Regionale Grünzüge 1: Flächenmäßige Entwicklung visualisieren
Antrag Stadträte Dirk Höpner und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 18.9.2023
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Gemäß Ihrem Antrag vom 18.9.2023 wird die Landeshauptstadt gebeten, „mithilfe historischer Unterlagen wie Karten und Luftaufnahmen, ggf. mit wissenschaftlicher Unterstützung, in Form einer Karte darzustellen, wie sich die Regionalen Grünzüge auf Münchner Stadtgebiet und – wegen Münchens Abhängigkeit von der Kalt- und Frischluftzufuhr – auch im Umland, seit deren Schaffung flächenmäßig entwickelt haben. Zwischenzeitlich stattgefundene Erweiterungen der Grünzüge v.a. um Waldflächen sind gesondert zu kennzeichnen und dürfen nicht gegen Verkleinerungen z.B. bei bisherigem Acker- oder Grünland oder sonstigen Kategorien aufgerechnet werden. Zuwächse und Verkleinerungen sind getrennt auszuweisen. Dabei ist zu visualisieren, wie aktuell geplante Vorhaben in bestehenden Grünzügen sich auf deren Flächengröße auswirken würden, z.B. Freiham, Hachinger Tal, Feldmoching.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Die Erstellung von Daten, Analysen und Karten ist ein laufendes Geschäft der Verwaltung. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Wir bedanken uns für die gewährte Terminverlängerung bis zum 18.9.2024
Zu Ihrem Antrag vom 18.9.2023 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Der Regionalplan München ist erstmals am 15.2.1987 in Kraft getreten. Bereits bei In-Kraft-Treten wurden in der „Karte 2 Siedlung und Versorgung“ regionale Grünzüge festgesetzt. In Abb. 1 ist deren Umgriff violett schraffiert dargestellt. Zur besseren Lesbarkeit und Vergleichbarkeit werden die Umgriffe der regionalen Grünzüge jeweils in die Stadtgrundkarte übertragen dargestellt.
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Zum 1.12.2001 trat die 14. Änderung des Regionalplans in Kraft, die auch die Darstellung der regionalen Grünzüge umfasste. Im Vergleich zu 1987 wurden die regionalen Grünzüge im Stadtgebiet München erkennbar erweitert und teilweise verlagert. Abbildung 2 zeigt diesen Umgriff.
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In Abbildung 3 sind durch Überlagerung die Veränderungen der regionalen Grünzüge zwischen 1987 und 2001 dargestellt.
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Deutlich werden Erweiterungen der regionalen Grünzüge an vielen Stellen:
- Der regionale Grünzug 5 „Grüngürtel München-Südwest: Kreuzlinger Forst/Aubinger Lohe und bei Alling/Eichenau“ wurde an mehreren Stellen erweitert.
- Der regionale Grünzug 7 „Starnberger See/Würmtal sowie flankierende Waldkomplexe“ wurde durch die Aufnahme des Grünzugs „Am Durchblick“, des Nymphenburger Schlossparks und des nördlichen Abschnitts der Würm sowie eine Erweiterung im Bereich des Landschaftsparks West vergrößert.
- Des Weiteren wurden sowohl der regionale Grünzug 8 „Grüngürtel München-Nord/Heideflächen und Trockenwälder“, der regionale Grünzug 10 „Gleißental/Hachinger Tal sowie flankierende Waldkomplexe“ und der regionale Grünzug 11 „Höhenkirchener Forst/Truderinger Wald“ in das Stadtgebiet hinein erweitert.
- Der regionale Grünzug 12 „Grüngürtel Flughafen München/Erdinger Moos/Aschheimer Speichersee/Grüngürtel München-Nordost“ wurde verbreitert, der regionale Grünzug 14 „Ebersberger Forst/München Riem“ ins Stadtgebiet hinein verlängert.
- Im Bereich Mühlangerstraße/Freilandstraße trat zum 1.12.1997 im Bereich des regionalen Grünzugs Nr. 6 „Dachauer Moos/Freisinger Moos/ Grüngürtel München-Nordwest“ eine Verlagerung nach Westen in Kraft.
