Vollständig digitale Beantragung der Sportbetriebspauschale
Antrag Stadträte Fabian Ewald und Jens Luther (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 19.8.2024
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihren Antrag vom 19.8.2024 nehme ich Bezug.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei dem Inhalt Ihres Antrags handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher nicht möglich, weshalb die Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Der Antrag lautet wie folgt:
Das Referat für Bildung und Sport wird aufgefordert, die Beantragung der Sportbetriebspauschale vollständig digital zu ermöglichen. Die Notwendigkeit, Unterlagen zusätzlich auch auf dem Postweg einzureichen, soll schnellstmöglich entfallen.
Die Digitalisierung von Prozessen ist in der gesamten Stadtverwaltung in vollem Gang und auch im Bereich der Sportförderung angedacht.
Derzeit arbeitet das Staatsministerium des Inneren für Sport und Integration in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) an einer Plattform zur digitalen Beantragung der Vereinspauschale, die von den Kommunen im übertragenden Wirkungskreis berechnet und ausgezahlt wird. Diese Plattform soll bereits im Jahr 2025 zur Verfügung stehen.
Die Vereinspauschale wird jährlich gemeinsam mit der Sportbetriebspauschale im Geschäftsbereich Sport beantragt und bearbeitet. Hierbei macht die Beantragung der Vereinspauschale den Großteil der einzureichenden Unterlagen aus, da jede Übungsleiter*innenlizenz im Original oder in Kopie dem Antrag beigelegt werden muss.
Mit der digitalen Beantragung der Vereinspauschale entfällt die Notwendigkeit der Abgabe der Lizenzen in Papier, wodurch sich die Menge der analog einzureichenden Unterlagen erheblich verringert. Dieser Schritt wird somit den beantragenden Vereinen entgegenkommen.Nach erfolgreicher Eingliederung der digitalen Beantragung der Vereinspauschale wird der Geschäftsbereich Sport prüfen, inwieweit man sich an die neue Plattform angliedern kann oder ob eine andere digitale Lösung erforderlich ist.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.