Sparen bei der Stadtspitze II: Aufwandsentschädigung der Stadträte nicht erhöhen!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 17.7.2024
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
In Ihrem o.g. Antrag fordern Sie, „eine Änderung der Hauptsatzung in den Stadtrat einzubringen, damit die geplante Erhöhung der Aufwandsentschädigung zum 1. Februar 2025 nicht durchgeführt wird und die Aufwandsentschädigung für Stadträt*innen bei der aktuellen Höhe bleibt.“
Da die Thematik des Umgangs mit Erhöhungen der Aufwandsentschädigungen durch die vom Stadtrat beschlossene städtische Hauptsatzung bereits eindeutig geregelt ist, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Mit dem Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2024/2025 vom 8.7.2024 (GVBl. 2024 S. 170) wurden u.a. die Bezüge der bayerischen Beamt*innen angepasst. § 4 Abs. 1 der städtischen Hauptsatzung sieht in diesen Fällen bei Änderungen der Grundbesoldung in der Besoldungsgruppe A16 gleichlautende prozentuale Anpassungen bei den Entschädigungen der ehrenamtlichen Stadträt*innen vor. Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Erhöhungssätze, die sich sowohl auf die sogenannten monatlichen Grundaufwandsentschädigungen als auch auf die individuelle Abrechnung der Sitzungszeiten für Berechtigte von Nachteils- bzw. Verdienstausfallentschädigung (Selbstständige) auswirken, betragen 3,1% zum 1.11.2024 und weitere 5,5% ab dem 1.2.2025. Gehaltsausfallentschädigung für angestellte ehrenamtliche Stadträt*innen wird in der sich jeweils individuell (Arbeitsvertrag) ergebenden Höhe gewährt.
Ihr Antrag zielt nun darauf ab, die zweite Stufe der o.g. Erhöhungen auszusetzen.
Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:
Es ist Ziel der o.g. Regelung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt München, dass Gehaltserhöhungen der städtischen Beamt*innen auf die ehrenamtlichen Stadträt*innen automatisch übernommen werden, um diese an den allgemeinen Tarifsteigerungen des öffentlichen Dienstes teilhaben zu lassen.Bei der Stadtratstätigkeit handelt es sich im rechtlichen Sinn um ein ehrenamtliches kommunales Amt, das vielfach unter Einbringung eines hohen persönlichen Zeitaufwandes, teils auch neben weiteren ehrenamtlichen oder beruflichen Betätigungen, wahrgenommen wird.
Die letzte Anpassung bei den o.g. Entschädigungen erfolgte zum 1.12.2022 um 2,8%. Umgerechnet auf den Zeitraum 1.12.2022 bis zur nächsten vorgesehenen Erhöhung am 1.11.2024 ergibt sich eine jährliche Steigerung von rund 1,5 Prozentpunkten. Anhand des beim Statistischen Bundesamt geführten Verbraucherpreisindex beträgt die allgemeine Preissteigerung in Deutschland von Dezember 2022 bis August 2024 5,74%, dies sind umgerechnet 3,45 Prozentpunkte jährlich.
Auf Grund, der somit deutlich stärker angestiegenen Lebenshaltungskosten in Deutschland erscheint ein Verzicht auf die Erhöhungen in der vergleichsweise teuren Großstadt München nicht sachgerecht. Da die städtischen Beamt*innen ebenfalls von den gesetzlichen Besoldungsanpassungen profitieren, sollten die Mitglieder des ehrenamtlichen Münchner Stadtrats dahingehend nicht schlechter gestellt werden.
Ergänzend möchte ich Ihnen mitteilen, dass es heute schon für jede*n Stadträt*in die Möglichkeit gibt, ganz oder teilweise auf die monatlichen individuellen Abrechnungen der Sitzungsstunden u.ä. zu verzichten. Es genügt hierzu eine einfache Mitteilung an die Geschäftsleitung des Direktoriums. Des Weiteren wird Gehaltsausfall während Sitzungszeiten für angestellte ehrenamtliche Stadträt*innen in der tatsächlichen Höhe gewährt, also (auch) auf dem Stand der jeweils aktuellen (tarif-)vertraglichen Grundlage.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.