Münchens gefährlichster Schulweg – Papinstraße endlich herrichten!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 3.4.2023
Antwort Kommunalreferat:
Mit Ihrem o.g. Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München (LHM), Kommunalreferat (KR), auf, schnellstens in Kaufverhandlungen mit der Deutschen Bahn (DB) über einen Erwerb der Papinstraße und Am Bahnsportplatz einzutreten und beide Straßen nach dem Kauf schnellstmöglich erstmalig herzustellen.
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art.37 Abs.1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Eine Verlängerung der Frist zur Beantwortung des Antrags wurde beantragt, zuletzt bis zum 31.8.2024.
Zu Ihrem Antrag vom 3.4.2023 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Das KR ist Immobiliendienstleister für Bedarfe der LHM und erwirbt in der Regel nach entsprechender Bedarfsanforderung der zuständigen Fachreferate die benötigten Flächen.
Im Falle der beiden vorgenannten Straßen hat das KR deshalb das Baureferat (BAU) und das Mobilitätsreferat (MOR) um Stellungnahme und ggf. Übersendung eines Erwerbsauftrags gebeten.
Lt. Mitteilung des BAU sind derzeit die rechtlichen Voraussetzungen für einen Grunderwerbsauftrag an das KR nicht gegeben, da in dem vorgenannten Bereich weder ein Bebauungsplan noch gültige Straßenbegrenzungslinien vorhanden sind. Deshalb bedürfe es als Basis für einen Grunderwerbsauftrag eines Grundsatzbeschlusses des MOR.
Wie in Ihrem Antrag richtig ausgeführt wird, befindet sich die Papinstraße derzeit im Eigentum der DB, weshalb die Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich von dieser zu gewährleisten ist.Grundsätzlich verläuft entlang der Papinstraße einseitig eine Gehbahn, die allerdings in Teilen sehr schmal oder zum Teil nicht befestigt ist. Im südlichen Abschnitt befindet sich ein Bereich von ca. 40 Metern ohne vorhandene Gehbahn am Fahrbahnrand.
Bei mehreren Ortsterminen durch Vertreter*innen der Schulwegsicherheit des MOR zur schulrelevanten Zeit, letztmalig am 5.7.2024, konnten zu keiner Zeit, weder zwischen Kfz-Verkehr und Zufußgehenden und Radfahrenden noch zwischen Zufußgehenden und Radfahrenden, Gefahrensituationen festgestellt werden. Das Verkehrsverhalten war von Vernunft und gegenseitiger Rücksichtnahme geprägt, das Kfz-Verkehrsaufkommen (28 Kfz) war insgesamt über die gesamte Stunde (7-8 Uhr) gleichmäßig verteilt. Die Aussage im Stadtratsantrag, dass es sich hier um einen besonders gefährlichen Schulweg handelt, kann daher vom MOR nicht bestätigt werden. Das Unfallgeschehen in der Papinstraße ist unauffällig, insbesondere Unfälle mit Schulkindern sind keine bekannt.
Unabhängig davon sieht das MOR einen wertvollen Beitrag und Gewinn für mehr Verkehrssicherheit darin, wenn auf der gesamten Länge der Papinstraße durchgehend bauliche Gehbahnen vorhanden wären. Dies käme nicht nur Schüler*innen, sondern allen Zufußgehenden, insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen, Senior*innen, Kleinkindern und Eltern mit Kinderwägen zugute. Um Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten der LHM als Straßenverkehrsbehörde und Straßenbaulastträger dauerhaft sicherzustellen, wäre es aus Sicht des MOR vorteilhaft, die Papinstraße zu erwerben.
Als Problem stellt sich hier allerdings dar, dass beide Straßen stark altlastenbelastet sind und seitens BAU nur altlastenfreie Flächen in den Unterhalt übernommen werden. Die DB ist allerdings nach derzeitigem Stand nicht zu einer Altlastensanierung bereit. Die Forderung nach Altlastenfreiheit und ordnungsgemäßer Herstellung vor Übernahme ist eine städtische Standardforderung. Maßgebend ist die ressourcenschonende Verwendung von städtischen Finanzmitteln. Grundsätzlich unterstützt das MOR gern die Forderung des BAU zu einer altlastenfreien Übergabe und sieht davor keinen Anlass für einen Grundstückskauf, wenn die verkehrlichen Ziele durch den Grundstückseigentümer DB umgesetzt werden.
Das MOR hat sich aktuell mit einem Schreiben an die DB gewandt, um die Erfüllung der Sicherungspflicht und entsprechende Maßnahmen, wie z.B. Herstellung barrierefreier Gehwege entlang der Papinstraße, anzuregen und einzufordern. Sollte letzteres nicht möglich sein, können Erwerbsver-handlungen mit der DB aufgenommen werden, wenn sich seitens der DB eine Lösung abzeichnet, dass die Übernahme der Papinstraße und Am Bahnsportplatz ohne finanzielle Risiken für die LHM erfolgen kann. In diesem Fall würde das BAU dem KR einen entsprechenden Erwerbsauftrag erteilen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.