Flughafen-Beschäftigte, Freizeitsportler und Kita-Kinder im gefährlichen Ultrafeinstaub-Nebel: FMG-Miteigentümerin Stadt München muss handeln!
Antrag Stadträte Dirk Höpner und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 28.6.2024
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem Antrag nehmen Sie Bezug auf ein Pressegespräch des Bundes Naturschutz, des Bürgervereins Freising sowie des Aktionsbündnisses „Aufgemuckt“ zu deren UFP-Messungen und fordern, dass die LHM als Miteigentümerin des Flughafens sofort Verantwortung übernehmen und folgende Maßnahmen ergreifen soll:
„1. Wegen Gefahr im Verzug stößt die LHM bei den zuständigen Stellen und den Miteigentümern der FMG als Erstes Lösungen für die Verlegung der Kindertagesstätte ‚Airporthopser‘ an. Da es sich um Kinder handelt, werden keine weiteren Untersuchungen abgewartet, sondern es gilt das Vorsorgeprinzip.
2. Der Sportplatz in Attaching und die anderen vom BN, Bürgerverein und Aktionsbündnis untersuchten Messpunkte werden von der LHM umgehend mit intensiven Untersuchungen nach dem neuesten Stand unter wissenschaftlicher Anleitung unter die Lupe genommen. Ziel ist, herauszufinden, ob die Untersuchungsergebnisse des BN korrekt oder, wie unterstellt wird, falsch sind.
3. Falls die Ergebnisse korrekt sind, und davon ist leider auszugehen, stellt die Stadt München sofort und ohne jede Verzögerung eine Task Force auf, die direkt dem Oberbürgermeister unterstellt ist und dafür sorgt, dass der Verseuchung des Flughafens und des Flughafenumfeldes mit Ultrafeinstaub umgehend ein Ende gesetzt wird. Alle dafür nötigen Maßnahmen sind zu ergreifen, auch wenn sie Geld kosten. Es handelt sich ausschließlich durchweg um besonders anfällige bzw. schutzbedürftige Personengruppen (Kinder, SportlerInnen, Beschäftigte).
4. Den Miteigentümern der FMG ist aufzuzeigen, dass Herumlavieren, Verzögern, Anzweifeln und Nichtstun nicht toleriert werden.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten und kann Ihnen hierzu auf Basis der Stellungnahme der Flughafen München GmbH (FMG) Folgendes mitteilen:
Vorbemerkung:
Für den Flughafen München ist der Schutz der Umwelt und damit auch der Luftqualität ein zentrales Anliegen. Die FMG betreibt seit langem eineReihe von Maßnahmen, die zu einer Reduzierung des Einsatzes fossiler Energieträger und damit auch zu einer Verringerung von UFP-Emissionen führen. Dazu gehört zum Beispiel der Einsatz von Pre-Condition-Air-Anlagen zur Klimatisierung der Flugzeuge am Boden, die Versorgung der Flugzeuge mit Bodenstrom, die gezielte Förderung von E-Mobilität im Fuhrpark der FMG sowie die Öffnung des Tanklagers für die Nutzung von sogenannten Sustainable Aviation Fuels.
Zu den Ziffern 1 und 2 Ihres Antrags:
Die FMG hat auf Anregung der Fluglärmkommission über das Jahr 2019 Luftgütemessungen am Standort der Kindertagesstätte (Kita) „Airport Hopser“ mit der mobilen Luftgütemessstation durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass alle Grenzwerte der 39. BImSchV eingehalten und sogar deutlich unterschritten werden. Die Ergebnisse sind in Tabelle 1 im Vergleich mit Messstationen des Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) und der stationären Luftgütemessstation des Flughafens München LHY7 aufgeführt.
