MTTC Iphitos e.V. & Münchner Sportförderung: In welchem Umfang stellt der MTTC Iphitos e.V. seine Anlage dem Münchner Schulsport zur Verfügung?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 7.6.2024
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihre Anfrage vom 7.6.2024 nehme ich Bezug.
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
In welchem Umfang stellt der MTTC Iphitos e.V. seine Anlage dem Münchner Schulsport zur Verfügung? Falls die Anlage nicht für den Münchner Schulsport nutzbar ist, gibt es stattdessen andere Verabredungen mit dem Verein oder vereinbarte Nutzungen durch Dritte analog zu den Bezirkssportanlagen? Wurde überprüft, ob das Studentenwerk die ihnen überlassenen Plätze aktuell nutzt?
Antwort:
Der MTTC Iphitos München e.V. hat bereits in der Vergangenheit Zuschüsse zu Investitionen in seine Sportanlage erhalten. Zuletzt war dies 2022 für den Bau einer Traglufthalle der Fall. Der Zuschussbescheid enthält gemäß § 7 Abs. 10 der Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt München eine Mitbenutzungsregelung für die umliegenden Schulen, sodass die grundsätzliche Möglichkeit zur Nutzung durch den Schulsport besteht. Diese Möglichkeit wurde in den letzten Jahren jedoch von den umliegenden Schulen nicht wahrgenommen.
Das Studierendenwerk nutzt die Anlage des MTTC Iphitos nach eigener Auskunft nicht.
Frage 2:
Ist dem Referat für Bildung und Sport bekannt, dass zur Aufnahme in den Verein zwei Mitglieder als Referenz in den Aufnahmeantrag eingetragen werden müssen? Wie ist das mit der allgemeinen Zugänglichkeit für alle Münchner*innen zum Sportangebot des MTTC Iphitos vereinbar.
Antwort:
Eine hier zu prüfende Fördervoraussetzung nach §1 Abs. 3 der Sportförderrichtlinien ist die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes. Durch die Forderung zweier Mitglieder als Referenz als Aufnahmekriterium sieht das Referat für Bildung und Sport den Schutzbereich des Allgemeinen Gleichstellungsgrundsatzes allerdings nicht betroffen. Das Referat für Bildung und Sport sieht diese Voraussetzung als im Rahmen der Vereinsautonomie gerechtfertigtes Vorgehen.
Frage 3:
Wurde die Verhältnismäßigkeit der Mitgliedsbeiträge und der Aufnahmegebühr in Bezug auf die Münchner Sportförderrichtlinien überprüft.
Antwort:
Die Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge und die Aufnahmegebühr ist Teil der Vereinsautonomie. Die Sportförderrichtlinien machen hier – insbesondere in den Fördervoraussetzungen – keine Vorgaben hinsichtlich der Beitragshöhe.
Frage 4:
Wie schätzt das Referat für Bildung und Sport die Auswirkungen des umbaubedingten Wegfalls von bis zu acht Tennisplätzen für den Breitensport in München ein?
Antwort:
Da noch keine endgültige Planung vorliegt, kann noch nicht beurteilt werden, wie viele Plätze tatsächlich wegfallen. Wie und ob diese kompensiert werden könnten, wird ebenfalls Teil der Folgegespräche sein.
Frage 5:
Welche Informationen hat das Referat über Treffen zwischen dem MTTC Iphitos und dem Oberbürgermeister sowie über evtl. Mitgliedschaft des Oberbürgermeisters oder seinem engen familiären Umfeld bei MTTC Iphitos?
Antwort:
Dem Referat für Bildung und Sport liegen hierzu keine Informationen vor.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.