Münchner Vereine bei der humanitären Arbeit in der Ukraine unterstützen
Antrag Stadtrat Felix Sproll (SPD/Volt-Fraktion) vom 16.5.2024
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, die Landeshauptstadt München solle Münchner Vereine und Organisationen, die humanitäre Arbeit in der Ukraine leisten, im Jahr 2024 finanziell unterstützen. Es gibt jedoch gemeinde- und haushaltsrechtliche Gründe, die dem entgegenstehen.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 16.5.2024 teile ich Ihnen Folgendes mit:
In der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO) ist geregelt, dass Gemeinden ihre eigenen Aufgaben sowie die ihr per Gesetz übertragenen Aufgaben erfüllen. Dabei haben sie den kommunalen Haushalt sparsam und wirtschaftlich zu planen und zu bewirtschaften.
Die Förderung von gemeinnützigen Tätigkeiten durch die Kommune muss sich auf das Gemeindegebiet beziehen, eine Förderung von Projekten im Ausland gehört grundsätzlich nicht zu den kommunalen Aufgaben. Damit ist die gewünschte Förderung von Vereinen, die humanitäre Arbeit in der Ukraine leisten, rechtlich nicht möglich.
Zur Unterstützung der Ukraine und im Besonderen der Partnerstadt Kyiv hat die Landeshauptstadt München das Spendenkonto „Solidarität Ukraine“ eingerichtet, das vom Direktorium verwaltet wird. Darauf sind insgesamt Spenden in Höhe von knapp 3,14 Mio. Euro sowie eine Aufstockung i.H.v. 1,5 Mio. Euro aus städtischen Haushaltsmitteln eingegangen.
Mit diesem Mitteln konnten v.a.
- Maßnahmen von Organisationen und deren Projekte in München für geflüchtete Ukrainer*innen,
- Projekte zur Unterstützung von Menschen in Kyiv und der direkten Umgebung
- sowie Lieferungen von Hilfsgütern, medizinischem Material und Fahrzeugen für unsere Partnerstadt Kyiv
unterstützt werden.
Die Spendengelder sind weitgehend aufgebraucht.
Im Mittelpunkt der Hilfsmaßnahmen vor Ort stand humanitäre Hilfe für unsere Partnerstadt Kyiv, eine allgemeine Förderung von Vereinen für „Projekte in der Ukraine“ ist nicht erfolgt.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.