Genau 281 Vereine mit insgesamt 379.978 Mitgliedern wurden dieses Jahr mit der Sportbetriebspauschale unterstützt. Zudem bekamen 138 Vereine mit insgesamt 306.177 aktiven Mitgliedern einen Unterhaltszuschuss ausbezahlt (Überschneidungen mit der Sportbetriebspauschale sind möglich). Diesen können Vereine beantragen, wenn sie eigene Sportanlagen betreiben und somit schlechter gestellt sind als Vereine, die ihren Betrieb in städtischen Anlagen abhalten können. Da neben den Vereinsmitgliedern auch zahlreiche weitere Sportler*innen die Anlagen der Vereine nutzen, wird im Ergebnis auf den vereinseigenen Sportstätten ein großer Teil der sporttreibenden Bevölkerung Münchens erreicht. Beide Förderungen erreichen damit den größten Teil der aktiven Sportler*innen in München.
Sportbürgermeisterin Verena Dietl: „Eine vielfältige Vereinslandschaft ist elementar für das Funktionieren unserer Stadtgesellschaft. Ich bin froh, dass wir auch dieses Jahr wieder mit der Betriebspauschale und dem Unterhaltszuschuss die gute, sehr oft ehrenamtliche und für uns als Stadt so wichtige Arbeit der Münchner Sportvereine unterstützen können.“ Sportreferent Florian Kraus: „Beide Pauschalen sind wichtig für die langfristige Planungssicherheit der Vereine. Mit den überarbeiteten Sportförderrichtlinien haben wir auch die Kriterien angepasst – so dass nun unter anderem noch gezielter der Mädchen- und Frauensport finanziell profitiert.“
Mit der Sportbetriebspauschale fördert die Landeshauptstadt München nach den vom Stadtrat erlassenen Sportförderrichtlinien alle wesentlichen Aufgaben, die im „Alltagsgeschäft“ eines Sportvereins anfallen. Hierzu gehören insbesondere die Beschäftigung von Personal (Übungsleiter*innen, hauptamtliche Angestellte), Sachaufwendungen aller Art (Sportartikel, Büroausstattung, Geschäftsaufwand) und die Beschaffung von Dienstleistungen (Reise- und Unterbringungsmöglichkeiten für Sportler*innen). Seit diesem Jahr gelten dabei neue Sportförderrichtlinien, die entsprechenden Überarbeitungen hatte der Stadtrat letztes Jahr beschlossen. Ein Schwerpunkt bei der Überarbeitung der Sportförderrichtlinien lag auf dem Abbau geschlechterbezogener Benachteiligungen im Sport. So wurden die Richtlinien im Hinblick auf Geschlechtergerechtigkeit und die Förderung von Mädchen und Frauen im Sport verbessert.