Aufgrund der aktuellen gesellschaftspolitischen Entwicklungen stellen das Referat für Bildung und Sport und die Fachstelle für Demokratie die „Handreichung zur Demokratiebildung“ aus dem Jahr 2019 den Münchner Schulen erneut zur Verfügung. Auch mit Blick auf den bevorstehenden 27. Januar, den Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, soll damit die Bedeutung der Demokratiebildung nochmals unterstrichen werden.
Demokratiebildung ist ein wichtiger Bestandteil des ganzheitlichen Bildungsansatzes, der an den städtischen Schulen verfolgt wird. Zu diesem gehört neben der Vermittlung von Wissen auch die Persönlichkeitsbildung. Die aktuellen gesellschaftspolitischen Entwicklungen sowie die zunehmende Verbreitung von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und demokratiegefährdenden Inhalten verdeutlichen, wie wichtig die Vermittlung demokratischer Werte in der schulischen Bildung ist. Lehrkräfte stehen dabei in einem Spannungsfeld zwischen der im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) verankerten parteipolitischen Neutralitätspflicht einerseits und andererseits den in der Bayerischen Verfassung festgelegten Bildungszielen, beispielsweise der Achtung vor der Würde des Menschen, sowie der Notwendigkeit, sich angesichts aktueller gesellschaftspolitischer Debatten klar im Geiste der Demokratie zu positionieren.
Die neu aufgelegte „Handreichung zur Demokratiebildung“ soll daher die Pädagog*innen in ihrem Erziehungsauftrag unterstützen. In der Handreichung werden praktische Fälle aus dem Schulalltag geschildert, etwa wenn eine Lehrkraft von Schüler*innen gefragt wird, welche Partei sie wählt. Oder wie eine Lehrkraft darauf reagieren kann, wenn ein Vertreter einer Partei den Nationalsozialismus als „eine Randnotiz“ der Geschichte bezeichnet. Diese Sachverhalte werden rechtlich eingeordnet, und wirkungsvolle (pädagogische) Handlungsmöglichkeiten werden erläutert. Nach der erstmaligen Veröffentlichung im Jahr 2019 wurden in Rückmeldungen von Lehrkräften insbesondere diese Beispiele als hilfreich für den Schulalltag bewertet. Städtische Lehrkräfte, auch darauf wird in der Handreichung verwiesen, können bei Bedarf auch Rechtsschutzhilfe von der Stadt München erhalten – etwa wenn eine Lehrkraft wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Neutralitätspflicht auf Online-Plattformen oder in Social Media namentlich genannt und/oder beleidigt wird und es damit zu einer Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet kommt. Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Die gesellschaftspolitische Situation, in der wir uns aktuell befinden, zeigt es deutlich: Wir müssen unsere demokratischen Grundwerte aktiv verteidigen. Unsere Schulen sind der Ort, an dem wir Kinder und Jugendliche am besten erreichen und für die elementaren Werte unserer Verfassung sensibilisieren können. Deshalb ist es mir ein sehr wichtiges Anliegen, dass wir unsere städtischen Lehrkräfte mit der ‚Handreichung zur Demokratiebildung‘ dabei unterstützen, bei schwierigen Fragen die richtigen Antworten zu finden und Haltung zu zeigen.“ Stadtschulrat Florian Kraus: „Demokratiebildung an unseren Schulen ist ein zentrales Handlungsfeld im Referat für Bildung und Sport – und mir auch persönlich besonders wichtig. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass es dabei auf die täglich gelebte Praxis ankommt. Daher wollen wir die Lehrkräfte an unseren städtischen Schulen hier aktiv unterstützen und ihnen anhand von ganz konkreten Beispielen aus Alltagssituationen Handlungssicherheit geben und sie dadurch ermutigen, demokratiefeindlichen Positionen aktiv entgegenzutreten.“
Die „Handreichung für Städtische Lehrkräfte zur Demokratiebildung der Münchner Schüler*innen“ ist abrufbar unter muenchen.de/demokratiebildung.