Zeitliche Begrenzung der Busspur in der Putzbrunner Straße
Antrag Stadtrat Sebastian Schall (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 2.8.2023
Busspur in Waldperlach sinnvoll nutzen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Roland Hefter, Anne Hübner, Christian Müller, Andreas Schuster und Felix Sproll (SPD/Volt-Fraktion) vom 2.11.2023
Linie 55 – Busspur freigeben zu Gunsten des Sportvereins SV Waldperlach
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 26.3.2024
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Ihre Anträge zielen auf die Änderung der bestehenden Situation an dem Bussonderfahrstreifen in der Putzbrunner Straße ab.
Das Mobilitätsreferat trifft als Straßenverkehrsbehörde Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Vollzug der StVO ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihren Anträgen vom 2.8.2023, 2.11.2023 und 26.3.2024 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Zur Beantwortung Ihre Anträge erlauben wir uns, Ihnen zunächst die verkehrsrechtlichen Gründe für die Einrichtung der Busspur zu erläutern:
Die Abmarkierung der Busspur an der Nordseite der Putzbrunner Straße im Abschnitt zwischen Waldheimplatz und östlich im Gefilde ist Teil des dritten Maßnahmenbündels der „Maßnahmen zur Beschleunigung und Verbesserung der Zuverlässigkeit des Buslinienverkehrs“, das am 28.7.2021 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 02846) in der Vollversammlung des Stadtrats beschlossen worden ist. Inhalt der Beschlussvorlage war dabei die Einrichtung einer Busspur in der Putzbrunner Straße, um den dort regelmäßig auftretenden erheblichen Verspätungen auf der Linie 55 zu begegnen.
Nach Angaben der Busbetreiberin MVG fielen vor der Realisierung der Busspur auf dem Streckenabschnitt Waldheimplatz bis Gefilde während der Hauptverkehrszeit je nach Monat durchschnittliche Verlustzeiten von über zwei Minuten auf, mit Spitzenwerten von 3,9 Minuten.
Ein derartiges Ausmaß von Verspätungen auf dem vergleichsweise kurzen Abschnitt begründet verkehrsrechtlich die Einrichtung einer Busspur zur Unterbindung einer „qualifizierten Gefahr“ (§ 45 Abs. 1, 9 StVO i.V.m Zeichen 245 aus der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO). Dass gravierende Verlustzeiten im Buslinienverkehr den Tatbestand einer qualifizierten Gefahr darstellen, hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Eine Taktfrequenz von mindestens 20 Omnibussen des Linienverkehrs pro Stunde muss bei Verspätungen im Minutenbereich – beispielsweise durchschnittlich zwei Minuten – deswegen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht zwingend erreicht werden. Die Vorgabe aus der Verwaltungsvorschrift zur StVO ist somit keine zwingende Tatbestandsvoraussetzung, sondern ist lediglich im Rahmen der Ermessensabwägung zu berücksichtigen. Bei entsprechender Begründung, wie etwa einer sehr großen Bedeutung einer Buslinie im Hinblick auf das Fahrgastaufkommen kann von dieser Vorgabe der Verwaltungsvorschrift abgewichen werden. Insoweit sind die rechtlichen Voraussetzungen im vorliegenden Fall für die Anordnung des Bussonderfahrstreifens gegeben.
Zwischenzeitlich liegen auch Daten vor, die bestätigen, dass durch die Einrichtung der Busspur die Verlustzeiten vollständig beseitigt und eine Beschleunigung der Metrobuslinie, die zwischen Putzbrunn, Neuperlach, Ramersdorf und Ostbahnhof verkehrt, erreicht werden konnte. Die wichtige Linie verfügt dadurch nun über eine gestiegene Qualität aus Sicht der Fahrgäste – zumal auch die Anschlüsse, unter anderem Neuperlach Zentrum, zuverlässiger erreicht werden können. Für die über 24.000 Fahrgäste pro Tag der Linie 55 ist die Busspur in der Putzbrunner Straße daher durch die Verbesserung der Zuverlässigkeit eine spürbare Attraktivitätssteigerung im Sinne der Mobilitätswende.
