier sind beispielsweise die Mangelberufe im sozialen Bereich (z.B. Erziehungspersonal), im technischen Dienst (Ingenieur*innen) oder der IT zu nennen.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.