Sicherstellung der Busbeförderung für Kinder mit besonderem Förderbedarf an Münchner Förderzentren
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 18.9.2024
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag zur dringlichen Behandlung vom 18.9.2024 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag fordern Sie, dass die Landeshauptstadt München umgehend Maßnahmen ergreift, um die Beförderung aller Kinder mit besonderem Förderbedarf, die auf den Bustransport angewiesen sind, sicherzustellen. Bis zur vollständigen Wiedereinrichtung der Buslinien beantragen Sie, dass Übergangslösungen, wie die Bereitstellung von Taxis, eingeführt werden, um den Schulweg und den Weg zu den heilpädagogischen Tagesstätten zu gewährleisten, sowie die Schulfamilien schnellstmöglich zu informieren.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
1. Vorbemerkung
Insgesamt gibt es in der Landeshauptstadt München Stand heute 1.454 Schüler*innen an sonderpädagogischen Förderzentren, die Anspruch auf Beförderung im freigestellten Schüler*innenverkehr haben. Schulartübergreifend werden insgesamt ca. 3.500 Münchner Schüler*innen im freigestellten Schüler*innenverkehr befördert.
Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) und das Referat für Bildung und Sport (RBS) regeln die Organisation der Beförderung im freigestellten Schüler*innenverkehr im sogenannten Münchner Schulbusorganisationsvertrag. Der Prozess sieht vor, dass das RBS den Bedarf beförderungsberechtigter Schüler*innen an die MVG meldet – Grundlage ist hier das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKfrG). Die folgenden Prozessschritte – europaweite Ausschreibung der Schulbuslinien, Vergabe der Lose sowie Einteilung der Streckenführung – liegen bei der MVG.Auch in diesem Jahr wurden alle Beförderungsleistungen im freigestellten Schüler*innenverkehr seitens der MVG regulär europaweit ausgeschrieben. Leider konnten nicht alle Fahrleistungen vergeben werden, da für einige Lose keine Angebote eingingen. Nach Auskunft der MVG leidet der Markt für die Schulbusleistungen aktuell wie die gesamte Busbranche unter dem anhaltenden Fachkräftemangel.
Trotz mehrfacher Ausschreibung konnten zunächst 45 von 188 Linien nicht vergeben werden. Schulartübergreifend führte das dazu, dass die MVG das RBS Mitte August über die fehlende Beförderung von rund 520 Schüler*innen informierte.
Das RBS hat sofort nach Bekanntwerden der Situation das Krisenmanagement übernommen.
Unter Hochdruck ist es dem RBS gelungen, durch Akquise bei den Unternehmern, durch Routenanpassungen und auch durch den Einsatz von Taxis bis zum ersten Schultag beziehungsweise innerhalb der ersten Tage nach Schulbeginn die Beförderung von insgesamt rund 420 der ehemals 520 Schüler*innen zu organisieren.
Mit dem 23. September konnte das RBS die Versorgung von weiteren 46 Schüler*innen erreichen, so dass nunmehr 470 Schüler*innen der ehemals 520 Schüler*innen befördert werden. Außer den Mathilde-Eller-Schulen konnten Lösungen für alle betroffenen sonderpädagogischen Förderzentren gefunden werden.
Alle Bemühungen des RBS und der MVG richten sich derzeit auf die Organisation der verbliebenen nicht beförderten Schüler*innen.
2. Situation Mathilde-Eller-Schule
Nach aktueller Sachlage werden bei den Mathilde-Eller-Schulen 44 Schüler*innen auf dem Hinweg und 32 Schüler*innen auf dem Rückweg noch nicht befördert. Ein Unternehmen hat aber bereits gegenüber dem RBS zugesichert, voraussichtlich in der zweiten Oktoberwoche zusätzliche Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen, um damit weitere vier von insgesamt neun fehlenden Buslinien abzudecken. Mit Blick auf die dann verbleibenden fünf offenen Schulbuslinien arbeitet derzeit die MVG mit Hochdruck an einer Lösung.
Am 25.9.2024 fand zu dem Thema ein Runder Tisch mit Vertreter*innen der Schulleitung sowie des Elternbeirats der Mathilde-Eller-Schule, des Referats für Bildung und Sport, der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH so-wie der Regierung von Oberbayern statt, bei dem verschiedene Lösungsmöglichkeiten diskutiert wurden.
Bis alle verbleibenden Schüler*innen versorgt sind, wurden den Schulen sogenannte 2-Fahrtenkarten der Zone M sowie Streifenkarten zur Verfügung gestellt, welche den Eltern ausgehändigt werden können. So kann gegebenenfalls die Beförderung im öffentlichen Nahverkehr gewährleistet werden. Darüber hinaus gibt es für die Eltern das Angebot, ihre Kinder in individuell organisierten Taxis etc. zur Schule befördern zu lassen. Die Kosten hierfür werden von der Stadt übernommen.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.