Die zugrundeliegende verkehrsrechtliche Anordnung wurde am 22.2.2023 erlassen, die Beschilderung und Markierung erfolgte am 26.7.2023. Bereits vor der Beschlussfassung zum dritten Maßnahmenbündel wurde bei der Ortsbesichtigung im Rahmen der Bereisungskommission von der Polizei darauf hingewiesen, dass der Entfall von Parkmöglichkeiten durch den Bussonderfahrstreifen das Interesse des Vereins auf ausreichende Besucherparkplätze vor Ort betreffen könnte. Damals wurden die Ausweichmöglichkeiten für Parkplatzsuchende im angrenzenden Wohnviertel und in den entfernter liegenden Parkmöglichkeiten am Kieswerk als ausreichend angesehen. Nach Umsetzung der Maßnahme gingen verschiedene Anträge aus Stadtrat und Bezirksausschuss, ein Schreiben des Vereins sowie verschiedene Bürgeranfragen ein. Diese forderten das Mobilitätsreferat auf, eine zeitlich begrenzte Freigabe der Busspur für das Parken zu prüfen, damit den Bedarfen des SV Waldperlach e.V. Rechnung getragen wird.
Der SV Waldperlach e.V. ist der einzige direkte Anlieger auf der Nordseite der Putzbrunner Straße. Es handelt sich um drei Sportfelder, die insbesondere am Nachmittag und den Wochenenden für Fußball-Training, Spiele und Turniere genutzt werden. Entsprechend besteht ein Bedarf an Parkplätzen für die Besucher*innen und Spieler*innen gegnerischer Mannschaften insbesondere am Wochenende. Aufgrund der Antragslage wurde am 16.3.2024 eine nochmalige Ortsbesichtigung und am 12.4.2024 mit dem Verein, der MVG und der Polizei ein Gespräch bei mir geführt. Dabei konnte der SV Waldperlach e.V. die Verkehrssituation und das besondere Kurzparkbedürfnis aufgrund der Spielzeiten am Wochenende nachvollziehbar darlegen. Diesem Bedarf kommt die Straßenverkehrsbehörde mit der nachträglichen zeitlichen Beschränkung des Bussonderfahrstreifens auf dem Teilabschnitt der Putzbrunner Straße wie folgt nach:
Die gestrichelte Linie an der Zufahrt zum Gelände wird in Richtung Osten aufgeweitet. Zusätzlich wird ein Beistrich aufgeführt, um das Auffädeln für den Busverkehr zu erleichtern. Die zeitliche Beschränkung der Busspur (Sonntag 22 Uhr bis Samstag 9 Uhr) beginnt ab der Zufahrt zum Vereinsgelände und endet etwa 50 Meter westlich der Einmündung Spalatinstraße. Der Abschnitt ist insgesamt 260 Meter lang – dies entspricht etwa 40-50 Parkmöglichkeiten. Die bisher durchgezogene Linie wird in diesem Abschnitt gestrichelt. Am Ende der Busspur wird eine Sperrmarkierung aufgebracht, die durch die MVG anhand einer Ausnahmegenehmigung überfahrbar ist. Dadurch ist an der Lichtzeichenanlage „Im Gefilde“ keine Änderung notwendig. Zudem wird durch eine Parkbeschilderung (Zeichen 314 StVO) mit Zeitzusatz Samstag 9 Uhr bis Sonntag 22 Uhr die Möglichkeit des Parkens am Wochenende auf der gesamten Länge zwischen der Zufahrt des Vereinsgeländes und der Sperrflächenmarkierung verdeutlicht.
Die zeitliche Beschränkung trägt zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahme bei und wurde im ordnungsgemäßen Ermessen der Verkehrsbehörde getroffen. Grundsätzlich stellt die zeitliche Begrenzung eines Teilabschnittes der Busspur in der Putzbrunner Straße eine unübliche Ausnahmeregelung im Stadtgebiet München dar. Auf Grund der besonderen Gegebenheiten in der Putzbrunner Straße und im Hinblick auf die Belange der Anlieger wurde die verkehrsrechtliche Anordnung angepasst und die zeitliche Beschränkung der Busspur (Sonntag 22 Uhr bis Samstag 9 Uhr) verfügt. Die Änderungen an dem Bussonderfahrstreifen wurden in Abstimmung mit Vertretern des Polizeipräsidiums München, der MVG sowie mit dem SV Waldperlach e.V. getroffen und stehen im Einklang mit den Interessen des Vereins. Die Änderungen an der Beschilderung sowie der Markierung in der Putzbrunner Straße wurden im September durch das Baureferat umgesetzt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.