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Allerdings gibt es für UFP keine Bewertungsmaßstäbe, Zielwerte oder Grenzwerte, ab welcher Konzentration eine Gefährdung vorliegt. Die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgegebenen Werte zur Einordnung der Belastung in „hoch“ und „niedrig“ sind weder als Maßstab zur Beurteilung einer Gesundheitsgefährdung gedacht noch hierfür vorgesehen. Von einem „unmittelbaren Gefahrenbereich“, wie im Antrag angeführt, kann nach Ansicht der FMG daher nicht gesprochen werden, denn es fehlen, wie erläutert, Kriterien für eine quantitative und qualitative Gefahrenbewertung.
Vielmehr obliegt es der zuständigen Gesundheitsbehörde eine mögliche konkrete Gefährdung von Kindern in der Kita „Airport Hopser“ bzw. von Flughafen-Beschäftigten oder von Freizeitsportlern in Attaching zu beurteilen.
Zu der Frage, ob die Untersuchungsergebnisse des Bundes Naturschutz (BN) korrekt oder falsch sind, kann seitens der FMG keine Aussage getrof-fen werden. Zutreffend ist allerdings, dass die FMG deutliche Kritik an den bisher veröffentlichten Studien des BV-Freising in „Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft“ geäußert hat. Denn diese weisen erhebliche konzeptionelle, methodische und inhaltliche Mängel auf, lassen eine Reihe von Fragen offen und genügen keinesfalls dem Standard einer wissenschaftlichen Publikation.
Die nun vom BN, dem BV-Freising und dem Aktionsbündnis „Aufgemuckt“ erhobenen Daten am Vorfeld-Ost wurden in unmittelbarer Quellnähe zum Flugverkehr (wenige Meter) mit dafür nicht geeigneten Messgeräten (Messgeräte für mobile Arbeitsschutzmessungen im Innenraum) erhoben. Die Ergebnisse sind daher nicht repräsentativ für immissionsschutzfachliche Betrachtungen an der Kita „Airport Hopser“ oder auf dem Sportplatz in Attaching. Die Daten des Messverbunds können lediglich als Hinweis dienen, dass im Bereich des Vorfelds höhere UFP-Konzentrationen zu erwarten sind – dies ist jedoch bereits aus einer Vielzahl an anderen Untersuchungen hinlänglich bekannt und wird seitens der FMG auch nicht bestritten.
Zu den Ziffern 3 und 4 Ihres Antrags:
Die Forderung, den Miteigentümern der FMG aufzuzeigen, dass Herumlavieren, Verzögern, Anzweifeln und Nichtstun nicht toleriert wird, ist nicht nachvollziehbar. Die FMG führt bereits eine ganze Reihe von Maßnahmen durch, die zu einer Reduktion der durch den Flughafen- und Flugbetrieb verursachten UFP-Emissionen führen. Unzutreffend ist jedoch die wiederholt vom BV-Freising vorgebrachte Argumentation, dass eine UFP-Minderung einfach durch den Einsatz von schwefelfreiem Kerosin und den Einsatz Taxibots zu bewirken sei. Dies wurde bereits mehrfach ausführlich begründet zurückgewiesen.
Die Erforschung von UFP und deren toxikologische und epidemiologische Wirkung erfolgt in Bayern an mehreren Universitäten und wird vom Freistaat finanziell gefördert. UFP-Messungen der Universität Bayreuth im Auftrag des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) im unmittelbaren Umfeld des Flughafen München im Jahr 2022 ergaben die in Tabelle 2 dargestellten Partikelanzahlkonzentrationen.

Die Werte lagen demnach im Jahr 2022 in Freising und Hallbergmoos auf einem ähnlichen Niveau wie in München Johanneskirchen, Augsburg und Regensburg.
Weiterführende Informationen und Links finden Sie unter https://www.stmuv.bayern.de/themen/luftreinhaltung/verunreinigungen/feinstaub/ufp_muc.htm
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.
*1 Quelle: https://www.stmuv.bayern.de/themen/luftreinhaltung/verunreinigungen/feinstaub/ufp_muc.htm