Schüler- und Studentenermäßigung in München Bäder
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 8.3.2024
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Sie beantragen, bei Vorlage eines Schüler- bzw. Studentenausweises eine Ermäßigung der Gruppe A bei den Eintrittspreisen der M-Bäder zu gewähren.
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Festlegung der Eintrittspreise für die M-Bäder fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der SWM. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Wir haben die SWM um Stellungnahme gebeten, die wir Ihnen im Wortlaut wiedergeben dürfen:
„Die SWM Bäder haben den Anspruch, allen Münchner Bürger*innen, München-Besucher*innen und insbesondere Familien einen Ort zur Entspannung, zur sportlichen Betätigung und zum Schwimmen lernen zu bieten. Wichtig ist den SWM dabei, dass sich jede*r den Eintritt in die Bäder leisten kann.
Bei der Festlegung der Eintrittspreise für die M-Bäder wird daher in besonderem Maße darauf geachtet, ein sozial ausgewogenes, aber auch leistungsorientiertes Eintrittspreissystem zu schaffen. Die Eintrittspreise orientieren sich an sozialen Kriterien. Die Ermäßigungsgruppen A für Einzel- und Tageskarten sowie B für Monatskarten spiegeln dies wider.
Zur Einordnung: Im Schnitt zahlt eine Kundin bzw. ein Kunde aktuell ca. 6,35 Euro für den Eintritt in ein SWM-Hallen- bzw. Kombibad. Für einen kostendeckenden Betrieb müssten die SWM allerdings durchschnittlich rund 17,56 Euro pro Schwimmbadbesuch ansetzen. Einen überwiegenden Anteil der Kosten tragen die SWM somit selbst und geben diesen nicht an die Kund*innen weiter. Details zu den Preisbestandteilen und Zuschüssen können Sie der beigefügten Grafik entnehmen.
Die aktuelle Tarifstruktur, einschließlich der Einführung des günstigen Kurzschwimmen-Tarifs Anfang 2022, wird laufend an die Kundenwünsche angepasst.
Wir verstehen das Anliegen, Studierenden und Auszubildenden ebenfalls eine Ermäßigung zu gewähren. Allerdings ist die Gewährung weiterer Vergünstigungen, wie die Aufnahme von Studierenden in die Ermäßigungsgruppen, aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar. Die bestehenden Ermäßigungen für Kinder, Jugendliche, Senior*innen sowie Inhaber*innen des München-Passes sind sorgfältig kalkuliert, um ein nachhaltiges und wirtschaftlich tragbares Angebot sicherzustellen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aufgrund dieser Erwägungen derzeit keine zusätzlichen Ermäßigungen für Studierende und Auszubildende eingeführt werden können.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.