Ab dem 21. Oktober können Neu-Anträge auf Wirtschaftliche Jugendhilfe nur noch direkt in den Sozialbürgerhäusern in den einzelnen Stadtvierteln beantragt werden. Die Servicestelle Kita-Beiträge bearbeitet dann nur noch die bereits eingegangenen Anträge. Zum Endes des Jahres wird sie geschlossen.
In den Sozialbürgerhäusern können sich Familien beraten lassen, deren Kinder eine Kindertagesstätte in freigemeinnütziger oder privat-gewerblicher Trägerschaft besuchen, die sich aber die geforderten Elternentgelte nicht leisten können. Sie können direkt vor Ort auch einen Antrag auf Wirtschaftliche Jugendhilfe stellen. Der Antrag kann auch online gestellt werden. Für eine Vorabklärung, ob man Anspruch auf eine Förderung hat, gibt es einen Online-Rechner.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Ich danke den Kolleg*innen des Sozialreferats und des Referats für Bildung und Sport, die nach dem Start der neuen Kita-Förderung in der zentralen Servicestelle Kita-Beiträge dafür gesorgt haben, dass alle Anträge auf Wirtschaftliche Jugendhilfe möglichst schnell bearbeitet werden. In dieser Startphase war eine zentrale Anlaufstelle wichtig, um die große Zahl an Anträgen effizient und schnell bearbeiten zu können. Künftig können nun die Anträge wohnortnah in den Sozialbürgerhäusern in den jeweiligen Stadtvierteln oder gleich online gestellt werden.“
Unter https://stadt.muenchen.de/service/info/servicestelle-ki-ta-beitraege/10390719/
- finden Eltern alle Informationen zur Wirtschaftlichen Jugendhilfe für Kita-Beiträge,
- können die Eltern einen Onlineantrag auf Übernahme der Kosten stellen,
- stehen alle erforderlichen Unterlagen zusätzlich als PDF zur Verfügung,
- können sich die Eltern mit einem Orientierungsrechner einen groben Überblick über einen möglichen Zuschuss zu den Kosten verschaffen. Beim Online-Rechner müssen das Gesamteinkommen der Familie, die im Haushalt lebenden Personen, die Mietkosten und das Elternentgelt angegeben werden. Der Rechner ermittelt dann ohne Rechtsverbindlichkeit den (möglichen) Eigenanteil der Eltern an den Kita-Kosten und den voraussichtlichen Zuschuss der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Beim Online-Antrag sind die persönlichen Daten des Kindes und seiner Eltern anzugeben. Hier erfolgt auch eine Abfrage
- zum Sorgerecht
- zum Aufenthalt des Kindes (bei beiden Eltern oder einem Elternteil)
- ab wann die Kostenübernahme beantragt wird
- für welche Kita der Antrag gestellt wird
- zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Familie
- zu weiteren Personen im Haushalt (Geschwister).
Im Antrag steht auch die Bescheinigung, die von der Kita ausgefüllt und unterschrieben werden muss, als PDF zur Verfügung.
Für eine elektronische Antragstellung ist eine entsprechende Authentifizierung über die BayernID erforderlich (Online-Ausweis, ELSTER, Authega-Zertifikat). Wird der Antrag ohne Anmeldung gestellt, ist eine nachträgliche Unterschrift auf dem ausgedruckten PDF-Dokument notwendig, das per Post oder persönlich beim zuständigen Sozialbürgerhaus eingereicht werden muss.
Alle Angaben zu den Einnahmen und Ausgaben sind mit den entsprechenden Nachweisen zu belegen, die aus technischen Gründen nur postalisch oder persönlich eingereicht werden können.
Für Eltern, deren Kind eine private Kindertageseinrichtung besucht, die am neuen Förderverfahren teilnimmt, gilt weiterhin: Familien, die Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem SGB XII beziehen, können direkt von der Kindertageseinrichtung von den Elternbeiträgen befreit werden. Die betreffende Kindertageseinrichtung hilft an dieser Stelle weiter. Auch Inhaber*innen des München-Passes können von der Kindertageseinrichtung direkt von den Elternbeiträgen befreit werden. Die München-Pässe müssen ab 21. Oktober ebenfalls wohnortnah in den Sozialbürgerhäusern beantragt werden. Bürgerinnen und Bürger, die einen München-Pass online beantragen möchten, können direkt auf www.muenchen.de/muenchen-pass gehen. Sie bekommen dort weitere Informationen und werden zum Online-Antrag weitergeleitet.