Warum wurde der Spatenstich zur Tram-Westtangente verschoben?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Leo Agerer, Fabian Ewald, Alexandra Gaßmann, Veronika Mirlach und Matthias Stadler (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 19.3.2024
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchten wir um Entschuldigung bitten, dass Sie bisher noch keine Rückmeldung von uns erhalten haben. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung war eine frühere Beantwortung bedauerlicherweise nicht möglich.
In Ihrer oben genannten Anfrage fragen Sie, weshalb der offizielle Spatenstich zur Tram-Westtangente verschoben wurde.
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfene Frage beantworte ich in Abstimmung mit der MVG wie folgt:
Frage 1:
Weshalb wurde der Spatenstich verschoben und wann soll dieser nun stattfinden?
Antwort:
Der Spatenstich musste aus organisatorischen Gründen verschoben werden (siehe Frage 4). Der neue Termin für den Spatenstich der Tram-Westtangente wurde auf den 7.6.2024 gelegt.
Frage 2:
Ist es richtig, dass bei der Baustelleneinrichtung der Bedingung, dass 40% des Verkehrsflusses aufrechterhalten werden muss, nicht entsprochen würde?
Antwort:
Zu Beginn einer jeden Baumaßnahme wird angestrebt, 40% der Leistungsfähigkeit zu erhalten. Dieser Wert ist keine gesetzlich vorgeschriebene Größe sondern ein Erfahrungswert bei Großbaustellen aufgrund der langjährigen Baustellenaktivitäten innerhalb der Landeshauptstadt München. Eine Restkapazität von ca. 40% führt, während der morgendlichen und abendlichen Spitzenstunden, zwar zu einer Beeinträchtigung des motorisierten Individualverkehrs, erlaubt aber in Summe die durchgängige Erreichbarkeit des betroffenen Stadtviertels über alle Verkehrsarten hinweg.
Im Rahmen einer Einzelfallprüfung wurden bei der Tram Westtangente verschiedenste Faktoren miteinander abgewogen.
Die SWM hatte dafür ein Verkehrskonzept erstellt und so viele Interessen wie möglich integriert. Es wurden verschiedenste Aspekte berücksichtigt, wie zum Beispiel die Erreichbarkeit im Viertel, die Verkehrssicherheit, die erforderliche Größe von Baufeldern und Optimierungen im Bauablauf. In Summe wurde deutlich, dass für die Aufrechterhaltung der Erreichbarkeit der Haltestellen an der Ammerseestraße und einer nahegelegenen Schule, während der Spitzenstunden eine Restkapazität von 30% erreicht werden konnte bei einem gleichzeitig optimierten Bauablauf.
Frage 3:
Welche Werte zum Verkehrsfluss wurden ursprünglich seitens der SWM angegeben?
Antwort:
Zugunsten eines schnelleren Bauablaufs wurde ursprünglich seitens der SWM ein Verkehrskonzept mit einer geringeren Leistungsfähigkeit als die aktuellen 30% in den Spitzenstunden vorgeschlagen. Wie in der Antwort zu Frage 2 beschrieben, konnte jedoch aufgrund von Abstimmungen zwischen Mobilitätsreferat und SWM eine Aufrechterhaltung von 30% des Verkehrsflusses erreicht werden.
Frage 4:
Wurden diese Planungen seitens der Verwaltung genehmigt?
Antwort:
Für die fortlaufende Erstellung und Optimierung des komplexen Verkehrskonzepts stimmt die MVG sich kontinuierlich mit einem beauftragten Planungsbüro, dem Mobilitätsreferat sowie der Autobahn GmbH des Bundes ab. Im Rahmen der Verkehrsplanungen wurden zwischen den
Beteiligten verschiedene Konzepte erarbeitet und intensiv diskutiert. Die Kapazitätsreduktion der Fürstenrieder Straße und des Knotens um die Ammerseestraße um bis zu etwa zwei Drittel erfordert umfangreiche Planungen, beispielsweise bei der Zufluss- und Abflussdosierung aus dem großräumigen Verkehrsraum. Besonders wichtig ist allen Beteiligten die Gewährleistung der Sicherheit und der Leichtigkeit aller Verkehrsteilnehmenden.Die Gesamtverkehrsumlegung wurde Mitte Mai von der Straßenverkehrsbehörde München und der Autobahn GmbH angeordnet. Die Verkehrsumlegung erfolgt abschnittweise in Teilterminen, wobei die Umlegungen im Bereich der Kreuzung Ammersee-/Fürstenrieder Straße sowie Aindorfer-/Fürstenrieder Straße bereits erfolgt sind.
Frage 5:
Gab es mittlerweile abweichende Planungen/Vorgaben, die seitens der SWM zu berücksichtigen gewesen wären?
Antwort:
Nein, gab es bisher nicht.
Frage 6:
Wann wurden diese den SWM mitgeteilt?
Antwort:
Dies ist entfallen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.