Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ist weltweit einer der häufigsten Erreger akuter Atemwegserkrankungen und betrifft Menschen jeden Alters. Besonders gefährdet sind jedoch Neugeborene und Säuglinge. In Deutschland stellt RSV die häufigste Ursache für Krankenhauseinweisungen in dieser Altersgruppe dar, insbesondere in den ersten sechs Lebensmonaten.
Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek: „Neugeborene und Säuglinge gehören zu den Risikogruppen, die besonders schwer an einer RSV-Infektion erkranken können, was im schlimmsten Fall zu lebensbedrohlichen Lungenentzündungen führt. Die RSV-Prophylaxe bietet hier eine von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Schutzmöglichkeit, die schwere Krankheitsverläufe verhindern kann. Ich möchte alle Eltern dazu aufrufen, sich in ihrer Kinderarztpraxis beraten zu lassen und diese Schutzmaßnahme zu nutzen.“
Dr. med Gunther Döring, 2. Vorsitzender PaedNetz München e.V.: „Mit der RSV-Prophylaxe für junge Säuglinge in ihrer ersten Infekt-Saison können wir das Risiko einer schweren RSV-Infektion mit Krankenhausbehandlung deutlich reduzieren.“
Für Neugeborene und Säuglinge steht eine RSV-Prophylaxe zur Verfügung, die durch die einmalige Gabe eines speziellen Antikörpers sofortigen Schutz für die gesamte erste RSV-Saison bietet. Diese Maßnahme kann unabhängig oder in Kombination mit den von der STIKO empfohlenen Standardimpfungen für Säuglinge durchgeführt werden. Die STIKO empfiehlt diese vorbeugende Maßnahme jetzt allen Neugeborenen und Säuglingen, die ab dem 1. April 2024 geboren sind in ihrer ersten RSV-Saison (üblicherweise von Oktober bis März). Kinder mit besonderen Risikofaktoren für eine schwere RSV-Infektion können die Prophylaxe auch noch in ihrer zweiten RSV-Saison erhalten. Neugeborene, die zwischen Oktober und März zur Welt kommen, sollten den Schutz möglichst direkt nach der Geburt bekommen, idealerweise vor der Entlassung aus der Klinik.
Eine versäumte Gabe der Prophylaxe kann innerhalb der ersten RSV-Saison nachgeholt werden. Für gesetzlich versicherte Kinder bis zum ersten Geburtstag übernehmen die Krankenkassen die Kosten.
Weitere Informationen erhalten Eltern in ihrer Kinderarztpraxis, die auch zu allen Fragen rund um den Schutz vor RSV beraten kann.