Unser „Mobilitätswende“- Referat nutzt Handlungsspielräume konsequent aus
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 21.9.2023
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie die Ausnutzung aller Handlungsspielräume Richtung Mobilitätswende, die sich aus den Neuerungen im technischen Regelwerk der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) ergeben, insbesondere des neu erschienenen Regelwerks „E Klima 2022“.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 21.9.2023 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Beschäftigten des Mobilitätsreferat sind im beständigen Prozess der Fort- und Weiterbildung. Daher finden aktuelle Regelwerke der FGSV wie die E-Klima 2022 Anwendung. Das Mobilitätsreferat begrüßt ausdrücklich die E-Klima 2022, insbesondere hinsichtlich der Aspekte der Gesamtabwägung über alle Verkehrsträger hinweg und der Priorisierung des Umweltverbundes bei der Bemessung von Verkehrsanlagen.
Die E-Klima 2022 der FGSV reiht sich als R 2-Richtlinie in die Veröffentlichungen der FGSV ein. In der Hierarchie steht diese R2-Richtlinie hinter den R1-Richtlinien (z.B. RASt 06), aber über den Wissensdokumenten (W 1 und W 2). Eine R 2-Richtlinie ist stets innerhalb der FGSV abgestimmt und wird als Stand der Technik von der FGSV zur Anwendung empfohlen. In der Gesamthierarchie sind Gesetze und Rechtsnormen/Verordnungen und dazugehörige Verwaltungsvorschriften (z.B. StVO und Verwaltungsvorschriften dazu) den Regelwerken übergeordnet. Die E Klima 2022 selbst kann grob in zwei Bereiche geteilt werden:
-Handlungsfelder (im ersten Teil der E Klima 2022, Abschnitt 3)
-Steckbriefe (Anhang zur E Klima 2022)
Die beiden Handlungsfelder „Prozess/Bewertung“ und „Entwurf/Betrieb“ werden im MOR schon seit seiner Neugründung berücksichtigt. Die dort aufgezählten Punkte sind z.B. in den Beschlüssen Bürgerbegehren Radentscheid und Altstadt-Radlring (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 15585) alsauch in der Mobilitätsstrategie 2035 (Sitzungsvorlagen Nr. 20-26/V 03507) sowie den zugehörigen Teilstrategien verankert.
In den Steckbriefen werden anhand der einzelnen Richtlinien Möglichkeiten zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen aufgezählt. Beispielsweise werden im Steckbrief zur Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) Maßnahmen zur „Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs und zur sicheren Führung des Fußgänger- und Radverkehrs“ neben weiteren Maßnahmen aufgezählt. Die ÖPNV-Priorisierung wird seit 1991 stadtweit umgesetzt, die sichere Führung des Fuß- und Radverkehrs ist nach den Bürgerbegehren von 2019 noch deutlicher in den Fokus gerückt und wird in allen Planungen des MOR entsprechend berücksichtigt.
Wir sehen uns hier durch die E Klima 2022 bestätigt. Mit den Erfahrungen aus unseren Projekten wissen wir, dass die Ziele der E Klima 2022 bereits heute vom MOR in der Planung beachtet und umgesetzt werden. Vorbehalte gegenüber der E Klima 2022 gibt es von unserer Seite daher nicht.
Wir stellen jedoch immer wieder einen Zielkonflikt bei der E Klima-Forderung, den ÖPNV, Fuß- und Radverkehr gleichzeitig zu fördern, fest. Anhand verschiedenster Projekte sehen wir, dass die Umwandlung von KFZ-Spuren hin zu einer sicheren Radinfrastruktur tatsächlich zu Lasten des ÖPNVs (hier Busse auf KFZ-Fahrbahnen) gehen kann, da die Linienbusse der MVG im KFZ-Stau verbleiben. Auch die Forderung „gute QSV (Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs) für Fuß/Rad“ bei gleichzeitiger niedriger „QSV KFZ“ ist wegen der gleichzeitigen Grünphase dieser Verkehrsarten theoretischer Natur. Insofern braucht es bei der angestrebten Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbunds stets Kompromisse.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.