Der Sozialausschuss des Stadtrats hat in seiner heutigen Sitzung eine Anhebung der Einkommensgrenzen für freiwillige Leistungen beschlossen; die neuen Grenzen gelten ab dem 1. Januar 2025. So steigt die Einkommensgrenze für einen Ein-Personen-Haushalt von bisher 1.800 auf 1.820 Euro netto, für eine alleinerziehende Person mit 2 Kindern unter 14 Jahren von 2.880 auf 2.910 Euro netto. Zu den Freiwilligen Leistungen gehören beispielsweise der München-Pass mit Isarcard S und mit einer Befreiung von den Kita-Beiträgen in bestimmten Einrichtungen sowie der kostenlose soziale Mittagstisch in Einrichtungen der offenen Altenhilfe. Weitere Informationen zum Thema unter https://stadt.muenchen.de/infos/freiwillige_leistungen.html.