Reduktion von Lärm- und Schadstoffemissionen durch Fahrbahnmarkierungen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Hans Hammer, Hans-Peter Mehling, Veronika Mirlach, Manuel Pretzl, Sebastian Schall (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER), Roland Hefter, Christian Müller (SPD/ Volt-Fraktion), Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl, Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) und Paul Bickelbacher, Mona Fuchs (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 26.5.2023
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchte ich mich für die gewährte Fristverlängerung bedanken.
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Ihr Antrag zielt auf die Änderung der bestehenden Markierungen auf dem Mittleren Ring ab. Das Mobilitätsreferat trifft als Straßenverkehrsbehörde Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Vollzug der StVO ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art.37 Abs.1 Satz 1 Nr.1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
In Abstimmung mit dem Herrn Oberbürgermeister kann ich Ihren Antrag wie folgt beantworten.
Zur Beurteilung der im Antrag angegebenen Örtlichkeiten und zur besseren Verständlichkeit fanden mit Teilen der antragstellenden Mitglieder des Stadtrates Ortstermine an den genannten Stellen statt. Dabei wurden die Rahmenbedingungen seitens des Fachbereichs aufgezeigt und nach deren Maßgabe diskutiert.
Bei diesem Termin wurde festgestellt, dass eine Übertragung der Erkenntnisse nicht automatisch auf die anderen Örtlichkeiten erfolgen kann, sondern jede Verflechtungsstelle einzeln betrachtet und analysiert werden muss.
Es können folgende Punkte umgesetzt werden:
1. zwischen dem McGraw-Graben und der Candidbrücke (beide Fahrtrichtungen)
Der Mittlere Ring ist an dieser Stelle nicht kreuzungsfrei ausgebaut, sodass eine Vielzahl der Fahrbeziehungen im Bereich der Tegernseer Landstraße und des St.-Quirin-Platzes einem Spurwechsel bedürfen. Da es hier immer wieder zu Unfällen kam, wurde in Fahrtrichtung Nord aus dem McGraw-Graben kommend bereits 2019 die Verkehrssicherheit verbessert, indem neben einer geänderten Markierung eine Hinweistafel angebracht wurde, die die geänderte Spurführung aufzeigt.
In der Gegenrichtung ist dies nicht erforderlich, da sich die Situation anders darstellt und die Unfallhäufigkeit unauffällig ist. Durch eine gleichartige Markierung wie in der Gegenrichtung würde der Spurwechselverkehr unnötig erschwert, da in dieser Fahrtrichtung eine geringere Verkehrsstärke vorhanden ist und im Rahmen der Abwägung somit der jetzige Zustand den aktuellen Bedürfnissen entspricht. Zudem ist keine Verbesserung des Verkehrsflusses durch eine Änderung der Spurführung zu erwarten.
Beim Ortstermin am 2.7.2024 wurde vereinbart, dass die vorhandenen Hinweistafeln zur geänderten Spurführung aus dem Jahr 2018 durch neue Hinweistafeln zur aktuellen Verkehrsführung ausgetauscht werden. Zusätzlich ist eine weitere Verkehrsführungstafel in Höhe des Anwesens Tegernseer Landstraße 187 im Mittelplanum zur nochmaligen Verdeutlichung vorgesehen.
Bei der nächsten Fahrbahnsanierung soll die vorhandene Markierung (Zeichen 296) in Höhe Anwesen 181 (Tankstelle) von jetzt ab der Tankstelleneinfahrt über die Tankstellenausfahrt hinaus verlängert werden.
2. zwischen Candidbrücke und Brudermühltunnel
Auch durch die Bedeutung der Auf- und Abfahrten in diesem Streckenabschnitt im Rahmen des Luftreinhalteplans (Dieselfahrverbot) ist aus Sicht des Mobilitätsreferates und des Polizeipräsidiums eine Änderung der Spurführung nicht umsetzbar. Der Streckenabschnitt zwischen Candidplatz und Brudermühltunnel ist aufgrund fehlender adäquater Ausweichrouten über die Isar im Süden unabhängig von der Schadstoffklassen der Fahrzeuge freigegeben. Es wurde bereits im Jahr 2021 geprüft, ob eine Markierung mit Zeichen 296StVO umgesetzt werden kann. Das Polizeipräsidium hat sich gegen die Anbringung des Zeichens 296StVO ausgesprochen, da keine Verbesserung der Situation erwartet werde.
Im Rahmen des Bereisungstermins wurde die Situation erneut genau beobachtet. Es waren keine verkehrsgefährdenden Situationen ersichtlich,die Maßnahmen nach den strengen Anforderungen der StVO rechtfertigen könnten.
Die Beurteilung gilt für beide Fahrtrichtungen.
Sofern sich künftig Anhaltspunkte z.B. durch Unfälle ergeben, die einer Änderung der Spurführung bedürfen, wird der Streckenabschnitt erneut betrachtet und ggfs. angepasst.
Beim Ortstermin am 2.7.2024 mit Mitgliedern des Stadtrates wurde zudem festgelegt, dass an der Einmündung Gerhardstraße im Mittelteiler der Hauptfahrbahn des Mittleren Rings und der Ortsfahrbahn ein Wiederholungshinweis der bestehenden Beschilderung der Umweltzone inkl. Spurführungshinweis angebracht wird. Zudem wird im Brudermühltunnel auf einer Länge von ca. 80m vor der Ausfahrt Plinganser Straße eine durchgezogene Linie markiert, um zu verhindern, dass die Abbiegespur zum Geradeausfahren genutzt wird, um erst kurz vor der Abzweigung wieder auf die Hauptfahrbahn zu wechseln.