Zwischen 2001 und 2011 (Abb. 4) veränderten sich die regionalen Grünzüge im Stadtgebiet München flächenmäßig kaum. Geringfügige Abweichungen in der Plandarstellung ergeben sich dadurch, dass die regionalen Grünzüge mit Schraffuren im Maßstab 1:100.000 dargestellt werden und dies eine gewisse Unschärfe bei Übertragung zur Folge hat. Für die Darstellung im Regionalplan ist eine Schraffur festgelegt, da die regionalen Grünzüge nicht flächen- sondern gebietsscharf, d.h. entlang der naturräumlichen Gegebenheit abgegrenzt werden.
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Um dies anschaulich zu machen, wurde in Abbildung 5 der Stand von 2001 mit dem Stand von 2011 überlagert.
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Der aktuell gültige Stand der regionalen Grünzüge ist in Abbildung 6 dargestellt. Abbildung 7 zeigt die Überlagerung zwischen 2011 und dem aktuellen Stand.
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Auffällig sind in diesem Zeitraum Verkleinerungen des regionalen Grünzugs 11 „Höhenkirchener Forst/Truderinger Wald“ im Norden der Günderodestraße und am nördlichen Rand des Truderinger Waldes. Des Weiteren erfolgte eine Verschmälerung der Fläche des regionalen Grünzugs 10 „Gleißental/Hachinger Tal sowie flankierende Waldkomplexe“ westlich der Unterhachinger Straße (beide siehe blaue Markierung in der Karte). Hier wurde mit der 2019 in Kraft getretenen Gesamtfortschreibung des Regionalplans bei allen regionalen Grünzügen ein sog. „optischer Entwicklungspuffer“ um die Hauptorte, bzw. Siedlungsbereiche gelegt.
Aus Abbildung 8, in der die Umgriffe der regionalen Grünzüge bei deren Festlegung 1987 mit dem aktuellen Stand überlagert sind, wird deutlich, dass bis auf die 2019 vorgenommenen Arrondierungen die Fläche der regionalen Grünzüge deutlich vergrößert wurde.
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Sie beantragten zudem die Visualisierung der Auswirkungen von aktuell geplanten Vorhaben wie z.B. Freiham, Hachinger Tal und Feldmoching auf die Flächengröße bestehender regionaler Grünzüge. Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
- Der regionale Grünzug Nr. 5 „Grüngürtel München-Südwest: Kreuzlinger Forst/Aubinger Lohe und bei Alling/Eichenau“ endete schon immer westlich der Trasse der Autobahn A99, so dass der Siedlungsbereich Freiham nie in dessen Umgriff lag und folglich die Siedlungsentwicklung in Freiham nicht in den regionalen Grünzug eingriff.
- Zum Hachinger Tal gilt, was in der von Ihnen erwähnten Sitzung des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbands vom 19.9.2023 bekannt gegeben wurde: Der Regionsbeauftragte und der Geschäftsführer wurden beauftragt, in Abstimmung mit den betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften sowie der Bayerischen Staatsregierung ergebnisoffen zu prüfen, ob und ggf. in welchem räumlichen Umfang die Voraussetzungen für eine Änderung des regionalen Grünzugs vorliegen. Von der Gemeinde Taufkirchen wird zu diesem Zweck unter Beteiligung der Gemeinde Ottobrunn ein hinreichend konkretes, aussagekräftiges und nachvollziehbares Planungskonzept zur Klärung der Erforderlichkeit der Herausnahme von Flächen aus den regionalen Grünzügen 10 und 11 erstellt. Zum heutigen Datum liegt noch kein entsprechendes Konzept vo r.
- Feldmoching: Die Voruntersuchungen zur Stadtentwicklung im Münchner Norden sind Stand heute in einer so frühen Phase, dass zu Auswirkungen auf den regionalen Grünzug noch keine Erkenntnisse vorliegen.
Der von Ihnen beantragte, über die oben aufgeführten Analysen hinausgehende Detaillierungsgrad ist vor dem Hintergrund der dafür erforderlichen Daten und Ressourcen nicht darstellbar. Darüber hinaus beschränken sich die Analysen zuständigkeitsgemäß auf das Stadtgebiet der Landeshauptstadt. Hierfür bitte ich um Verständnis.
Das Referat für Klima- und Umweltschutz hat das Antwortschreiben mitgezeichnet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.