Mehr Sicherheit am Viktualienmarkt – Situation für Fußgänger*innen
verbessern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Nikolaus Gradl, Anne Hübner, Barbara Likus, Christian Müller, Lena Odell, Julia Schönfeld-Knor, Andreas Schuster, Felix Sproll, Christian Vorländer und Micky Wenngatz (SPD/ Volt-Fraktion) vom 8.8.2023
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchten wir uns für die verspätete Rückmeldung entschuldigen.
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie Maßnahmen zur weiteren Verkehrsberuhigung am Viktualienmarkt (Kustermannfahrbahn):
„- die Einrichtung eines Zebrastreifens in der Sparkassenstraße;
- das Anbringen eines Schildes an der Metzgerzeile, das auf eine angemessene Geschwindigkeit hinweist und zu mehr Rücksichtnahme aufruft;
- die Überarbeitung der Schilder an den jeweiligen Eintrittspunkten zur Fußgängerzone, so dass diese nicht nur zeigen, wer alles fahren darf, sondern auch, dass in angemessener Geschwindigkeit gefahren werden muss.“
Nach § 60 Abs. 9 Geschäftsordnung (GeschO) dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die abgesenkte Verkehrsfläche am Viktualienmarkt (sog. Kustermannfahrbahn) ist eine Fußgängerzone mit Ausnahmen für Linienbusse der MVG, Radfahrende sowie Taxen und entsprechend beschildert. Für alle Verkehrsteilnehmenden, die ausnahmsweise die Fußgängerzone befahren, gilt das Gebot der Schrittgeschwindigkeit und des Vorrangs des Fußverkehrs.
Um die Verkehrssicherheit in der sog. Kustermannfahrbahn unter Berücksichtigung der dort zugelassenen Verkehre zu verbessern, wurde vom Mobilitätsreferat die Umsetzung folgender Maßnahmen initiiert:
1. Physische Verengung der Fahrbahn an den Stirnseiten zur Prälat-Zistl-Straße/Rosental und zum Tal/Sparkassenstraße durch Mobiliar und Markierung;
2. Jeweils beidseitige und deutlich sichtbarere Platzierung der örtlichen Fußgängerzonentafeln;
3. Ergänzung aller Fußgängerzonentafeln um den Schriftzug „Schritttempo“ in roter Farbe;
4. Aufstellung optimierter Fahrtrichtungsgebote im Tal.
Die zu treffenden Maßnahmen sollen den Blick primär für die Verkehrsteilnehmenden schärfen, die sich ausnahmsweise, aber erlaubterweise lediglich in Schrittgeschwindigkeit fahrend durch die Fußgängerzone bewegen (Radfahrende, Linienbusse der MVG sowie Taxen). Damit wird auch optisch die Aufmerksamkeit und das Bewusstsein dafür gestärkt, dass in eine Fußgängerzone eingefahren wird beziehungsweise diese nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden darf. Die Maßnahmen hinsichtlich der Punkte 1. und 4. sind bereits umgesetzt worden. Für die Punkte 2. und 3. liegt beim Baureferat ein Auftrag zur Umsetzung vor.
Zur Verringerung der Ablenkung von Fahrzeuglenker*innen ist die Beschilderung mit zusätzlichen Informationen grundsätzlich so gering wie möglich zu halten. Weitere Hinweisschilder können deshalb aktuell nicht umgesetzt werden.
Die Einrichtung eines Zebrastreifens über die Sparkassenstraße in Höhe des Alten Rathauses (als gesicherte Verbindung zwischen Marienplatz und Tal) wurde geprüft und wird im Rahmen eines Pilotversuchs mit einer temporären Markierung umgesetzt. Durch den Zebrastreifen sollen Fußgänger*innen besser geschützt und deren Sicherheitsgefühl beim Queren der Fahrbahn erhöht werden.
Hinsichtlich des Themas Kontrollen teilte das Polizeipräsidium München sowie die Kommunale Verkehrsüberwachung mit, dass die Kustermannfahrbahn an Wochentagen nahezu täglich, mindestens aber mehrmals in der Woche, bestreift wird. Da es sich um einen Überwachungsschwerpunkt handelt, finden zusätzlich oft personalintensive Schwerpunktkontrollen statt. Verkehrsteilnehmende, die die Fußgängerzone ordnungswidrig befahren, werden in aller Regel kostenpflichtig sanktioniert.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.