Wie entwickelten sich die Gastarife der SWM 2021 und 2022?
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 12.6.2024
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 12.6.2024 führten Sie als Begründung aus: „Wie entwickelten sich die Gastarife der SWM 2021 und 2022? Ende letzten Jahres flatterten bei Hunderttausenden Haushalten in München die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022 ins Haus. Die Nachzahlungen fielen dabei sehr unterschiedlich aus. Während vor allem ärmere Haushalte, wie am Harthof oder im Hasenbergl, Nachzahlungen von bis zu 3.000 Euro zahlen mussten, blieben bei anderen die Kosten niedrig. Hintergrund waren dabei vor allem unterschiedliche Konstellationen der Gaslieferverträge. Gerade Verträge, die sich an Börsendaten orientierten waren besonders teuer.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen hat die Stadtwerke München GmbH wie folgt Stellung genommen:
Vorbemerkung der SWM:
„Gaslieferverträge orientieren sich immer an den Future-Preisen der Großhandelsmärkte. Es gibt also – anders als die Anfragesteller suggerieren – nicht einerseits teure Verträge, die sich an Börsendaten orientieren, und andererseits günstige andere Verträge. Gaspreise bilden sich an den Großhandelsmärkten, also an ,Börsen‘, die benötigt werden, damit Gasproduzenten und Gasabnehmer zu feststehenden Bedingungen zueinander finden. Gaspreise unterscheiden sich vielmehr im Wesentlichen deswegen, weil die Verträge zu unterschiedlichen Zeitpunkten und für unterschiedliche Laufzeiten abgeschlossen werden.“
Frage 1:
Wie hoch war die Zahl der Gasverträge der SWM in München, die jeweils mit Festpreistarif und flexiblen Preistarif (Business EEX) abgeschlossen wurden? (Jeweils Zahlen für die Jahre 2021 und 2022)
Antwort der SWM:
„Die in der Frage verwendeten Begrifflichkeiten ,Festpreistarif‘ und ,flexibler Preistarif‘ sind wie folgt einzuordnen:
Nach Grundversorgungsverordnung gilt die Grundversorgung gesetzlich für Kunden, die Energie zum Verbrauch im eigenen Haushalt kaufen oderfür Gewerbekunden mit kleinem Verbrauch (<10.000 kWh/a). Änderungen der Allgemeinen Preise der grundversorgten Kunden werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Es ist hier weder sinnvoll, von einem ,Festpreistarif‘ noch von einem ,flexiblen Preistarif‘ zu sprechen, da die Preise über einen längeren Zeitraum stabil gehalten werden, bis sie entsprechend der gesetzlichen Regelungen geändert werden.
Alle Kunden, die keine Haushaltskunden sind, gelten dagegen als Geschäftskunden. In solchen Fällen kommen grundsätzlich Business-Verträge zum Einsatz, die größere Liefermengen zum Gegenstand haben und vom Betreiber/Eigentümer der Heizungsanlage mit einem Lieferanten geschlossen werden.
Hierbei sind eine Vielzahl an unterschiedlichen Preismodellen denkbar. Wenn ein Geschäftskunde aufgrund seiner Markteinschätzung einen Festpreisvertrag für eine bestimmte Laufzeit wünscht, orientiert sich der Arbeitspreis an den an der Leipziger Energiebörse EEX veröffentlichen Settlementquotierungen, THE Natural Gas Year Futures, für die jeweiligen Lieferjahre. Der Kunde trägt dabei das Risiko, einen ,günstigen‘ oder ‚teuren‘ Einkaufszeitpunkt erwischt zu haben, was sich naturgemäß erst in der Rückschau ermitteln lässt, da die Preise in der Zukunft steigen oder fallen können.
Wenn ein Geschäftskunde dieses Risiko ausschließen will, wird in der Regel das Produkt M-Erdgas business EEX gewählt, das einen festen Preis immer für ein Quartal vorsieht, während die Preise sodann an die Marktentwicklung angepasst werden und wieder für ein Quartal fest sind. Der Arbeitspreis ermittelt sich in diesem Fall nach einer vertraglich vereinbarten Preisformel, die sich ebenfalls an den an der Leipziger Energiebörse EEX veröffentlichen Settlementquotierungen, THE Natural Gas Quarter Futures, orientiert.
Die Mehrzahl der Kunden der Wohnungswirtschaft hat sich für dieses Produkt entschieden.
Die Anzahl von Verträgen, deren Preismodelle oder deren Preise werden von Lieferanten aus Wettbewerbsgründen grundsätzlich nicht veröffentlicht.“
Frage 2:
Wie groß waren die Gasmengen (in kWh), die die SWM an Vertragspartner in München jeweils mit Festpreistarif und flexiblen Preistarif (Business EEX) geliefert hat? (Jeweils Zahlen für die Jahre 2021 und 2022)
Antwort der SWM:
„Siehe hierzu Frage 1. Differenzierte Gasmengen werden von Lieferanten aus Wettbewerbsgründen grundsätzlich nicht veröffentlicht.“
Frage 3:
Wie hoch war der durchschnittliche Festpreistarif für Erdgas der SWM in München? (Jeweils Zahlen für die Jahre 2021 und 2022)
Antwort der SWM:
„So wie es bei Geschäftskunden nicht einen bestimmten Festpreistarif gibt, da unterschiedliche Laufzeiten und Laufzeitbeginne vorliegen können, kann es auch keinen ‚durchschnittlichen Festpreistarif‘ von Geschäftskunden geben. Wie bekannt, entwickelten sich die Großhandelspreise für Gas aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine dynamisch. Dabei kam es zu nie dagewesenen Verwerfungen auf den Energiemärkten, die beispielhaft durch die THE Settlementquotierungen erläutert seien:“
Frage 4:
Wie hoch war jeweils der höchste und der niedrigste Festpreistarif für Erdgas der SWM in München? (Jeweils Zahlen für die Jahre 2021 und 2022)
Antwort der SWM:
„Preismodelle oder konkrete Preise von Geschäftskunden werden von Lieferanten aus Wettbewerbsgründen grundsätzlich nicht veröffentlicht. Aus oben stehender Grafik ist ersichtlich, dass Geschäftskunden, die einenFestpreisvertrag für eine bestimmte Laufzeit wünschten, diesen je nach Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu sehr unterschiedlichen Preisen abschließen hätten können.“
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.