Das neue Kita-Jahr bringt Verbesserungen für eine besonders belastete Gruppe in der Landeshauptstadt München: Das Referat für Bildung und Sport wird dem Stadtrat im Herbst eine Beschlussvorlage zur Änderung der Satzungen über den Besuch der städtischen Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Häuser für Kinder und Tagesheime vorlegen. Geplant sind unter anderem Veränderungen für Alleinerziehende und Eltern in Schul- beziehungsweise Erstausbildung. Bei der Platzvergabe im Frühjahr 2025 werden sie bessere Chancen auf einen Kita-Platz haben als bisher. Bislang war für die Zusage eines Betreuungsplatzes vor allem die Arbeitszeit der Erziehungsberechtigten ausschlaggebend, sodass oft zwei in Vollzeit arbeitende Elternteile Vorrang hatten vor Alleinerziehenden in Teilzeitbeschäftigung. Als Ausgleich sollen Alleinerziehende daher in Zukunft Bonuspunkte erhalten.
Die neuen Satzungen nehmen aber auch Personensorgeberechtigte in den Fokus, die eine Schulausbildung beziehungsweise eine Erstausbildung absolvieren. Auch diese sollen künftig Bonuspunkte bei der Platzvergabe erhalten, da ihnen unter Umständen große Nachteile entstehen, wenn sie ihre Ausbildung für die Kinderbetreuung länger als geplant unterbrechen müssen und hieraus schlimmstenfalls ein Abbruch ihres Bildungsweges resultiert.
Die Berechnung der Arbeitszeitpunkte erfolgt dabei weiterhin auf Grundlage der Wochenarbeitszeit zuzüglich einer pauschalierten Wege- und Pausenzeit. Der Alleinerziehenden-Bonus von 20 Punkten ermöglicht dabei, dass jedes Kind einer*s halbtags an fünf Wochentagen tätigen Alleinerziehenden Vorrang vor Kindern mit zwei Vollzeit erwerbstätigen Eltern haben wird. Sorgeberechtigte in Schul- oder beruflicher Erstausbildung erhalten einen Bonus von zehn Punkten, die zusätzlich zu den Punkten angerechnet werden, die sich aus den Ausbildungszeiten ergeben.
Alleinerziehende stehen vor enormen Herausforderungen, da sie häufig die alleinige Verantwortung für den Unterhalt und die Organisation ihrer Familie tragen. Diese Situation bringt zahlreiche Belastungen mit sich, darunter ein erhöhtes Armutsrisiko, soziale Isolierung und eine Vielzahl an täglichen Nöten. Die täglichen Aufgaben wie die Haushaltsführung, die Bewältigung von beruflichen Verpflichtungen und die Betreuung und Erziehung der Kinder müssen allein gemeistert werden. Dies führt häufig zu einer Doppel- oder sogar Dreifachbelastung, die viele Alleinerziehende an ihre Grenzen bringt. Die Landeshauptstadt München trägt dieser Belastung mit den Bonuspunkten Rechnung und bietet mit diesem Ausgleich bei der Platzvergabe eine unterstützende Maßnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Auch für den Geschwistervorrang sind in den städtischen Einrichtungen Verbesserungen geplant. Bisher galt dieser erst, wenn ein Geschwisterkind bereits in der Einrichtung betreut wird. Nun soll schon ein bereits aufgenommenes Geschwisterkind, das also mindestens eine Platzzusage hat, für die vorrangige Aufnahme eines weiteren Geschwisterkindes reichen. Das hat den Vorteil, dass im Nachrückverfahren Geschwisterkinder aus Mehr-Kind-Familien schneller aufgenommen werden können, beispielsweise, wenn diese neu nach München gezogen sind. Zum anderen gilt der Bonus auch, wenn beispielsweise Zwillinge nicht gleichzeitig aufgenommen werden können, weil vorerst nur ein Platz frei ist. Die neuen Satzungen sollen nach Stadtratsbeschluss zum 28. Februar 2025 in Kraft treten und wirken sich in den städtischen Einrichtungen direkt auf die Platzvergabe nach dem Anmeldestichtag am 19. März 2025 aus.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Alleinerziehende sind häufig an ihrer Belastungsgrenze und noch dazu meist allein mit ihren Sorgen und Nöten. Daher war es mir ein persönliches Anliegen, dass die Landeshauptstadt diese Menschen noch stärker unterstützt, die Hilfe ja so dringend benötigen. Es ist für sie eine große Erleichterung, dass Alleinerziehende und Eltern in Schul- beziehungsweise Erstausbildung nun durch die Bonuspunkte bei der Kita-Platzvergabe bessere Chancen haben. Unverändert treiben wir den Kita-Ausbau weiter voran.“
Stadtschulrat Florian Kraus: „Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, einen Weg zu finden, um für Alleinerziehende sowie Eltern in Schul- beziehungsweise Erstausbildung die Chancen bei der Vergabe von Betreuungsplätzen zu verbessern. Diese Maßnahme sorgt für mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für eine besonders belasteten Gruppe, die Unterstützung dringend benötigt.“