3. zwischen dem Brudermühl-, dem Heckenstaller- und dem Luise-Kiesselbach-Tunnel in beiden Fahrtrichtungen
Nach Beobachtung der Verkehrssituation vor Ort mit der Polizei und der begrenzten Strecke zwischen der Ausfahrt aus dem Brudermühltunnel, der Zufahrt von der Plinganserstraße und der Ausfahrt in Richtung Passauerstraße wurde in Folge des Austausches mit den Stadtratsmitgliedern am 2.7.2024 in Fahrtrichtung West/Nord eine Änderung der bestehenden Fahrbahnmarkierung mittels Zeichen 296 auf ca. 80m durchgeführt.
In Fahrtrichtung Ost/Süd kann aufgrund der Verflechtungsbereiche zwischen Auffahrt von der Passauerstraße, der Abfahrt zur Plinganserstraße sowie der Ausfahrt nach Thalkirchen und den beschränkten Platzverhältnissen keine geänderte Spurführung umgesetzt werden.
Auch diese Streckenabschnitte werden selbstverständlich weiterhin beobachtet und ggfs. zur Verbesserung der Verkehrssicherheit angepasst.
4. Optimierung der Zufahrt zum „Mittleren Ring“ von der Ungererstraße
Von der Ungererstraße führen zwei Fahrspuren in Fahrtrichtung Ost auf den Mittleren Ring. Nach dem Kurvenbereich verringert sich diese auf eine Spur, welche auf die zwei Fahrspuren des Mittleren Rings führt. Gleichzeitig ist die Spur auch die Ausfahrt zur Biedersteiner Straße bzw. ins Wohngebiet Schwabing.
Auch hier wurde bei einem Ortstermin mit dem Vertreter des Polizeipräsidiums der Verkehrsfluss beobachtet. Es konnte nicht erkannt werden, dasssich zwingender Anpassungsbedarf ergibt und sich durch die Änderung der Spurführung hier Verbesserungen für den Verkehrsfluss ergeben würden. Das Mobilitätsreferat wird jedoch die Hinweisbeschilderung zur Spurführung erneuern und so die Situation für die auffahrenden Verkehrsteilnehmenden verbessern.
5. Optimierung der Zufahrt zur BAB A8 (Süd) vom Innsbrucker Ring
Die Kreuzung des Mittleren Rings bei der Auffahrt zur BAB A8 in Ramersdorf ist aufgrund von Unfallhäufungen bereits bei der Unfallkommission in Bearbeitung.
Durch den zuständigen Fachbereich wurde geprüft, wie sich die Leistungsfähigkeit an der LSA 254 aufgrund des Antrags ändern würde. Zur Kompensation der fehlenden Linksabbiegespur gemäß dem StR-Antrag am Knoten Ottobrunner Str./Innsbrucker Ring sollte diese an der LSA 252 Bad-Schachener-Str./Innsbrucker Ring durch eine neu entstehende Linksabbiegespur aufgefangen werden. Ausgehend von sonst gleichbleibender Verkehrsströme wurde ermittelt, dass sich die Leistungsfähigkeit der LSA 252 Bad-Schachener-Str./Innsbrucker Ring durch die Spurreduktion (Umwandlung von jeweils einer Spur des geradeausfahrenden Verkehrs in der Hauptrichtung zu jeweils einer Linksabbiegespur) sowie durch das Hinzufügen einer eigens signalisierten Linksabbiegerphase (notwendig, da Unfallprävention) und der dadurch entstehenden Reduzierung der bestehenden Freigabezeiten, um ca.25%-40%, je nach betrachtetem Wertepaar verringert.
Aufgrund dieser Prüfung und der daraus resultierenden Auswirkungen auf den gesamten östlichen Mittleren Ring kann eine Reduzierung der Linksabbiegespur am Knoten Ottobrunner Straße und Innsbrucker Ring aus Sicht des Mobilitätsreferates und des Polizeipräsidiums nicht erfolgen.
Im Rahmen der Unfallkommission ist zur Verbesserung der Situation vorgesehen, eine Spurführungstafel am Innsbrucker Ring im Vorgriff auf die Schilderbrücke zu errichten (derzeit in Bau). Zudem wurden auf den Fahrstreifen 1 und 2 Piktogramme mit „Autobahn-Symbol“ und „2R“ markiert (südlich der Kirchseeoner Str. sowie nördlich der Ramersdorfer Str. wiederholt). An der Schilderbrücke wird zudem ein „2R“ über dem rechten Pfeil angebracht. Im Rahmen der zuletzt stattgefundenen Fahrbahnsanierung wurde die durchgezogene Linie zwischen den Abbiegespuren zur Ottobrunner Str. und den beiden Spuren des Mittleren Rings bis in Höhe des Anwesens Innsbrucker Ring 152 verlängert.Zusammenfassend kann den im Antrag geforderten Maßnahmen nur teilweise nachgekommen werden. Dies ist insbesondere wegen der strengen Anforderungen der StVO und nicht zu erwartenden Verbesserungen im Verkehrsfluss wegen erschwerter Verständlichkeit und Klarheit der Regelung, die auch wegen begrenzter Platzverhältnisse nicht gewährleistet werden kann, begründet. Die in den erfolgten Terminen besprochenen Örtlichkeiten werden entsprechend der Festlegungen optimiert.
Ich bitte um Kenntnisnahme und Verständnis und gehe davon aus, dass der Antrag damit erledigt ist.