Neutralitätsgebot der Stadtverwaltung?
Anfrage Stadträte Fabian Ewald und Jens Luther (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 17.9.2024
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
In Ihrer Anfrage vom 17.9.2024 gemäß § 68 GeschO führen Sie Folgendes aus:
„Die Partei ‚Die Grünen‘ wirbt mit einer öffentlichen Veranstaltung zum Thema Schulbau am Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium in Bogenhausen. Das Foto des WHG, das auf dem Plakat abgedruckt ist, ist urheberrechtlich geschützt.“
Zu den diesbezüglich formulierten Fragen an den Herrn Oberbürgermeister nimmt das Referat für Bildung und Sport im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wurde das Bild des Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums seitens des Referates für Bildung und Sport zur Verfügung gestellt und ist dieses Vorgehen mit dem Landschaftsplaner als Urheber abgesprochen?
Antwort:
Das Referat für Bildung und Sport hat das Bild des Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums für das in der Anfrage benannte Plakat nicht zur Verfügung gestellt. Dem RBS sind keine Einwände von Seiten des Architekturbüros bzgl. einer Nutzung des Bildes für das Plakat bekannt.
Frage 2:
Wurde diese Veranstaltung mit der Schulfamilie abgesprochen und dabei das Neutralitätsgebot besonders von Schulen hierbei berücksichtigt? Wenn nein, warum?
Antwort:
Da es sich um eine Informationsveranstaltung einer Partei und nicht des RBS handelt, die zudem räumlich in einem anderen Bereich des Stadtbezirks stattfindet und an der weder die Schule noch das RBS beteiligt sind, ist weder das Verbot parteipolitischer Werbung in Schulen berührt noch bestand eine Veranlassung von Seiten des RBS, etwas mit der Schule abzusprechen.
Frage 3:
Ist dem Referat bekannt, ob die Veranstaltung auf dem Gelände oder in Räumlichkeiten des Gymnasiums stattfinden soll?
Antwort:
Dem Plakat zur Veranstaltung ist zu entnehmen, dass die Veranstaltung „ggü Freischützstraße 14“ stattfindet und somit mehrere Straßenzüge vom Gelände des Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums entfernt.
Frage 4:
Wenn ja, werden die Flächen des genannten Gymnasiums öfter für Parteiveranstaltungen zur Verfügung gestellt und welche Parteien nutzen diese für welche Veranstaltungen?
Antwort:
Flächen von Schulen werden nicht für Parteiveranstaltungen zur Verfügung gestellt (siehe dazu den Beschluss des Münchner Stadtrats vom 25.1.2017, Nr. 14-20/V 08033).
Frage 5:
Wirken Mitarbeiter des Referates für Bildung und Sport bei dieser Veranstaltung mit? Wenn ja, in welcher Funktion?
Antwort:
An der Veranstaltung wirken – mit Ausnahme von Herrn Stadtschulrat Florian Kraus – keine Mitarbeiter*innen des Referats für Bildung und Sport mit.