Seniorenvertretung als Querschnittsaufgabe: Wechsel der Zuständigkeit vom Sozialreferat zum Direktorium
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 12.6.2024
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, die Steuerungsunterstützung für die Seniorenvertretung der Landeshauptstadt München, die bisher an das Sozialreferat angebunden ist, an das Direktorium zu übertragen. Bei der städtischen Anbindung der Seniorenvertretung der Landeshauptstadt München und somit der städtischen Geschäftsstelle des Seniorenbeirats handelt es sich um eine organisatorische Klärung.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art.37 Abs.1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt.
Zu Ihrem Antrag vom 12.6.2024 teile ich Ihnen daher Folgendes mit: Senior*innen bilden eine der Hauptzielgruppen des Sozialreferats. Sie stellen die am stärksten wachsende Bevölkerungsgruppe in München dar. Die Bedarfe dieser Personengruppe werden immer heterogener. Die im Sozialreferat vorhandenen profunden Kenntnisse und die wissenschaftliche Expertise im Bereich Altenhilfe sowie detaillierte Daten über die Bedarfe älterer Menschen in München stellen eine wichtige Grundlage für die Arbeit der Seniorenvertretung dar. Die Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat wird von der Fachabteilung z.B. durch regelmäßige Quartalsbesprechungen und fachliche Inputs intensiviert und fördert die Entwicklung und Abstimmung von bedarfsgerechten Maßnahmen.
Auch das Direktorium spricht sich für den Verbleib der Steuerungsunterstützung beim Sozialreferat aus.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.