Ersatzwohnraum Karlingerstraße
Anfrage Stadtrat Alexander Reissl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 24.7.2024
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 24.7.2024 haben Sie gemäß §68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister Reiter gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Die ehemalige Siedlung der Neuen Heimat an der Karlingerstraße, in den achtziger Jahren von der Stadt erworben, jetzt Münchner Wohnen, wird durch moderne Wohnbauten ersetzt. In der Öffentlichkeit wird immer wieder das Thema Ersatzwohnraum für die ehemaligen Mieter angesprochen.“
In diesem Zusammenhang haben Sie folgende Fragen:
Frage 1:
Wurde allen Mietern mit unbefristeten Mietverträgen Ersatzwohnraum angeboten?
Antwort:
Ja. Jeder Mietpartei mit einem unbefristeten Mietvertrag, die Bedarf an Ersatzwohnraum im Rahmen einer Einzelberatung bei der Münchner Wohnen angemeldet hat, wurde Ersatzwohnraum angeboten. In den Mieter*inneneinzelberatungen wurde jeder Mietpartei Ersatzwohnraum mehrfach über einen längeren Zeitraum proaktiv angeboten.
Frage 2:
War der Bezug von Ersatzwohnraum abhängig von aktuellen Benennungen durch das Wohnungsamt (Dringlichkeit)?
Antwort:
Auch für von Abbruch betroffene Mieter*innen, die in eine andere Wohnung umziehen, gelten die Vergaberichtlinien der Landeshauptstadt München. Daher ist für den Bezug von Ersatzwohnraum im öffentlich geförderten Wohnungsbestand die Benennung und Bestätigung durch das Amt für Wohnen und Migration erforderlich. Für den Bezug von freifinanziertem Wohnraum ist eine Benennung nicht erforderlich.
Frage 3:
Wie viele Mieter mit unbefristeten Mietverträgen haben von der GWG/ Münchner Wohnen keinen Ersatzwohnraum angeboten bekommen?
Antwort:
Keine. Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 4:
Wie viele Mieter mit unbefristeten Mietverträgen haben angebotenen Ersatzwohnraum nicht angenommen?
Antwort:
Regelmäßig werden Angebote für Ersatzwohnraum durch etliche Mietparteien abgelehnt. Jedoch konnte – teilweise nach mehreren Angeboten – für jede Mietpartei der passende Ersatzwohnraum gefunden werden.
Frage 5:
Welche Gründe für die Nichtannahme (Frage 4) wurden genannt?
Antwort:
Gründe für Absagen sind vielfältig und individuell. Beispiele für Absagegründe sind: Das Gebäude gefällt nicht; der Grundriss der als Ersatz angebotenen Wohnung gefällt nicht; es gibt keinen Balkon; die Lage der Wohnung passt nicht (hierunter fallen z.B. die Entfernung zu Kindergarten/ Schule/Arbeit/Nachbarschaft oder die Nähe zum ÖPNV) oder der künftige Mietpreis ist zu hoch. Einige der Mietparteien möchten auch erst noch abwarten.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.