Rettung des „Haus für Kinder“ im St. Josefs-Heim in Haidhausen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Thomas Schmid und Professor Dr. Hans Theiss (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 11.3.2024
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Mit Ihrem Antrag beantragen Sie Folgendes:
„Die Landeshauptstadt München entwickelt schnellstmöglich ein Konzept, um das Haus für Kinder im St. Josefs-Heim in Haidhausen zu retten.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit musste der St. Josefs-Verein Ende Dezember 2023 Insolvenzantrag stellen. Das in den Räumlichkeiten befindliche Alten- und Pflegeheim wurde im Februar 2024 geschlossen. Aufgrund des Insolvenzverfahrens stellte der St. Josefs-Verein auch den Betrieb seiner sonstigen sozialen Einrichtungen zum 31.8.2024 ein. Der Gebäudekomplex wird in einem mehrstufigen Bieterverfahren, das aktuell läuft, veräußert.
Unabhängig von der Frage, wer den Zuschlag im Bieterverfahren erhalten wird, ist der ununterbrochene Betrieb der sozialen Einrichtungen möglichst weitgehend sicherzustellen. Hierzu steht die Landeshauptstadt München seit Monaten im engen Austausch mit dem Insolvenzverwalter. Leider dient ein Insolvenzverfahren nicht vorrangig dazu, den Betrieb des betroffenen Unternehmens fortzuführen. Es geht um die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger*innen einer*eines Schuldnerin*Schuldners. Der Insolvenzverwalter hat – auch auf Initiative der Landeshauptstadt München – dennoch nach einem Träger gesucht, der ab dem 1.9.2024 den Betrieb aller Einrichtungen fortführen kann.
Diese Bemühungen waren erfolgreich, es wurde ein nichtkommunaler Träger gefunden, der von Seiten der Insolvenzverwaltung einen langfristigen Mietvertrag erhalten hat und die Einrichtung ohne Unterbrechung und somit ohne Einschränkungen für Familien und Personal weiterführt. Damit hat das Haus für Kinder am Standort eine längerfristige Perspektive. Dieser Träger, der das Haus für Kinder seit dem 1.9.2024 betreibt, hat auch (teilweise mit einer Schwestergesellschaft) die anderen Angebote der Kinder- und Jugendhilfe übernommen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.